Zusammenfassung
In den 80 er Jahren hatte sich der deutsche Getreideterminhandel nach Berlin konzentriert und war am Berliner Markte zu außerordentlichem Umfange gelangt. Andererseits begann die Spielwut, die weite Kreise ergriffen hatte, auch an der Getreidebörse ihre Orgien zu feiern. Die öffentliche Meinung nahm bald gegen das Spielunwesen an den deutschen Börsen scharf Stellung. Petitionen, die im Reichstag von den Mitgliedern der verschiedensten Parteien eingebracht wurden, ersuchten den Bundesrat um eine Gesetzesvorlage, nach welcher dem Mißbrauch des Zeitgeschäfts als Spielgeschäft, sowohl an der Börse wie anderwärts, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln durch eingreifende Bestimmungen auf dem Gebiete des Strafrechts und des bürgerlichen Rechts entgegengetreten werden sollte (Drucks. d. Reichstages, Nr. 528 8. L. P. I. Sess. 1890/2).
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Pinner, W. (1914). Die Börsengesetzgebung. In: Der Getreideterminhandel in Deutschland vor und seit der Reichsbörsengesetzgebung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92105-6_4
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