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Ad B. Prophylaktische Maßregeln gegen die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten

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Zusammenfassung

a) Hier kommt in allererster Reihe in Betracht die Möglichkeit, die zum Schutz gegen geschlechtliche Ansteckungen brauchbaren „Schutzmittel“ ankündigen und vertreiben zu düden. Wir gehen hier aus von zwei Tatsachen:

  1. 1

    Tripper wie Syphilis tragen in erheblicher Weise dazu bei, die Geburtenziffer herabzudrücken. Der Tripper dadurch, daß er einerseits die Zeugungsfäbigkeit des Mannes (Potentia generandi, aber auch coeundi) herabsetzt und vernichtet, andererseits bei Frauen entweder absolute oder sogenannte„Einkind-Sterilität“erzeugt. Nach zuverlässigen Berechnungen wird in mindestens 50% der sterilen Ehen die vollkommene oder EinkindSterilität durch den Tripper hervorgebracht. Dieser einmal eingetretene pathologische Zustand ist fast immer unheilbar. — Die Syphilis schädigt die Nach-kommenschaffc teils quantitativ, teils qualitativ. Quantitativ durch die Vernichtung (Aborte, Früh- und Totgeburten) der werdenden Früchte, teils durch eine Übersterblichkeit im ersten Lebensjahr.

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Literatur und Material zur Schutzmittelfrage

  1. Alexander, C., Sexualhygiene, Frauenproteste und Libido sexualis. Monatsschr. f. Harnkr. 1904, S. 163.

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  2. Für aIle diejenigen, die eine schnelle Eindämmung so gefährlicher Volksseuchen wie Tripper und Syphilis, ins Werk setzen wollen, besteht die Notwendigkeit einer sexuellen Prophylaxe durch Empfehlung von Schutzmitteln. Nur dieReklame, die mit verschiedenen dieser Mittel getrieben wird, die Art, wie sie der Jugend angepriesen werden, ist direkt widerlich und auf das Schärfste zu bekämpfen; und wenn in einem Frauenproteste die Forderung erhoben wurde, daß dieDeutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“sich nicht dazu hergeben dürfe, diese unwürdige Geschäftsreklame gewisser Schutzmitteifabrikanten zu unterstützen, so kann man dem nur beipflichten. Die sexuelle Prophylaxe solI nicht Gegenstand eines einträglichen geschäftlichen Großbetriebeswerden; sie ist Sache des Arztes.

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  3. Arnstedt, Preußisches Polizeirecht. S. 384. Eine Polizeiverordnung, welche das öffentliche Anpreisen von MitteIn zur Verhütung der Empfängnis oder von Geschlechts-.krankheiten verbietet, ist ungültig, weil sie im Widerspruch mit dem Strafgesetzbuch. und dem Preußischen Landesrecht steht (Erk. d. K.G. v. 12. 12. 1900).

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  4. Ashford, Maeheon, Statistical report of venereal prophylaxis, from 1: Dezember 1913, 30. April 1914 at Fort Washington and. for the purpose of showing its efficacy. (The military surg. 35. S. 9.) Wien. klin. Wochenschr. 1914. Nr. 49. S. 1582. Wien. klin. Wochenschr. 1914, S. 1582. Kommandierende Offiziere haben dafür zu sorgen, daß Mannschaften welche sich der Gefahr der Ansteckung durch venerische Krankheiten aussetzen, sofort nach Rückkehr ins Lager oder in die Garnison, im Spital oder in der Ambulanz sich den prophylaktischen Maßregeln zu unterwerfen haben, welche yom Generalarzt vorgeschrieben sind. Jeder Soldat, welcher diese Verordnung n i c h t befolgt, soIl wegen Pflichtverletzung vor das Kriegsgericht gestellt werden. _ Diese Maßregel hatte den Erfolg, daß von 221 prophylaktisch im Durchschnitt 5,2 Stunden nach dem Koitus Behandelten bloß 6, das ist 2,7% an Gonorrhoe (4) bzw. Syphilis (2) erkrankten. Es wurde von dem Arzte durchgeführt, daß aIle mit venerischen Krankheiten Behafteten, welche die prophylaktische Behandlung umgingen, vor ein Kriegsgericht gestellt wurden, während der Behandlung keinen· Sold erhielten und die Dienstzeit verloren. Es wurden der Mannschaft stets die Folgen der Unterlassung prophylaktischer Behandlung nach dem Koitus vorgeführt. Um diese Behandlung auch sofort durchführen zu können, wurde jedem Boot, welches den Verkehr zwischen Washington und dem Fort bei Nacht vermitteIte, ein entsprechend instruierter und ausgerüsteter Sanitätsmann mitgegeben, was der Mannschaft bekannt gegeben wurde. Diesem Sanitätsposten wurden auch prophylaktische Tuben mitgegeben, in welchen die entsprechenden Medikamente enthaIten waren. Mit der weiteren Instruierung, glaubt der Verfasser, wird ein weiteres Sinken venerischer Krankheiten zu erzielen sein.

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  5. Bachmann, R. A., Das Problem der geschlechtlichen Prophylaxe. Med. Record. 82, 1912, S. 195; 1913, S. 602. Arch. f. Derm. u. Syph. 1l5, S. 524; 119, S. 329. Berichte über diesbezügliche sehr erfolgreiche Versuche in Heer und Flotte.

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  6. – Geschlechtliche Prophylaxe mit ihren Fehlschlägen. The Journ. of Amer. Med. Assoc. 1913, S. 1610. Arch. f. Derm. u. Syph. 117, 1914, S. 608. Bedenken gegen die Kalomelsalbe als Gonorrhoe-Prophylaktikurn.

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  7. – How to abolish venereal diseases. The Urol. and Cutan. Rev. 18, 1914, S. 241. Zahl der Mannschaften 450, Zahl der Männer, die geschlechtlich verkehrten 412, Zahl der Männer, die dieTube“benutzten 240, Zahl der Männer mit Schiffsprophylaxe 172, Zahl der Infektionen (Gonorrhoe) 2..

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  8. Balzer, F., und R. Barthélemy, Note sur certains modes de contagion du chancre syphilitique et sur la prophylaxie individuelle de la syphilis. Annal. de Mal. Vén. 1915, Heft 3, S. 129..

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  9. Benario, Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. 2, 1904, Nr. 1 u. 2. Benar.io hat schon 1903 ein Beispiel angeführt, urn die Wirksamkeit der Schutzmittel zu beweisen. Es handelte sich damals um Schiffe der Kriegsmarine, die zu einer Übungsfahrt ins Ausland ausgelaufen waren. Der eine Teil der Schiffe hatte Schutzmittel an Bord, der andere nicht; bei dem ersteren Teil kamen nun keine Erkrankungen vor, bei dem anderen in erheblichem Umfange. – Redner ist heute in der Lage, ein weiteres Beispiel dieser Art anzuführen. Es handelt sich um zwei Gruppen von Personen, die unter fast gleichen Bedingungen über einen größeren Umkreis verteiIt sind. Die eine Gruppe, welche zirka 13 600 Leute umfaßt, wies im Jahre 1909 218 venerische Erkrankungen auf. 1m Laufe des Jahres 1910 wurden ihr Schutzmittel zugänglich gemacht und die Erkrankungsziffer ging auf 159 = 27% zurück. Dabei ist zu erwähnen, daß die erkrankten 159 das Schutzmittel nachweis Hch nicht gebraucht haben. Bei der zweiten Gruppe, die zirka 10200 Menschen umfaßt, stieg in den gleichen Zeitraumen die Zahl der Erkrankungen von 60 auf 78, also um 30%. Es besteht also zwischen den beiden Gruppen eine Verschlechterung der letzteren um 57 0/0; d. h. um 57%.hätte die Erkrankungsziffer bei Gruppe II heruntergedrückt werden können, wenn sie unter den gleichen Bedingungen wie Gruppe I gestanden hätte. Es ist mir auch bekannt, daß bei gehöriger Einwirkung für d.en Gebrauch der Schutzmittel die Erkrankungsziffer auf 0 0 /0 reduziert werden konnte. Verhandl. d. 8. Jahresvers. d. Deutsch. Ges. z.. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. In Dresden. Juni 1911. Zeitschr. f. Bekampfung d. Geschlechtskrankh. 13.

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  10. Bernhard, Gg., Strafgesetz und Schutzmittel gegen Geschlechtskrankheiten. Zeitschr. ‘Z. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 4, 1905, S. 270. Leitsätze. I. Die Ankündigung von Schutzmitteln kann nach geltendem Recht – abgesehen von den ausgesprochenen Fällen des Betruges (§ 263 des Strafgesetzbuches) – strafbar sein: a) wegen Täuschung des Publikums (§ 4 Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896). Strafe: Geldstrafe bis zu 1500 Mark. 1m Rückfall daneben oder statt der Geldstrafe Haft oder Gefängnis bis zu 6 Monaten. b) Wegen Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit 1. durch die Form der Ankündigung (§ 184, Absatz 1 des Strafgesetzbuches), 2. durch den Inhalt der Ankündigung (§ 184, Absatz 3 des Strafgesetzbuches d. sog. lex Heinze). Strafe: Gefängnis bis.zu 1 Jahr und daneben oder wechselweise mit. Geldstrafe bis zu 1000 Mark. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von polizeiaufsicht erkannt werden. II. Vom Standpunkt der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. ist gegen Bestrafung aus den Fällen la und Ib, 1 nichts einzuwenden. Es ist im GegenteiI erwiinscht, daß gegen Ankündigungen von Schutzmitteln in marktschreierischer, auf Täuschung berechneter sowie in lasziv unsittlicher Form energisch eingeschritten wird. III. Dagegen wird durch die Bestrafung von Ankündigungen aus § 184, Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Kampf gegen die Gefahren der Geschlechtskrankheiten aufs äußerste erschwert. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des’ Reichsgerichts werden unter den Begriff derGegenstände, die zu unsittlichem Gebrauch bestimmt sind“aile Schutzmittel gegen die Verhütung der Konzeption und Ansteckung subsurniert. Dieser Gesetzesinterpretation des ReichSgericihts hat sich die Rechtsprechung in ZiviIsachen sowie die Spruchpraxis des Kaiserlichen Patentamtes angeschlossep.. IV. Dieser Rechtsprechung ist entgegenzutreten aus Gründen: a) der allgemeinen Moral. Das Reichsgericht sieht als unzüchtig jeden außerehelichen Geschlechtsverkehr an. Demgegen Material. über muß bE’tont werden, daß ·der normale Geschlechtsverkehr zwischen’Mann und Weib auch außerhalb dauernder ehelieher Gemeinschaft nicht ohne weiteres unsittlich ist. b) der Volkshygiene. 1. Selbst wenn die ethische Voraussetzung des Raichsgerichts zuträfe und auch für den, der sie billigt, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß trotzdem den Gefahren für die Volksgesundheit, die aus dem – im großen Umfang bestehenden und vorläufig nicht auszurottenden – außerehelichen Geschlechts· verkehr entspringen, prophylaktisch entgegengetreten werden muß. 2. Die Schutzmittel werden auch im ehelichen Geschlechtsverkehr gebraucht und dienen als Vorbeugung gegenErzeugung einer kranken oder schwäehlichenNachkommenschaft. 3. Zum Teil dienen ferner die Sehutzmittel im ehelichen Geschlechtsverkehr der Verminderlmg einer zu zahlreichen Volksvermehrung. Die allzu starke Vermehrung, namentlieh des Proletariats, hat ein übergroßes Angebot von Arbeitskräften zur Folge. Sie wirkt also mit an der zunehmenden Unsicherheit der Einzelexistenzen und verewigt die Prostitution, die fruchtbarste Pflanzstätte der Geschlechtskrankheiten. 4. Eine Trennung von Schutzmitteln gegen Konzeption und solehen gegen Ansteckung ist schon deshalb schwer möglich, weil viele Schutzmittel beiden Zwecken gleichzeitig dienen. c) der juristischen Wissenschaft. 1. Zu “unzüchtigem Gebrauch“bestirnmt kann nur etwas sein, das für den Geschlechtsakt selbst bestimmt ist, nicht aber ein Schutzmittel, das entweder vor oder nach demunziichtigen“Akt benutzt wird oder beirn “unzüehtigen” Akt eine absolut passive Rolle spielt. (Dieser Ansicht scheint auch das Reiehsgerieht in merkwürdigem Widerspruch zu sich selbst zuzuneigen. Vgl. Entseheidung des Reichsgerichts in Strafsachen 34, S. 287). 2. Bei der Auslegung des Begriffesbestimmt“zu unziichtigem Gebrauch setzt sich das Reichsgericht in Widersprueh mit der Auslegung, die bisher sowohl die Wissenschaft als auch es selbst dem BegriffdesBestirnmtsein zu etwas“gegeben haben. (Vgl. Strafgesetzbuch §§ 123, 124, 133, 166, 167, 243, 299, 306, 322, 324. Gesetz betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit, § I.) 3. Das Reiehsgericht kann sieh für seine Auffassung darauf berufen, daß in den Motiven gerade Präservativs ausdrücklich unter den inkrimierten Gegenständen genannt sind. Aber die Motive, die den Richter niemals binden, dürfen dann nicht zur Auslegung herangezogen werden, wenn die Wortfassung des Gesetzes der – vielleieht vorhanden gewesenen – Absicht des Gesetzgebers widerspricht. NuIlum crimen sine lege. 4. Das Bewußtsein, Artikel für denunzüchtigen“Gebrauch anzupreisen, fehlt bei den Urhebern von Anzeigen der Schutzartikel in der medizinischen Fachpresse völlig. V. An eine Änderung der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist kaum zu denken. VI. Die Streichung des § 184, Absatz 3 ist nicht zu verlangen, da es tatsächlich Gegenstände gibt, die zu unzüchtigem Gebrauch bestimmt sind und deren öffentliche Ausstellung oder Anpreisung nicht erwünscht ist. VII. Im Interesse der Volkshygiene ist aber einc Änderung der Gesetzgebung erwünscht. Sie ist am wirksamsten in Gestalt der Aufnahme einer Legaldefinition ins Gesetz zu erstreb en, so daß § 184, Absatz 3 folgende Wortfassung erhält: “Strafbar ist, wer… Gegenstände, die zu ungünstigem Gebrauch bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, aussteIlt, oder solche Gegenstände dem Publikum ankändigt oder anpreist. – Gegenstände, die lediglich der Ansteckungsgefahr oder der Konzeption vorbeugen sollen, gelten nicht als “zu unzüchtigem Gebrauch bestimmt”.

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  11. Bertin, La prophylaxie de la syphilis. Echo med. du Nord. Lille 1908, 12, 577–589. Ann. des mal. Vén. 1910. Nr. 1. S. 77.

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  12. Biro, E., Über die Prophylaxe der Blenorrhagie und anderer venerischer Erkrankungen. Urol. BeibI. d. BUdapesti Orv. Njsag. 1913, Nr. 4. Dermat. Wochenschr. 1915, Heft 29, S. 720.

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  13. – Die Prophylaxe der venerischen Krankheiten. Mitteil. d. Deutsch. Ges. z. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 12, S. 125. Die Mannschaft wird aIle 14 Tage einer genauen ärztlichen Untersuchung unterzogen, dann noch jährlich und außerdem periodisch. Die zur Waffenübung eimückenden Reservisten werden, wenn sie für geschlechtskrank befunden werden, nicht ausgerüstet, sondern sofort in ihren Zuständigkeitsort rückbeurlaubt, gleichzeitig wird die zuständige Verwaltungsbehörde von der Krankheit des Betreffenden verständigt. In den Wintermonaten halten die Truppenürzte aller Waffengattungen in den Mannschafts- und Unteroffizierschnlen Vortrage über Gesundheitspflege, wobei die Mannschaft zugleich in der Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten unterrichtet wird. Außerdem wird nach dem Eimücken der Rekruten sowie der Reservisten mit der ganzen Mannschaft die Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten noch einmal besprochen. Eine bedeutungsvolle Schutzmaßregel des Honvédministeriums ist die Errichtung von Dispensarien. In jeder Kaserne nämlich ist nahe am Toreingang in einem Zimmer ein isoliertes Abteil, das mit Waschgelegenheiten, 5% iger Albargin-Glyzerinlösung, einer Spritze und 1: 1000 Sublimat-Alkohollösung ausgestattet ist. Jeder Mann kann hier nach seiner Heimkehr die prophylaktische Eintröpfelung und Waschung unter Aufsicht des Inspektionsunteroffiziers, der für diese Manipulation instruiert ist, ausführen. Sexualpädagogik. Es hat sich hier offenbart, daß wir eine große Sünde begehen, wenn wir in den Mittelschulen die Sexualpädagogik nicht in dem Maße einfiihren, wie es sich gehört. Es hat sich herausgestellt, daß das moralische Empfinden der Jünglinge, das von einigen so eifersüchtig gehütet wird, durch die Pflege der Sexualpadagogik nicht im geringsten tangiert wird. Es hat sieh weiter bestätigt, daß bei uns in den Honvédoffiziersbildungsanstalten im Jahre kaum eine venerische Krankheit vorkom,mt, und so’ sind im Vergleich mit den Mittelschulen die gleichgestellten Honvédanstalten bei weitem im Vorteil. In den Ludovikaakademie werden die neuen Zöglinge schon in den ersten Tagen in der Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten unterrichtet. Sie werden auf die Abstinimz aufmerksam gemacht und dann in allen Einzelheiten der Prophylaxe unterrichtet. Jeder Neueintretende erhalt ein in der Tasche trag bares Prophylaktikum, das sowohl gegen die Blennorrhoe alsauch gegen die Syphilis Schutz bietet. Dieses Prophylaktikum muß jeder Akademiker hei sich tragen, wellll er Erlaubnis über die Zeit erhält. Einer ähnlichen Unterweisung werden auch die Zöglinge der beiden Honvédkadettenanstalten und der Soproner Oberrealschule teilhaftig, mit dem Unterschiede, daß der Unterricht bei den Drittjährigen beginnt trod sie mit dem Prophylaktikum versehen werden, wenn sie am Ende des vierten Jahrgangs das Institut verlassen. Welch kolossalen Wert dieses Systcm hat, das könnte ich mit statistischen Daten, beweisen. Diesbezüglich verweise ich auf den betreffenden Abschnitt meiner Militärhygiene.

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  14. Blanck, Über die persönliche Prophylaxe und abortive Behandlung der Blennorrhoe. Med. Woche 1900, Nr. 17. Monatsh. f. prakt. Derm. 33, 1901, S. 95. Ähnliche Erfolge wie Fertig lobt Blanck, der die Wertschätzung 2% iger Lapiseinträufelungen (Blokusewski), 20% iger Protargolglyzerininstallationen (Frank) oder 3% iger Protargolinjektionen (Welander) ohne Rücksicht auf andere als sanitäre Momente ins Volk getragen wissen will.

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  15. Blaschko, A., Zur Schutzmittelfrage. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 16, 1915/16, Nr. 10.

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  16. –– Hygiene und Rechtsprechung. Zeitschr. f. Bekampfung d. Geschlechtskrankh. 14, 1913, S. 128.

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  17. Blokusewski, Erwiderung auf Dr. R. de Campagnolles Arbeit:,,Über den Wert der modernen Instillationsprophylaxe der Gonorrhoe.“Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 3, 1905, S. 148.

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  18. –– Die Entwicklung der persönlichen Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten. Monatsber. f. Urol. 11, 1904. Monatsschr. f. Harnkrankh. usw. 1905, S. 109.

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  19. Bonnette, Verhütung der venerischen Krankheiten. Der aseptische Koitus. Gaz. de hôp. 1909, Nr. 76. Monatsh. f. prakt. Derm. 49, 1909, S. 415. In allen Bordellen sollen die Prophylaktika vorrätig sein.

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  20. Bornträger, J., Der Geburtenrückgang in Deutschland. C. Kabitzsch, Würzburg 1913. Scharfer Gegner der Schutzmittel.

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  21. Bomeau-Blois, Die Prophylaxe der venerischen Krankheiten und diePräventiv- wie Abortivbehandlung des Trippers. Monatsh. f. prakt. Derm. 33, 1901, S. 28. Er empfiehlt als Schutz gegen Tripperinfektion und als Abortivmittel bei dem ersten Beginn der Blennorrhoe einen von ihm angegebenen in die Urethra zu schiebenden und dort verschiedenlange zu tragenden Sublimatverbandapparat, der den Namen Uréthroméche trägt. Der in die Harnröhre zu führende sublimathaltige Teil endigt in einen Schlußansatz von Gummi, der das Hineingleiten der ganzen Vorrichtung verhindert und an dem die Befestigung erfolgt. Einige Experimente in vivo sind vom Verfasser ausgeführt worden, welche die bestimmt prophylaktische Wirkung des Boureauschen Apparates beweisen. Die antiblennorrhoische Wirkung ist, wenn bis 12 Stun den nach dem suspekten Koitus eintretend, eine sichere. Man braucht den Verb and nur zwei Stunden zu tragen. Als Schutz gegen Syphilisübertragung empfiehlt der Verfasser dem Manne, direkt nach dem Beischlaf nach Seifenwaschung der Genitalsphäre das Glied längere Zeit, mindestens 5 Minuten in eine Sublimatlosung (ein Kaffeelöffel einer 25%igen Lösung auf einen Liter Wasser) zu tauchen. Jede prophylaktische Injektion (Bloku sewski.Frank) verwirft Boureau.

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  22. Brown, S., Compulsory Prophylaxis against venereal Disease. Military Surg. 24, 1909. Arch. f. Schiffs· u. Tropenhyg. 15, 1911, Heft 3, S. 85. Bei Rückkehr an Bord wurde die Prophylaxe durch Reinigung, Einspritzung von 2% iger Protargollösung, die fünf Minuten angehalten wurde, und Einreibung 331/ 3% iger Kalomelsalbe vorgenommen.

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  23. Indes wird durchweg von den Berichterstattern statt des Systems der Belehrung das Zwangssystem gefordert. Ein Umschwung trat erst ein, als die Zwangsprophylaxe eingeführt wurde. Von technischen Einzelheiten sei der vom Berichterstatter Connecticut geäußerte Wunsch nach einem Prophylaxepäckchen erwähnt.

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  24. –– Compulsory Prophylaxis against venereal Disease. (Zwangsprophylaxe gegen Geschlechtskrankheiten.) The Military Surg. 24, Heft 5, 1909. Arch. f. Schiffs· und Tropenhyg. 14, 1910, S. 97.

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  25. Bruck, Franz, Zur persönlichen Prophylaxe der Syphilis. Zugleich ein Beitrag auf die Frage, auf welche Weise von latentsyphilitischen Prostituierten Iufektionen ausgehen können. Münch. med. Wochenschr. 1913, Nr. 12, S. 650.

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  26. Butte, Prophylaxie des maladies vénériennes dans l’armée. Annal. des Mal. Vén. 1915, Heft 5, S. 285.

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  27. de Campagnolle, R., Bemerkung zu Blokusewskis Erwiderung auf meine Arbeit:,;Über den Wert der modernenInstillationsprophylaxe derGonorrhoe. “Zeitschr. f.Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 3, 1905, S. 299.

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  28. –– Über den Wert der modernen Instillationsprophylaxe der Gonorrhoe. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 3, S. 84.

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  29. Carle, Quelque principes de prophylaxie antivénérienne. London 1913. Med. Congr. Sect. 13. Derm. u. Syph. 2, S. 203.

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  30. Caro, Leo, Zur Kasuistik der Tripperprophylaxe nach Ernst R. W. Frank, Allg. med. Zentr.·Ztg. 1899, S. 756.

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  31. Chastang, Die Prophylaxe der venerischen Krankheiten bei der ostasiatischen Schiffs·division (der französischen Kriegsflotte). Presse méd. 1914, Nr. 32. Arch. f. Derm. u. Syph. 122, S. 306. Die Zahl der Geschlechtskranken ist auf den in Indochina und Ostasien stationierten Kriegsschiffen besonders hoch. 137 pro 1000 Mann gegen über 64 pro Mille auf anderen Geschwadern. Eine Besserung ist durch die Be·stimmung, daß an Bord Vorbeugungsmittel auf Wunsch verabfolgt werden, nicht herbeigeführt worden. Chastang führte Zwangsprophylaxe ein. Nach der Rückkehr mußte jeder Urlauber, wenn er Geschlechtsverkehr an Land eingestand, sich Spülungen mit Kal. permang. oder Silberlösungen machen lassen; etwaige Schrunden und Verletzungen des Penis wurden mit 30%iger Kalomelsalbe behandelt. Nur bei 2 von 1078 an zehn verschiedenen Rasttagen so behandelten Mannschaften trat Gonorrhoe auf, bei keinem Syphilis, während von den sehr wenigen Leuten, die sich der Prophylaxe hatten entziehen können, einer an Schanker, drei’ an Gonorrhoe erkrankten. Ähnlich in Saigon: auf 416 Mann, die so behandelt waren, kamen nur eine Gonorrhoe und zwei banale Geschwüre. Auf einige Drückeberger zwei Gonorrhoe.Auf den anderen Schiffendes Geschwaders, die Chastangs Verfahren nicht adoptiert hatten, hat die Zahl der Geschlechtskranken nicht abgenommen.

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  32. Cronquist, Beitrag zur personlichen Prophylaxe gegen die Gonorrhoe. Med. Klinik 1906, S. 248. Empfiehlt beiKörperwärme schmelzende, Albargin zu 2% enthaltende Stäbchen. Nach mehreren Versuchen ist es gelungen, ein Konstituens für die Stäbchen zusammen·zusetzen, welches das Albargin wenigstens nicht binnen einem Jahre reduziert. Die Stäb chen sind 3–4 mm dick, 5 cm lang, an dem einen Ende ein wenig zugespitzt, elastisch und biegsam, aber von ausreichend festem Gefüge, um in die Urethra eingeführt werden zu können. Ihre Farbe ist gräulich. Tageslicht zerstört die Stäbchen bald. Die Stabchen kommen unter dem NamenAntigon“in den Handel, Jedes Stäbchen ist in schwarzem Papier separat eingepackt. Die Anwendungsweise ist die folgende: Am liebsten unmittelbar und höchstens eine Stunde nach einem verdächtigen Koitus wird ein Stäbchen, mit dem zugespitzten Ende beginnend, in die Urethra. In seiner ganzen Länge eingeführt; ein Wattebäuschchen wird vor die Mündung gelegt. und in dieser Lage durch Hinüberschieben der Vorhaut über die Eichel befestigt. Sollte das Einführen des Stabchens infolge zu geringer Feuchtigkeit der Harnröhrenschleimhaut einige Schwierigkeit darbieten, braucht man es nur ein wenig mit Wasser anzufeuchten. Unmittelbar vor dem Einführen wird uriniert und der Harn dann drei bis vier Stunden angehaIten. Bei der sehr bald eintretenden Schmelzllung des Stäbchens wirkt das Albargin in 2%iger Lösung, die einer frisch zubereiteten gleichwertig ist, auf die Schleimhaut.

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  33. Dennert, Charles L., Die Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten yom praktischen Standpunkte aus. Amer. Journ. of Derm. and Genito-urinary Dis. 14, Heft 9.

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  34. Dreuw, Aärotuba (Luftdrucksalbentube). Als Prophylaktikum gegen Gonorrhoe, Lues und Ulcus molle. Monatsh. f. prakt. Derm. 49, 1909, S. 263.

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  35. Ebermayer, Antikonzeptionsmittel und Schutzmittel im Lichte des Strafrechts. Derm. Wochenschr. 1916, 62, Heft 1, S. 10. Straflos – an Ärzte oder in ärztlichen Fachzeitschriften – an Personen, die mit solchen Gegenständen Handel treiben. – Soweit solche Mittel aber gleichzeitig als Schutzmittel gegen Ansteckung verwendet werden, sind mit einer zu we itgehenden Einschränkung des Verkehrs die allergrößten Gefahren verbunden. – Mit allen Kräften ist auf diese sittliche Hebung hinzuarbeiten; bis dieses Ziel erreicht ist, müssen wir aber die realen Verhältnisse durch eine völlig ungefärbte Brille betrachten. – Man predige allerorten Enthaltsamkeit, und je mehr solcher Mahnung folgen, desto erfreulicher; man beschramke aber denen, die für solche Mahnung taube Ohren haben, nicht die Moglichkeit, sich gegn die Gefahrgeschlechtlicher Ansteckung nach Kräften zu schützen; andernfalls würde die syphilitische Verseuchung unseres Volkes ins Ungemessene sich steigern und der Geburtenausfall, der der Nation aus den FoIgen der Geschlechtskrankheiten erwachsen würde,würde voraussichtIich weit’ größer sein als der Geburtenzugang, den man durch eine.Unterbindung des Verkehrs mit empfängnisverhütenden Mitteln zu erreichen hofft. Man lasse sich deshalb durch das Gespenst. des Geburtenrückganges nicht hypnotisieren; wir brauchen nicht nurein zahlreiches, sondern auch ein gesundes Volk, und jede gesetzgeberische Maßregel, die vielleicht die Geburtenzahl heben, auf der anderen Seite aber die Volksgesundheit erheblich schadigen wurde, müßte zum Verderben gereichen.

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  36. –– Über die Frage des Schutzes gegen die Ansteckung durch Geschlechtskrankheiten. Deutsche med. Wochenschr. 1912, Nr. 47, S. 2229. Schwalbe, 1912, Nr. 36. (Urteil des Landger. Berlin III, 12. 3. 1912.) Die Ankündigung unzüchtiger Gegenstände und die med. Presse.

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  37. Feistmontel, Der persönIiche Schutz vor geschlechtlicher Infektion. Wien. med. Wochenschr. 1915, Nr. 13–18. 1904 in Budapest. Vergleich zwischen zwei Truppenverbänden: mit Prophylaxe 21,8 ‰’ ohne Prophylaxe 57,6% geschlechtskrank.

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  38. Fertig, Prophylaktische Ausspülungen mit Protargol in Bordellen. Monatsh. f. prakt. Derm. 1901, S. 94.

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  39. –– Zeitschr. f. Medizinalbeamte 1900, Nr. 10. Fertig beiichtet, daß der Tripper in Worms seit zwei Jahren fast verschwunden sei, seitdem man 2–4%ige prophylaktische Ausspülungen mit Protargol in den Bordellen eingeführt habe.

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  40. Finger, E., Wien. klin. Wochenschr. 1916, Nr. 15. In Mährisch-Weißkirchen gibt es zwei militärische Erziehungsanstalten. 1m Jahre 1900 und in den vorherigen Jahren hatte die dortige Kavalleriekadettenschule 1 ‰von 96, die Militäroberrealschule ein solches von 28 Geschlechtskranken. In den Jahren 1900–1903 sank das per mille der Oberrealschule rapid von 28 auf 5, also urn 23 ‰’ während das per mille bei der Kavalleriekadettenschule bestehen blieb. Das rasche Absinken der Häufigkeit der Geschlechtskrankheiten an der MiIitäroberrealschule war auf den Umstand zurückzuführen, daß der ärztliche Leiter derselben, der leider früh verstorbene Generaloberstabsarzt und Sanitätschef von Wien, Dr. Schwarz, bei seinen ZögIingen eine sachkundige, liebevolle sexuelle Aufklärung durchführte. So kann auch überall dort, wo sachkundige Aufklärung gewährt wird, heute schon ganz Wesentliches erzielt werden.

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  41. Flesch, Max, § 184, 3. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 12, 1912, S. 405.

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  43. Frank, Ernst R. W., Zur Prophylaxe des Trippers. VI. Kongr. der Deutsch. Derm.-Ges. Straßburg 1898, S. 574. Es gelingt durch einfaches Auftropfen einer 20 0/ 0 igen Protargol-Glyzerinlösung kurz vor und nach der Kohabitation auf das Orificium urethrae externum die Tripperinfektion mit. Sicherheit zu vermeiden, ohne daß dadurch die Harnröhre irgendwelchen Reizungen oder Schädigungen, wie sie beim Gebrauch der von Blokusewski empfohlenen Prophylaxe nicht ganz ausgeschlossen sind, ausgesetzt wird. Reichliche Literatlirangaben.

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  44. Friedmann, Th., Die Geschlechtskrankheiten und ihre Verhütung, mit genauer Angabe von bewährten Mitteln. Mannheim 1904, L_ Eschert. Empfehlung des Kondoms.

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  45. Fürth, Henriette, Die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, der Krieg und die Schutzmittelfrage im Lichte der Bevölkerungspolitik. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 16, 1915/16, Nr. 10.

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  48. Gräser, Bemerkungen über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in der Handelsmarine. Zeitschr. f. Bekämpfung d_ Geschlechtskrankh. 1906, 5, Heft 5. Reduktion der Erkrankungen auf ein Minimum

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  49. Große (München), Schutzmittel gegen Geschlechtskrankheiten. Münch. med. Wochenschr. Nr. 45. Bakteriologische Versuche ergaben, daß das von Große dargesteliteProphylaktikumSelbstschutz“(Hauptbestandteil Hydrargyr. oxycyanatum) in ganzer und halber Konzentration, Gonokokkenkulturen sofort nach demAufbringen sicher vernichtet. Unter Hunderten von Anwendungsfällen des Präparates ist kein einziger Fall von Infektion beobachtet worden.

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  50. –– Schutzmittel gegen Geschlechtskrankheiten. Monatsschr. f.. Harnkrankh. usw. 1905. S.250.

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  51. Grotjahn, Geburtenrückgang und Geburtenregelung. 1. Teil. VII. Die mechanisch wirkenden Mittel- 1m Kondom besitzen wir das einzig zuverlässige Mittel gegen die Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten. Es unterliegt gar keinem Zweifel:. Wenn jede Beiwohnung, die nicht zur Erzeugung von Nachkommen dienen soli, so vorgenommen würde, daß das männliche Gljed mit einem Zökalkondom umhüllt wird, würden die Geschlechtskrankheiten binnen kurzem völlig verschwinden.

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  52. –– Soziale Pathologie. Versuch einer Lehre von den sozialen Beziehungen der menschlichen Krankheiten als Grundlage der sozialen Medizin und der sozialen Hygiene. Berlin 1915, Verl. Hirschwald. Grotj ahn fordert strafrechtlich und zivUrechtlich Ahndung der geschlechtlichen Ansteckung und wünscht tief in das Yolk eindringende Bekanntschaft mit der Präventivtechnik.

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  53. Gruber-Blaschko, Diskuss. über die S c hut z mitt e I- Mitt. d. Deutsch. Gesellsch. z. Bekämpfung d. Geschlechtskr. 9, 134, 10, S. 1.

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  54. Gurwitsch, J., Die venerischen Erkrankungen auf dem KriegsschiffePanteleimon“im Jahre 1910 und 1911 im Zusammenhange mit prophylaktischen Maßnahmen. Morskoi Wratsch. Sept. 1912. Arch. f. Schiffs- u. Tropenhyg. 1913, S. 823. Gebraucht wurde eine 20% ige Protargollösung und die Neißersche Salbe. 1m Jahre 1910 wandten die Prophylaxe 2016 Personen an, 1911 850 Personen. Die Besatzung schien sich daran gewöhnt zu haben. Es wurde auch nicht gegen die genaue Buchführung protestiert. Es gab Leute, die die Prophylaxe 22–28mal erfolgreich angewandt hatten. Am häufigsten fand sie in 1–2 Stunden post coitum statt. Die Resultate bezeichnet Gurwitsch als ausgezeichnete:

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  55. Hecker, Zur Verbreitung der Geschlechtskrankheiten unter den Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Bereich der Landwehrinspektion Berlin; Deutsche militärärztl. Zeitschr. 1913, Heft 22. Nach den Ermittlungen der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums habe sich zur Verhütung der Syphilis nachgründlicher Waschung mit Wasser und Seife“als vorbeugendes Mittel am besten bewährt: sorgfältige Waschung mit 3%iger Sublimatlösung oder energische Einreibung der- Glans und des-Präputiums mit einer 0,3% igen Sublimat und 25% Alkohol enthaltenden Salbe.

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  56. Heilig, Zur Frage der Kupierung der Blennorrhoe. Med. Klinik 1909, 25.

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  57. Helbig, C. E., Zu dem SchrifttlIDle uber den Kondom. Reichs-Med.-Anzeiger 1907. Nr.21/22. Monatsh. f. prakt. Derm. 45, 1907, Nr. 10, S. 528.

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  58. Hill, W. H., Prophylaxe der Infektion mit venerischen Krankheiten. Zeitschr. f. Urol. 8, Heft 1, S. 52.

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  59. Hinz, Mensinga-Okklusiv-Pessar odeI’ ScWauchspritze? Allg. Med.-Zentr.-Ztg. 1897, S. 671. Empfehlung der ScWauehspritze, die sowoW antikonzeptioneil wie antiveneriseh bei Maml und Frau wirkt.

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  60. Hirsch, Max, Der Geburtenrüekgang. Etwas über seine Ursachen und die gesetzgeberisehen Maßnahmen zu seiner Bekämpfung. Arch. f. Rass.- u. Ges.-B.iol. 1911, S. 628. Am ailergrößten aber ist die Gefahr, welche aus dem Verbot der antikonzeptioneilen Mittel im Kampfe gegen die Geschleehtskrankheiten erwäehst. Derm das wiehtigste antikonzeptioneile Mittel, der Kondom, ist zugleich das sieherste Mittel im Kampfe gegen die gesehlechtlichen Infektionen. Die Prophylaxe der Gesehleehtskrankheiten wäre damit auf einemtoten Punkt angelangt, und die Mühen und Geldopfer des letzten Dezenniums waren vergeblich dargebraeht. In einer Eingabe an den Reichstag hat die Deutsche Geseilschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in eindringlichen Worten geschildert, eine wie verheerende Wirkung das im § 6 ausgesprochene Verbot der antikonzeptionellen Mittel durch Ausbreitting der Geschlechtskrankheiten ausüben würde. Wie in kurzer Zeit eine vollkommene Durchseuchung des ganzen Volkes mit Syphilis und Tripper stattfinden würde. Wie Kinder- und Erwachsenensterblichkeit, Gehirn- und Rückel1lllarkserkrankungen eine starke Zunahme erfahren würden. Wird schon dadurch die Volksgesundheit aufs schwcrste geschädigt, so kommt als mittelbare Wirkung des Verbotes die Zunahme der Unfruchtbarkeit durch Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten hinzu, über deren Umfang und Ursache im Anfang dieser Arbeit bereits berichtet worden ist.

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  61. Hoffmann, Persönliche Prophylaxe. Verhandl. d. Deutsch. Derm, Gesellsch. 10. Kongr. Frankfurt vom 8. bis 10. Juni 1908. S. 162. H. läßt Kalomelsalbe (Kalomel, Vasel. flav. āā) nicht nul’ nach dem Koitus, sonderll auch vorher in Form eines Salbenhauchs, der die Haut der Genitalien und ihrer näheren Umgebung bedeckt und nicht störend wirkt, anwenden. Die Salbe sollte auch unter einem Kondom benutzt werden für den Fall des Platzens und dürfte bei syphilitischen Männerll und Frauen, die trotz ärztlichen Verbots den Koitus nicht unterlassen, imstande sein, die Möglichkeit der Übertragung auf Gesunde wesentlich einzuschränken; besonders bei Prostituierten kann sie wohl außerdem auch die lokalen Rezidive hintanhalten und auch dadurch nützlich und vorbeugend wirken…. Hier sei auch eine Möglichkeit der Gonorrhoeprophylaxe kurz erwähnt; man verordnet ein hleines Fläschchen mit 5% iger Albarginlösung und läßt mit Watte umwickelte und mit der Lösung gut befeuchtete Streichhölzer in den Meatus einlegen, das erste für eine halbe, das zweite für eine Minute. Zur Vermeidung von Verletzungen muß die Watte, wie bei Ohrtupfern, das Hölzchen überragen. Natürlieh werden die Hölzchen erst naeh dem Urinieren und gründlicher Abwaschung eingeführt; sie dürfen nicht in das Fläschchen selbst, sonderll in ein Schälchen getaucht werden, wenn die Lösung spateI’ noch brauchbar sein soil. Die Prozedur bewirkt eine oberfläehliche Ätzung des Epithels des Meatus; weißliche Epithelhäutchen stoßen sich am folgenden Tage ab, Erosionen entstehen bei vorsichtiger Anwendung nicht.

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  62. Holcomb und Cather, U. S. Naval Med. Bull. Jan. 1912. Med. Record 1912, 82, S. 196. Abnahme der Syphilis durch die Prophylaxis. AIle Infektionen, die trotz Prophylaxe zustande kamen, waren bei mehr als zehnstündiger V ol’llahme der Desinfektion post coitum vorgekommen.

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  63. Hopfe, Kritische Betrachtungen über Wandlungen und Fortschritte bei der Bekämpfung der GescWechtskrankheiten. Monatsh. f. prakt. Derm 1905. 40, Nr. 8, S. 446.

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  64. Howard, Prophylaxe der GescWechtskrankheiten in der Armee. Papers by offic. of the med. corps U. S. Army S. 37. Arch. f. Derm. u. Syph. Ref. 117, Heft 7, S. 591. Androhung gerichtlicher Untersuchung und Bestrafung bei Nichteinhalten der Vorschriften. 80% venerischer Erkrankungen sind bei einer innerhalb 10 Stunden angewendeten Prophylaxe zu vermeiden. Durchaus wichtig ist, daß jeder Mann, der eine venerische Erkrankung aufweist und nachweislich eine prophylaktische Behandlung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit versäumt hat, bestraft wird. Die prophylaxe Behandlung besteht in: 1. Gründlicher Reinigung des Genitals mit Sublimat lösung (1: 5000). 2. Injektion von 4 ccm einer 20%igen Argyrollösung in die Urethra für 5 Minuten. 3. Applikation von 2–4 g 30% iger Kalomelsalbe auf den Penis unter besonderer Berücksichtigung der Glans und des Präputiums.

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  65. Howard, The military surg. Dez. 1911. Med. Record 1912, 82, S. 197. Bei 393 prophyIaktischen Vornahmen drei lnfektionen; in derselben Zeit und bei denselbcn Verhaltungsmaßregeln 22 lnfektionen, die ohne Desinfektion p. c. geblieben waren. Die erzielten Resultate sind: 1909, vor Einführung der Prophylaxe, betrug die Anzahl Geschlechtskranker 290 ‰ 1910 174 ‰ für die ganze Armee, 318 ‰ für Jefferson Barracks. 1911 wurden die ersten regelmäßigen Untersuchungen auf Geschlechtskrankhciten vorgenommen. August 1912 war die Anzahl der Geschlechtserkrankungen um 47% gegenüber dem Vorjahr und um 52% gegenüber 1910 gesunken. Von frischen lnfektionen waren nur 63 ‰ = 72% weniger als 1910 zu verzeichnen.

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  66. Jaeobsohn, Russk. Wratsch 2–5. Präventivrnittel gegen gonorrhoische lniektion. Apparat für einmalige Benützung. Deutsche med. Wochenschr. 1902. Lit. Aus. S. 67.

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  67. Jadassohn, Prophylaxe und Behandlung der venerischen Krankheiten im mobilisierten und Kriegsheere. Korrespondenzbl. f. Schweizer Ärzte 1915,12. Wirkönnen mit Bestimmtheit behaupten, daß es durch Schutz mittel chemischer und mechanischer Natur gelingt, die Gefahr der lnfektion beim Verkehr auch mit Prostituierten sehr stark zu vermindern. Wir können diese Tatsache, selbst wenn wir es wollten, dem Publikum nicht mehr vorenthalten; weite Kreise wissen von den Schutzmitteln, und deshalb können wir uns der Aufgabe nicht mehr entziehen, auch darüber aufzuklären. Es ist besser, wenn die Laien von den Ärzten erfahren, welches die besten Prophylaktika sind, und vor allem auch, daß sie ausnahmslos nur einen relativen, nicht abel’ einen absoluten Schutz gewähren. Wenn wir das mit aller Energie unterstreichen, wenn wir uns ferner klar darüber sind, daß wir Ärzte trotz aller Betonung der moralischen und hygienischen Bedenken die extramatrimonielle Abstinenz doch nicht erzielen können, daß wir mit jeder lnfektion der sich freiwillig ihr exponierenden lndividuen auch unzählige Krankheiten in jedem Sinne Unschuldiger verhindern, dann werden wir mit so umschriebener Belehrung wohl ausschließlich nützen und nicht schaden. lch komme nun zu der persönlichen Prophylaxe zurück. Im Prinzip sind zwei Wege zu ihrer Durchführung möglich, wellli wir von der Verwendung der Präservative absehen, welche in wirklich größerem Maßstabe bei den Soldaten wohl nicht in Frage kommt. Einmal kann man den Soidaten die Anschaffung präventiver Mittel empfehlen; man konnte diese in irgend welcher Weise bei den Truppen zum Verkauf bereitstelIen 1) und man könnte die Soldaten dahin instruieren, daß sie diese Mittel möglichst unmittelbar, nachdem sie sich der lnfektionsgefahr ausgesetzt haben, in der genau vorgeschriebenen Weise verwenden. Solche Mittel sind bekanntlich in handlicher Form zu haben; sehr brauchbar erscheinen mir z. B. die alsTalisman“undSamariter“bezeichneten Päckchen, welche als Gonorrhoeprophylaktikum Albargin oder Protargol und als Syphilisprophylaktikum die als N eißer-Sie bertsche Salbe bekannte Sublimatkombination entha.lten, wie sie auch in dem erwähnten Reskript angegeben wird. Der andere Weg ist der, den der Armeearzt angewiesen hat:Die der Mannschaft gegebene Aufklärung hat auch dafür zu sorgen, daß in jedem Fall, wo trotz alledem einmal ein außerehelicher Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, der Betreffende sich sofort, jedenfalIs längstens innerhalb drei Stunden, jede faische Schamhaftigkeit beiseite lassend, im Krankenzimmer seiner Truppe melde, urn eine allfällig stattgefwldene Ansteckung durch geeignete ärztliche Maßnahmen im Keime zu ersticken. Die Mannschaft ist mit Nachdruck darauf aufmerksam zu machen, daß diese Meldung im Krankenzimmer geradezu ihre Pflicht ist; Unterlassung derselben muß strenge bestraft werden, in jedem Falle, namentlich aber dann, wenn venerische Erkrankung eintritt.” Es ist unzweifelhaft, daß diesel’ letztere Weg den VorteH hat, daß die prophylaktischen Maßnahmen dabei mehr odeI’ weniger sachverständigen Händen anvertraut sind, während, wenn man sie dem einzeinen Manne überläßt, die Richtigkeit ihrer Ausführung immer recht zweifelhaft sein wird. Daß aber auch diesel’ Weg nicht frei von Bedenken ist, wird man ebenfalls anerkennen müssen. Wieweit es wirklich praktisch durchlührbar ist, daß die Soldaten sich innerhalb drei Stunden nach der Infektionsmöglichkeit (am späten.Abend!) im Krankenzimmer melden, entzieht sich meiner Beurteilung. Bei den gewiß zahlreichen Gelegenheiten, wenn die Urlaubszeit zum außerehelichen Geschlechtsverkehr benutzt wird, wird dieser Vorschrift keinesfalls nachgelebt werden können. Wieweit die Bestrafungsandrohung wirksam ist, wird auch individuell sehr verschieden sein..Auf der einen Seite steht eben doch die falsche Scham, die Hoffnung, daß eine.Ansteckung nicht erfolgtsein werde, das. ja selbst bei sehr gebildeten Patienten oft erstaunliche Vertrauen zu den Frauen, mit denen sie verkehrt haben (es spielt das letztere bei den Soldaten eine urn so größere Rolle, als. es sich ja sehr oft nicht um Prostituierte im eigentlichen Sinne, d. h. nicht urn einen Verkehr gegen Bezahlung handelt, der aber trotzdem sehr gesundheitsbedenklich sein kann), auf der anderen Seite steht die Furcht vor der Strafe. Gegen die Bestrafung spricht einmal der Umstand, daß sie – vielleicht mit sehr seltenen.Ausnahmen – nur diejenigen trifft, welche sich anstecken;diese sind dann also doppelt bestraft, während die anderen, die sich doch in gleicher Weise gegen die Vernunft vergangen haben. ganz frei ausgehen. Vor allem aber wird die Furcht vor der Strafe leider bedingen, daß der betreffende Soldat sich spät oder gar nicht krank meldet, sich nicht oder schlecht im Geheimen behandeIt. In einem gewissen Umfang können natürlich die vorhin anempfohleneIi. Visitationen der gesamten Mannschaft dem letzteren vorbeugen. Je mehr die moderne Venereologie, was ich nachher noch werde erortern müssen, auf dem Standpunkt steht, daß die frühzeitige Behandlung der Geschlechtskrankheiten von der allergrößten Bedeutung ist, urn so mehr werden wir jeden Grund zur Verschleppung beseitigen resp. vermeiden müssen. Ich wollte diese Bedenken nicht unerwahnt lassen, bin aber der Meinung, daß auch hier die· Erfahrung, und zwar natürlich die der Truppenärzte, das letzte Wort zu sprechen hat. Fällt sie günstig aus, so sind die theoretischen Bedenken hinfällig; im anderen Falle werden die maßgebenden Behörden gewiß zu Modifikationen greifen. Speziell wird man erwägen müssen, was auch Blaschko (Deutsche med. Wochenschr. 1914; 40) in einem jüngst erschienenen.Aufsatz betont, ob nicht nur die nachweislich zu späte Meldung wegen einer Geschlechtskrankheit bestraft werden soll.

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  68. Janet, Jules, Prophylaxie de la blennorrhagie chez l’homme et chez la femme. Zeitschr. f. Urol. 7, S. 753. Für Hypospadiker und sonstige besonders Disponierte ist das Präservativ unerläßlich; im ailgemeinen verhüten folgende Maßnahmen die.Akquisition der Gonorrhoe: 1. Der Meatus muß ante actum mit Vaseline gefüllt werden. 2. Post actum muß sofort uriniert werden, wobei die Glans zwischen den Fingem massiert wird. 3. Das Membrum muß mit Seife abgewaschen werden. 4. Sollen mit demSamariter“zwei Tropfen einer 20% igen Protargol- oder besser.Argyrollosung in die Fossa navicularis eingeträufelt und 5. die Labien des Meatus, sowie die Falten des Frenulum mit einem weiteren Tropfen der Lösung abgewaschen werden. Beim Weibe ist die Empfänglichkeit für Gonorrhoe unendlich viel größer als beirn Manne, teils wegen der vielen·toten Winkel, welche die Vagina besitzt, teils deshalb, weil der Virus innerhalb des Genitale deponiert wird, während es beirn Manne zunächst nur die.Außenfläche trifft. Der Schutz des Weibes besteht vor dem.Akt in 1. Einführung eines Schwammes oder eines Kautschukprotektors zum Schutze des Kollum. 2. In Vaselinbestreichung der Urethralmündung und der Öffnungen der Bartholini schen Drüsen. Nach dem.Akt soll die Frau 1. Urin lassen; 2. sich sorgfältig äußerlich mit Seife waschen; 3. eine.Ausspülung mit Sublirnat 0,25: 1000 vornehmen.

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  69. Joseph, Max, Zur Prophylaxe der Gonorrhoe. Deutsche Praxis 1899. Empfiehlt 20% ige Protargol-Glyz..

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  70. Kafemann, Die Sexualhygiene des Mannes in Beziehung auf ansteckende Krankheiten und funk.tionelle Störungen. Sexualprobleme. Februar 1910. Die.Applikation dieser halb flüssigen Salbe erfolgt mittelst eines besonderen, den anatomischen Verhältnissen der Fossa navicularis angepaßten Glasstäbchens, das 2–3 cm tief in die Harnröhre hineingeführt wird, wobei durch Zusammendrücken I,l.er Glans ein erheblicher, die Resorption der Salbe befördernder Druck auf das Stäbchen ausgeübt werden kann. Natürlich muß auch die Salbe durch längereMassage in die äußere Decke hineingerieben werden.. Sehr zu empfehlen ist ferner nach Vollendung dieser Prozedur die.Anwendung eines kondomartigen Überzuges, der einige Stunden getragenwerden kann und eine zu frühe.Abstreifung der Salbe durch die Kleidung zu verhindern imstande ist. Daß eine sorgfältige Seifenreinigung diesem Desinfektionsakt vorauszuschicken ist, brauche ich als selbstverständIich hier nur anzudeuten..

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  71. Kafemann, Sexual-Probleme. 1910, S. 105. Die wichtigste, schon zu meiner Schülerzeit als heilsames Äkanum des Geschlechtsverkehrs wohl bekannte Prozedur stellt die gründliehe Einfettung des Gliedes vor dem Geschlechtsakt dar und er empfiehlt dazu eine etwas haftende, Phenol-Kampfer und verschiedene Öle (Zedernöl usw.) enthaltende Salbe.

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  72. Kaufmann, R., Über Vorbeugungsmittel gegen venerische Erkrankungen.. Mitt. d. Deutsch. Ges. z. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 9, 1911, Nr. 5. Gute Übersicht über alle Mittel.

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  73. Klauber, E., Persönliche Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten. Wien. med. Wochenschr. 1915, Nr. 49. Protargol-Kakaostäbchen für jeden Mann.

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  74. Ledbetter, Robert E., Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten in der Marine der Vereinigten Staaten. Journ. Amer. Med. Assoc. 56, Nr. 15. Monatsh. f. prakt. Derm. 52, 1911, Nr. 12, S. 65S. Nach Rückkehr an Bord Desinfektion. 98% Erfolg.

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  75. Lesser, E., Über die Verbreitung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Klin. Jahrb. 1904. Von 270 Mann einer Schiffsbesatzung meldeten sich 96 zur Prophylaxe; kein einziger von ihnen erkrankte. Dagegen erkrankten in der gleichen Zeit auf demselben Schiff 10 Mann an venerischen Infektionen, welche sich sämtlich nicht zur Prophylaxe gemeldet hatten.

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  76. Lieske, Hans, Regelung des Anpreisens antikonzeptioneller Mittel. Ärztliche Rechtsfragen. Berl. klin. Wochenschr. 1915, 35, S. 921. Eine Neuerung bringt der Entwnrf mit seinem Vorschlage zur Regelung des Anpreisensantikonzeptioneller Mittel. Zunachst soll der straffällig werden, der Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, öffentlich ankündigt, ohne weitere Rücksicht auf die Art der Ankündigung. Ausdrücklich statthaft aber wird geheißen das Ankündigen von antikonzeptionellen und Schutzmitteln an Ärzte oder in ärztlichen Fachzeitschriften sowie das Ankündigen von SchutzmitteIn auch an Händler.

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  77. –– Begriff der zu unzüchtigem Gebrauch bestimmten Gegenstände. Ärztliche Rechtsfragen. Berl. kIin. Wochenschr.· 1915, 35, S. 921. Wieviel Irrtümer und Zweifel sich im übrigen leider über den Begriff der zu unzüchtigem Gebrauch bestimmten Gegenstände eingenistet haben, zeigt ein jüngst darüber ergangener, in verstandiger Weise grobe Übertreibungen reformierender Reichsgerichtsspruch. Es handelt sich um einen Angeklagten, der eine amerikanische IrrigatorspritzeLadys Friend“, ein ScheidespülmittelIsis“, einen Mutterspiegel und eine Uterusdusche angepriesen hatte. Das daraus verurteilende Bernfungsgerichtsurteil hebt der 2. Strafsenat Ullseres obersten Gerichtshofs mit der Begründung auf, es würden Gegenstände diesel’ Art vielfach zu ReinIichkeits- und Heil- sowie zu ähnlichen Zwecken benützt. Hiernach handelt es.sich um Dinge, die ihrer Gattung nach Mittel der Körper- und Gesundheitspflege seien. Freilich seien sie vermöge ihrer Beschaffenheit auch geeignet, unzüchtigem Gebrauch:zu dienen, nämlich nach VolIziehung des Beischlafes den eingedrungenen männlichen Samen aus der Scheide zu entfernen. Zu unzüchtigem Gebrauch bestimmt sei eine Sache aber nicht schondeshalb, weil sie dazu mißbrauchtwerden könne und werde. Obein Gegenstand zu unzüchtigem Gebrauch bestimmt sei, richte sich vielmehr nach der Zweckbestimmung der Gattung, der der Gegenstand angehört. Gegenstände, die der allgemeinen Körper- und Gesundheitspflege des Weibes dienen, seien nicht zu unzüchtigem Gebrauch nach ihrer Gattung bestimmt. Daß sie im Einzelfalle von einem Ankündiger oder Anpreiser zu solchem Gebrauch empfohlen wurden, berühre die ihnen anhaftenden Eigenschaften nicht, Körperpflegemittel zu sein.

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  78. Loeb, H., Zirkumzision und Syphilisprophylaxe. Monatsschr. f. Harnkrankh. u. Sexualhyg. 1904, S. 245. Von den Patienten waren erkrankt:

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  79. Loeb, H., Über die Anwendung der Silberpräparate (speziell dermodernen) beider Gonorrhoe. Monatsschr. f. Harnkr. 1915, S. 14.,,6 Männer, die mit notorisch, 29, die mit wahrscheinlich gonorrhoisch erkrankten Frauen koitierten, sind durch die Prophylaxe vor Infektion geschützt worden; in 5 Fällen trat Infektion ein.“”Vielleicht ist diese etwas erhöhte Ziffer im Vergleich zur Statistik Loe bs zufällig“, sagt Cam pagnolle.

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  80. Mahling, Der gegenwärtige Stand der Sittlichkeitsfrage. Vierteljahrsschr. f. inn. Miss. Jahrg. 1916, Heft 1. Gütersloh 1916, VerI. v. C. Bertelsmann.

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  81. Marcuse, Julian, Unterdrückung der Schutzmittel durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Verhandl. d. 8. Jahresvers. d. Deutsch. Ges. z. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. Dresden 1911. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 13, 1911, 160. Diskussion: Dr. Alexander, Prof. Blaschko, Dr. Benario, Med.-Rat Thiersch, Dr. Siebert, Prof. Flesch, Prof. Touton, Dr. Marcuse, Geh. Rat Neißer.

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  82. –– Zwei Gerichtsurteile zum § 184, Abs. 3. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 12, 1912, S. 382.

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  83. –– Max, Zur Stellung des Arztes gegenüber der Geburtenbeschränkung. Deutsche med. Wochenschr. 1916, Nr. 9, S. 259. Kondome sind absolut notwendig. Sanitätsberichte über die Kaiserl. Deutsche Marine 1907/08 bis 1910/11. Das Urteil über die geübte Vorbeugung läßt sich dahul zusammenfassen, daß sie eine unschädliche und durchaus erfolgreiche Maßnahme ist, daß die persönliche Prophylaxe unter den obwaltenden Umständen als das sieherste Schutzmittel gegen Ansteckung angesehen werden muß. Voraussetzung ist natürlich die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anwendung. Der Marine-Sanitätsberieht 1908/09 konstatierte: Der Erfolg der Schutzbehandlung wird allseitig anerkannt. Gegen Tripper wird die angewandte Methode für ausreichend befunden.

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  84. Maus, L.M., Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten in der Armee und Marine. Papers by offic. of the med. corps U. S. Army S. 48. Arch. f. Derm. u. Syph. Ref. 117, Heft 7, S. 593. Die Prophylaxe bestand anfangs in einer freiwilligen Anwendung einer Quecksilbersalbe und einer 20%igen Argyrollösung. Bei der Marine wurde folgende Methode angewendet: Waschung mit Sublimatlösung (1: 5000), Injektionen von 20% iger Argyrollösung oderb 2% iger Protargollösung in die Urethra, Applikation von 25–35% iger Kalomelsalbe. Bei 5000 Mann wurde innerhalb von fünf Monaten keine einzige Infektion konstatiert. Versuche mit einer 30% igen Kalomelsalbe als Prophylaktikum bei gonorrhoischen Infektionen. Erprobung an 1200 Mann. Bei 594, die während des Manövers 1301 mal geschlechtlich verkehrt und sich mit Kalomelsalbe prophylaktisch behandelt hatten, konnte keine Infektion nachgewiesen werden, während von 302 Mann, die 763mal verkehrt hatten und ohne prophylaktische Behandlung geblieben waren, in 26 Fällen Gonorrhoe, in 12 Fällen Ulcera mollia und in 1 Fall Syphilis akquiriert wurden.

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  85. Meisel-Heß, Grete, Die sexuelle Krise. S. 214. Man vergleiche die Momente der Anmut der Freiwilligkeit der Hingabe, losgelöst von allen Geldinteressen, mit dem gräßlichen “Gesehäft”, das der Geschlechtsakt in der Prostitution für Mann und Weib bedeutet, und man wird, wenn man ehrlich prüft und frei ist von Moralheuchelei und sexueller Lüge, keinen Grund auffinden können, warum diesel’ entlastende Ausweg einer reifen Kulturmenschheit nicht gegönnt sein solIte. Anstatt ein sehmählicher Handel, anstatt Ankauf oder,,:Miete“eines Körpers zweeks viehiseher Benützung, tritt die freiwillige Hingabe aus Freundsehaft, Herzliehkeit, Sympathie. Und die Grenzen dieser Gefühle der Liebe gegenüber sind ja keine stanen, so daß ein Hinaufschwellen bis zu hohen Gefühlen bei beiderseitiger freiwilliger Hingabe wohl möglich erscheint. Daß die volle Beherrsch ung der Sexualhygiene und des Präven tivver kehrs Voraussetzungen bilden, ist selbstverständlich. Abel’ alle Sozialreformer und Hygieniker fordern die bewußten Vorkehrungen gegenüber den Folgen der Liebe einsehränkungslos und einstimmig heute schon und in jedem Geschlechtsverhältnis, auch in der Ehe. Und nicht nur die schmähliche äußere Folge der Prostitution, auch die inneren Qualen des erzwungenen Zölibates von Menschen, deren Ekel vor der Prostitution zu groß ist, würde durch eine solche Möglich. keit behoben.

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  86. Moral wider Hygiene. Sexualprobleme. Jan. 1912, S. 49. DieAugsburger Abendzeitung“(Zentrum) vom 23. Oktober 1911 schreibt: Die Aufstellung dieser militärischen Automaten zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, wohin wir steuern. Wird diese Verlügung des 18. Armeekorps auf aIle Truppenteile ausgedehnt und bleiben diese militärischen Automaten auch nur eine Zeitlang jedem Soldaten zugänglich, so droht unserem deutschen Heere physische und moralische Verseuchung! Weiß doch jeder Student der Medizin, daß es kein absolutes Mittel der Prophylaxe gegen Geschlechtskrankheiten gibt. Der arme Soldat aber, der irn Vertrauen auf pseudo-ärztliche und militärische Autoritäten bin sich jetzt gegen alie Gefahren geschützt glaubt, wird direct zur· Ausschweifung angereizt….. In Wahrheit werden die Sünden der Väter heirngesucht bis ins dritte und vierte Glied, trotzEhrlich-Hata 606“und aller modernen Reklame derHygiene-Industrie“. So führt der materialistische Geist der Schulmedizin (der ja alles Metaphysische leugnet) unser Volk in irnmer größeres, physisches und sittliches Verderben. Ist doch bereits von den Polizeiärzten in Berlin nachgewiesen worden, daß durch denSalvarsan-Unfug“das Laster gefördert wurde.

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  87. Müller, Max, Persönliche Prophylaxe der venerischen Krankheiten. Sammlung zwangloser Abhandlungen aus dem Gebiete der Dermatologie usw. 3, Heft 6. Marhold-Halle S. 58. Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten im Heere: Dort, wo nach Lage der örtlichen Verhältnisse und nach dem Ermessen der Truppenkommandeure weitergehende Maßnahmen angezeigt erscheinen, sind auf den Kasernenkrankenstuben vorbeugende Mittel vorrätig zu halten und solchen Leuten unentgeltlich zu verabfolgen, die sich trotz der Belehrung der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt haben. Die Truppen sind gegebenenfalls bei den Belehrungen auf diese Maßnahmen in geeigneter Weise hinzuweisen. Die Auswahl und die Art der Abgabe wirksamer und für die Gesundheit unschädlicher Mittel regeIn die Truppenärzte nach Vortrag beim ·Truppenkommando.. Dem Ermessen der Truppenkommandeure wird es anheirngestellt, Leute, die geschlechtlich erkranken, ohne von den bereitgestellten MitteIn Gebrauch gemacht zu haben, zu bestrafen. (Aus einer Verlügung des Kriegsministeriums Januar 1912.)

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  88. –– Zur persönlichen Prophylaxe der venerischen Krankheiten. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 14, 1913, S. 253. Es kommt bei Einführung von Schutzbestecken bei den Prostituierten meines Erachtens für den Erlolg alles auf zwei Dinge an: erstens müssen die Besucher der Dirnen in geeigneter Form auf die Benutzung der Prophylaktika aufmerksam gemacht werden und zweitens muB den Dirnen selbst die Überzeugung beigebracht werden, daß die Benutzung der Prophylaktika seitens def Männer nicht nur in dererr, sondern auch in ihrem eigenen Interesse gelegen ist. Beides ist hier in Metz, woselbst solche Schutzmittel seit mehreren Monaten bei den Dirnen eingeführt sind, in, wie ich glaube, sehr zweckmäßiger Weise folgendermaßen geschehen. Auf Anordnung der kaiserlichen Polizeidirektion ist in jeder Dirnenwohnung ein kleines Plakat angebracht mit folgendem Wortlaut: •. Zur Verhiitung der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten wird der Gebrauch des hier vorrätig geha.ltenen Mittels vor und nach Vollziehung des Beischlafes dringend anempfohlen. Die Befolgung des atschlages liegt im eigenen Interesse, Preis 25 Pfennig. Wer den Beischlaf ausübt, obwohl er weiß oder annehmen kann, daß er geschlechtskrank ist, kann wegen Vergehens gegen §§ 223 oder 230, 232 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängnis bestraft werden. Auch kann auf Verlangen der Verletzten nach § 231 des Reichsstrafgesetzbuchs neben der Strafe auf Geldbuße bis zum Betrage von 6000 Mark erkannt werden. Weitere Entschädigungsansprüche sind nicht ausgeschlossen.“

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  89. –– Persönliche Prophylaxe. 1902/04 in Peking: alie MaßregeIn waren vergeblich bis zur Einführung der zwangsweisen Prophylaxe. Bei 1560 prophylaktischen Instillationen nur 15 Gonorrhoen.

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  90. Navy, Report of the surgeon general of the navy. The milit.. surg 1914, S. 941. Wien. klin. Wochenschr. 1914 Nr. 32. S. 1206. Betont die Notwendigkeit, Prophylaxe anzuwenden.

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  91. Neißer, A., Über Versuche zur Verhütung der gonorrhoischen Urethralinfektion. Deutsche Medizinalztg. 1895, Nr. 69. Neißer empfiehlt als Prophylaktikum gegen Lues und Ulcus molle Kondome oder reichliche Einfettung des Gliedes, gegen Gonorrhoe das Blokusewskische Verfahren.

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  92. Neustätter, Otto, Die öffentliche Ankündigung der Schutzmittel. Referat. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 4, 1905, S. 203. II. Bei dieser Rechtslage ist nicht nur der rein geschäftsmäßigen und tatsächlich oft bedenkliqhen Ankündigung, sondern. auch der im hygitmischen Sinn betriebenen Aufklärung durch die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten· die Möglichkeit genommen, sich. an die Öffentlichkeit mit der Empfehhmg von bestimmten Schutzmitteln zu wenden. III. NUn ist die Frage, ob dieses Ankündigungsverbot ein Schaden ist oder ob die Empfehlung solcher Schutzmittel überhaupt und deren öffentliche Ankündigung im speziellen wünschenswert ist. Diese Frage richtet sich je nach dem Standpunkt, den man der Frage der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gegenüber einnimmt. Dieser kann ein zweifacher sein: l. Ein idealistischer. Die Verfechter dieses Standpunktes zerfallen in drei Gruppen, je nachdem sie sich von a) religiösen, b) morali; Sierenden, c) sozial-ethischen Griindenleitenlassen. 2. Ein praktisch-sozialhygienischer. Die Anhanger dieser zwei Standpunkte stehen sich in der wesentlichen Frage diametral gegenüber, nämlich, ob durch die Erziehung und durch Aneiferung zu einem züchtigen Lebenswandel praktisch und vor allem in absehbarer Zeit bezüglich der Ausschaltung’ des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und danlit auch bezüglich der Verhütung der Geschlechtskrankheiten ein Erfolg zu erreichen ist. IV. Unter voller Würdigung der Tragweite ethischer und sozialer Besserungsversuche muß man sich mit der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten auf den Standpunkt der Tat; sachen stellen und sich in der Entscheidung obiger Fragen von der nächstliegenden Erwagung leiten lassen, namlich, ob jene Schutzmittel, ohne andererseits gesundheitlich etwas zu schaden, zu einer Eindammung der Geschlechtskrankheiten beizutragen vermogen -oder nicht, sich für oder gegen deren Empfehlung entscheiden. V. Es gibt Schutzmittel, welche, wenn auch nicht mit absoluter Sicherheit, so doch in erheblichem Maße und ohne anderweitigen Schaden, der geschlechtlichen Ansteckung vorbeugen können. Ein Teil der jetzt vielfach empfohlenen und angekündigten Prophylaktika ist gesundheitlich bedenklich. VI. Würdigung der einzelnen Mittel und Methoden. Für einen volkshygienischen Erfolg ist es wesentlich,. daß die Kenntnis der wirksamen Mittel,eine möglichst weitverbreitete und ihre Verwendung eine möglichst allgemeine wird. VII. Der beste Weg zu diesem Ziele ist eine von höheren Gesichtspunkten auserlaubte und geregelte öffentliche Ankündigung der Schutzmittel. VIII. Um diesen Weg gangbar zu machen, bedarf es einer Änderung des bestehenden gesetzlichen Zustandes, dahingehend, daß die öffentliche Ankiindigung der zur Vorbeugung und Heilung von Geschlechtskrankheiten dienenden Mittel unter gewissen Vorsichtsmaßregeln gegen Ausbeutung oder Irreführung freigegeben wird. Am besten würde die Regelung dieser Ankündigung nicht für sich, sonderll im Zusammenhang mit der notwendigen Ordnung der Ankündigung von Heil- und Schutzmitteln im allgemeinen erfolgen. Das beste wäre aber ein jenen Verordnungen gegenüber auch materiell verbessertes Gesetz von Reichswegen. Dieses müßte einer obersten Sanitätsbehörde (etwa dem Kaiserlichen Gesundheitsamt) die Befugnis einräumen, derartige Ankündigungen nach Prüfung auf Inhalt und Form zuzulassen.

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  93. ·V. Notthalft, Versuche sexueller Prophylaxe beim Heer im 17. Jahrhundert. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 6, 1908, S. 333.

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  94. Odstrcil, J., Die Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten beim k. k. Heer. Revue d. böhm. Med. 1, 1909, Heft 3. In der östeneichisch-ungarischen Armee erkranken jährlich 17000 bis 20000 Mann an verschiedenen Geschlechtskrankheiten. Am traurigsten sind diese Verhältnisse in Temesvar, wo 90–100% der Soldaten erkranken, während in den Alpenländern und in Bosnien nur 40% erkranken. Seit dem Jahre 1904 wurde in größeren Garnisonen eine Prophylaxe in der Weise durchgeführt, daß in den Kasernen ein Lokal bestimmt ist, wo sich der Soldat gleich nach dem Koitus bei seiner Rückkehr nach Hause eine 3% ige Albarginlösung in die Harnröhre cinträufeln und das Glied mit einer 1 ‰ igen Sublimatlösung abwaschen kann, worauf er während der Inkubationsdauer unter ärztlicher Aufsicht bleibt. Da auf diese Weise die Infektion auf 62% herabgedrückt wurde, führte man diese Prophylaxe vor e.inem Jahre bei allen Regimentern ein. Einer wirksamen Prophylaxe steht e inerseits die Indolenz vieler Soldaten, anderseits der Umstand im Wege, daß die Verhältnisse des Kasernenlebens cine cxtragenitale Infektion mit Syphilis ermöglichen. (Dermat. Zentralbl. 1909, S. 370.)

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  98. Prussak, Neue Chancen im Kampf gegen die Syphilis. Russk. Med. 1890. Ref. Deutsche Med.Ztg. 1890, S. 928. Prussak empfiehltprophylaktische antisyphilitische Läppchen“. Es sind dies Watte- oder Barchentlappen, welche erst in einer 5% igen Sublimatlösung, dann in einer 5% igen spirituösen Salizylsäurelösung gelegen haben. Das Desjnfizienz ist in dieser Form portativ und nicht als Gift zu gebrauchen. Zum Zweck der Desinfektion werden die Läppchen in Wasser getaucht, welches dann auf den fraglichen Körperteil ausgedrückt wird. Nach dieser Abspülung folgt die Abreibung eventuell auch Einhüllung mit dem Läppchen selbst. Der Verfasser hat die antisyphilitischen Läppchen schon seit Jahren vielfach empfohlen und bei denen, die sie gebraucht haben, trotz der häufigen Gelegenheit zur Infektion, keine syphilitische Ansteckung bemerkt.

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  99. Raymond, Henry L., Prophylaxis under G. O. § 31 war departement 1912 f. das HawaiGeschwader. The Military surg. 1914, S. 134. Wien. klin. Wochenschr. 1914, Nr. 35, S. 1258.

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  102. Richter, Ed., Zur Prophylaxe der geschlechtlichen Krankheiten. Dermat. Zentralbl. 5, S. 162. Die neue prophylaktische Methode besteht 1. in einer vorbereitenden Reinigung und 2. der prophylaktischen Vornahme. Nach jeder Kohabitation wird zunächst die Urethra durch Urinieren gereinigt, wobei gleichzeitig die Corona glp,ndis usw. mit Urin gewaschen wird, insbesondere die Frenulumtaschen. Diese werden ‘sodann mit nasser Seife eingerieben und mit Wasser (oder in Ermangelung dessen) mit Urin gewaschen, daraufdie gewaschenen Stellen abgetrocknet. Die wichtige Entfaltung der Frenulumtaschen erhält man dadurch, daß man sie über den untergestülpten Finger ausspreizt. 1st Wasser und Seife nach der Kohabitation nicht zufällig vorhanden, so wasche man zunächst, wie gesagt, mit Urin und hole zu Hause die Seifenwaschung’ nach. Dann wird eine prophylaktische Kerz e aus 40% grauer Salbe und ¼% Resorzin eingeführt und außerdem die Eichel und besondets die Taschen neben dem Bändchen gut eingefettet.Außerdem sind die Kerzen mit einem Puder von reinem Borsä.urepulver und Zinkoxyd überzogen. Was den Erfolg betrifft, so hat ein mir befreundeter junger Mensch zu Versuchszwecken innerhalb vier Wochen 18 öffentliche und geheime prostituierende Weiber (mit etwa 40 Kohabitationen) unter den bezüglichen Kautelen benutzt. Unter diesen Prostituierten waren zwei akut gonorrhoisch und eine wies Tonsillarschanker auf. Die mit Gonorrhoe behafteten steckten alsdann noch andere junge Leute an; er selbst blieb von, jeder Infektion verschont.

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  103. –– Die nächsten praktischen Ziele und Aufgaben bei der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 15, 1914, S. 373. Kosten dürften für weniger Bemittelte überhaupt nicht entstehen. Und zuguterletzt, aber in allererster Linie nötig wäre die Aufklärung aller dieser Kranken in den geschilderten Anstalten von Mensch zu Mensch, vom Arzt zum Kranken, wobei der Hinweis auf die persönliche Prophylaxe die Hauptrolle zu spielen haben würde. Man sage nicht:Was nützt es, den Brunnen zuzudecken, wenn das Kind ertrunken ist.“

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  104. Rohleder, Der Neomalthusianismus. Die fakultative Sterilität in der ärztlichen Praxis. Monatsschr. f. Harnkrankh. usw. 1905, S. 129. Die ch, emischen Mittel. Die Urethrophortube nach Dr. Strebel-München. Vertrieb Firma Steinmetz u. Co. Köln, Eifelstr. 33. Das Mittel ist nicht genug zu empfehlen, es dient 1. zur Behandlung der Gonorrhoe, 2. zur Prophylaxe derselben apud coitum und 3. als neomalthusianisches Mittel. Es besteht auseiner Ziruitube mit besonderem Ansatz. In Ermangelung einer langen Beschreibung will ich nur erwähnen, daß man denselben, je nach Bedarf, mehr oder weniger tief in die Harnröhre einsenken kann und durch Pressen den Tubeninhalt – unter Herausziehen des Ansatzes der Harnröhre – langsam einverleibt. Natürlich hat dies im antineomalthusianischen Sinneante coitum“zu geschehen, ist aber in kurzer Zeit ausführbar. Die ganze Tube nimmt außerordentlich wenig Platz ein und ist ebenso wie die prophylaktischen Trippermittel (Phallokos usw.) leicht bei sich zu führen. Ich empfehle die Stre belsche Pastenmischung nur mit verstärktem Protargolgehalt, also Das Mittel ist auch insofern eines der besten, weil keine Gefühlsstörung wei bei den mechanischen Mitteln, verursacht wird, also der Koitus in normaler Weise abläuft. 2. Auch den von der GesellschaftViro“vertriebenen Protargolcrême zur Behandlung und Verhinderung der Gonorrhoe habe ich einige Male zwecks Erreichung fakultativer Sterilität verwenden lassen, kann jedoch noch kein abschließendes Urteil mir erlauben.

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  105. Rost, G. A., Die Verhütung der venerischen Krankheiten in der kaiserlichen Marine. Zeitschr. f. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 15, 1914, S. 125/26. Wieaus der Tabelle ersichtlich nehmen die Zugänge an venerischen Krankheiten in der Kaiserlichen Marine seitdem von Jahr zu Jahr ab; 1906/07 betrugen sie bereits nur noch die Hälfte gegen zehn Jahre früher. Wenn es sich nun auch nicht leugnen läßt, daß die Anwendung der eigentlichen prophylaktischen Mittel das Wesentlichste der Geschlechtskrankheitsverhütung darstellt, so hat sich diese doch, um günstige Erfolge zu erzielen, auf breiterer Basis aufzubauen. Es bedarf des Zusammenwirkens aller dabei in Betracht kommenden Faktoren, und es muß ausdrücklich betont werden, daß die Bekampfung der Geschlechtskrankheiten nicht ausschließlich Sache des Arztes ist, daß auch jede· Kommandostelle selbst ein großes Interesse daran hat. Für die deutsche Marine ist dies allgemein anerkannt….. Erfolg werden solche Bestrebungen naturgemäß in der Hauptsache bei dem jüngeren Teile der Mannschaft haben. In ethischer Beziehung auf diese, Rekruten, Schiffsjungen, Seekadetten, einzuwirken, ist die besondere Aufgabe der militärischen Vorgesetzten und der Seelsorger. Ihnen liegt es ob, die ihnen anvertrauten Leute zu sittlicher Lebensführung zu erziehen und anzuhalten. Von je 1000 Mann der Kopfstärke waren geschlechtskrank:

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  106. Ruß, Die Prophylaxe der venerischen Erkrankungen im Heere. Der Militärarzt 1909, 23.

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  107. Schereschewsky, Prophylaxisversuche (gegen Syphilis) mit Chininsalben. Abschnitt XVI aus: A. Neißer, Beiträge zur Pathologie und Therapie der Syphilis. Springer, Berlin 1911..

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  108. Scheuer, Oskar, berichtet in Geschlechtskrankheiten und Klerikalismus. Zeitschr. f. Bekampfung d. Geschlechtskrankh. Sexualprobleme 1911, S. 553. Ansturm der Klerikalen gegen die Prophylaktika, die vom Militär eingeführt werden sollten.Es ist klar, daß Offiziere und Mannschaft sich mit Entrüstung gegen solche Zumutungen warden wenden müssen. Denn das Militär ist eine Zuchtanstalt, keineswegs aber eine Unzuchtanstalt. Es wird hoffentlich auch bald dem Dep. VI sowie dem Landesverteidigungsministerium klar gemacht werden, daß die Sache für solche Dep..... Stücke doch zu ernst ist und es militärischen Vorgesetzten nicht zugemutet werden darf, die Rolle von Bordellvätern zu übernehmen, Wir können nur die Hoffnung aussprechen, daß dieser skandalöse, die österreichische Armee kompromittierende Eriaß unverzüglich zurückgenommen werde.“

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  109. Scheven, Katharina, Zur Schutzmittelfrage.Der Abolitionist.“1916, Nr. 1. Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, die an einen erfolgreichen Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten ohne ein derartiges technisches Hilfsmittel nicht glaubt, hat schon seit Jahren für Aufklärung in diesel’ Beziehung und für die Erleichterung seines Gebrauchs durch Bereitstellung und bequem erreichbaren Verkauf sehr intensiv gearbeitet. Sie ist in diesel’ Hinsicht für unser Gefühl und unseren Geschmack entschieden zu weit gegangen. Wenn es eine Zeitlang gestattet war, auf unseren Kriegsschiffen und in Kasernen und deren Höfen Automaten mit diesen Mitteln aufzustellen, so ist damit entschieden die Grenze einer zulässigen ärztlichen Aufklärung überschritten worden, und wir Abolitionisten haben mehrfach gegen ein derartiges Vorgehen energisch protestiert und bei den zuständigen Stellen petitioniert. Glücklicherweise mit Erfolg. Der schärfere Zug gegen diese aufdringliche Propaganda, der gegenwärtig von oben herunter weht, ist abel’ nicht aus sittlicher Entrüstung über diese zur Ausschweifung direkt einladende Bereitstellung antivenerischer Mittel entstanden, sondern aus der Besorgnis, daß diese Praktiken, wenn sie einmal zur Gewohnheit geworden sind, naturgemäß in der Ehe fortgesetzt werden, hier natürlich mit dem Zweck, die Kinderzahl willkürlich zu beschränken. Dieser Gesichtspunkt ist allcin maßgebend gewesen für den von allen Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokratie unterzeichneten Gesetzesvorschlagbetreffend den Verkehr mit Mitteln zur Verhinderung der Geburten“.

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  110. –– Geburtenrückgang. Der Abolitionist. 1916, S. 35. Das Gesetz gegen den Verkauf und die Ankündigung antizeptioneller:Mittel halte ich für einen Fehlschlag und sogar für gefährlich, da ich aus meiner Arbeit in der Prostitutionsfrage weiß, daß man damit zugleich der Gesellschaft die Anwendung des wirksamen technischen Mittelsgegen die Geschlechtskrankheiten erschwert. Man würde also hier nul’ den Teufel mit Belzebub austreiben. Ich halte jedoch die Einschränkung für nötig, daß öffentliche Anpreisung und Reklame und der Vertrieb durch Hausierer und in. Automaten verboten sein muß. Abel’ käuflich müssen diese Mittel sein, da sie im Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten einen wichtigen Faktor bilden. Die abolitionistischeBewegung, die das Eingreifen des Staates in überwachender, reglementierender Form bekämpft, muß logischerweise die Forderungen der individuellen Prophylaxe gelten lassen.

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  111. Scholtz, Die Bevölkerungsfrage. Deutsche med. Wochenschr. 1916, Nr.9, S.273. Mit Bezug auf Geschlechtskrankheiten.

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  114. Seeleute, Die Geschlechtskrankheiten unter den Seeleuten und ihre Bekämpfung. Mitt. d. Deutsch. Ges. z. Bekämpfung d. Geschlechtskrankh. 7, 1909, S. 7 und 73. Persönliche Prophylaxe S. 11. Bericht über die in der Kaiser!’ Marine erzielten Erfolge. Dr. Opper, Dr. Müller, Dr. Hahn. Energische Befürwortung der Schutzmittel durch Dr. Möhring, Dr. Sannemann, Dr. Opper, Dr. Hahn, Dr. Müller. Direktor Schauseil (Leiter der Seekasse) wendet sich gegen eine Verabreichung von Schutzmitteln an die Mannschaften.Man würde der Seeberufsgenossenschaft, wenn sie Geld für Schutzmittel aufwende, vorhalten können, daß sie den außerehelichen Geschlechtsverkehr billige.“Auch Konsul Sieg bemerkt: “Die Neubestimmung der Seemannsordnung, daß die Rhedereien auch bei Geschlechtskrankheiten die Heilkosten zu tragcn habe, habe unheilvoll gewirkt; die Leute nehmen sich jetzt weit weniger in acht.“

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  115. Siebert, W., Zur Prophylaxe der Geschlechtskrankheiten. Verhandl. d. Naturforscherversamml. 1908. Köln. Ref. in d. Deutsch. med. Wochenschr. 1909, 15. Von 475 Instill. 2 Gonorrhoen.

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  116. –– Könr., Experimentelle Untersuchungen und praktische Vorschläge zur persönlichen Syphilisprophylaxe. Abschnitt XV aus: A. N eißer, Beiträge zurPathologie und Therapie der Syphilis. Springer, Berlin 1911. Wichtigkeit der personlichen Prophylaxe. I. Abtötung des luetischen Virus in vitro. II. Desiufektionsversuche an Affen. II. AlIgemeines über Salbendesiufektion. Die individuelle Syphilisprophylaxe. Metsch· nikoffs Kalomelsalbe. Amylum-Traganth-Gelatinesalbe mit Sublimat. Erwägungen über die praktische Durchführbarkeit. Literaturverzeichnis.

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  135. Es ist sogar vorgeschlagen worden, jedem Soidaten ein”ProphyIaxe-Päckche“mitzugeben, wie das Verbandpäckchen. Das scheint mir zu weit gegangen. Dagegen ware die”unentgeitliche Abgabe auf Verlangen“ohl zu erwägen.

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Neißer, A. (1916). Ad B. Prophylaktische Maßregeln gegen die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten. In: Die Geschlechtskrankheiten und ihre Bekämpfung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92052-3_5

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