Zusammenfassung
So wichtig und segensreieh eine gesetzliche Regelung der ganzen Materie der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten und Prostitution ist, noch viel wichtiger aber als diese scheint mir die Forderung, das gesamte Verfahren der Bekämpfung und Vorbeugung so zu gestalten, daß den von der Überwachung betroffenen und der Überwachung zu unterwerfenden Kreisen diese Kontroll-unterstellung nicht als eine polizeiliche Strafmaßregel, sondern als eine hygienische, im gesundheitlichen Interesse notwendige Vorsichtsmaßregel erscheint. Insbesondere muß sich die sanitäre Überwachung so lange wie möglich fern halten auch nur von dem Verdacht — und dieser ist ja leider jetzt noch berechtigt — daß die sanitäre Überwachung bürgerlich entehrende Folgen habe.
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© 1916 Julius Springer in Berlin
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Neißer, A. (1916). Das Gesundheitsamt. — Die Karte. In: Die Geschlechtskrankheiten und ihre Bekämpfung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92052-3_3
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