Zusammenfassung
Solange die Regulierungsverhältnisse der Reaktionsturbinen noch nicht geklärt waren, verwandte man für stark veränderliche Wassermengen Strahlturbinen, weil bei diesen das Anpassen an die Wassermenge durch Zellenregulierung anstandslos möglich war. Im Gegensatz zu den Verhältnissen bei Reaktionsturbinen, Fig. 183, S. 287, gibt es bei Strahlturbinen keine „toten“ Radschaufeln, denn die Räume der Ablenkungsflächen sind ja stets teilweise mit Luft gefüllt, sie stehen auch mit der äußeren Luft in Verbindung und können so jedesmal stoßfrei leer laufen, wenn sie unter eine geschlossene Leitzelle kommen. Auch der Wiedereintritt in den Bereich der tätigen Leitzellen bringt keine Stöße, vom ersteintretenden Wasserteilchen an durchlaufen alle andern den regelrechten Ablenkungsweg, sofern nur bei der Zellenregulierung auch der Grundsatz der Leitschaufelabsperrung nach I, Fig. 183, eingehalten wird.
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Pfarr, A. (1912). Strahlturbinen. In: Die Turbinen für Wasserkraftbetrieb. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92097-4_24
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