Zusammenfassung
Der internationale Vertrag zum Schutze des menschlichen Lebens auf See, der am 31. Mai 1929 in London in Beendigung einer 7 Wochen dauernden Konferenz geschlossen worden ist, trägt die Unterschriften der Bevollmächtigten von 18 Staaten: außer von Deutschland ist er von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Australien, Belgien, Canada, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Indien, Irland, Italien, Japan, von den Niederlanden, von Norwegen, Rußland, Schweden und von Spanien gezeichnet. Verglichen mit dem gleichartigen Vertrage vom 20. Januar 1914, der wegen des Krieges und anderer Ursachen nicht zur Durchführung gelangte und durch den neuen Vertrag ersetzt werden soll, fehlt bei dem Vertrage von 1929 Österreich, das durch den Frieden von Saint Germain aus dem Kreise der seefahrenden Staaten ausgeschieden ist. Hinzugetreten sind Japan, von den nach dem Kriege neu entstandenen Staaten Finnland und ferner die aus dem englischen Weltreich mit eigener völkerrechtlicher Souveränität herausgewachsenen Staaten Irland, Indien, Canada und Australien. Der Vertrag, der in 2 Sprachen, französisch und englisch, abgefaßt ist und in beiden Texten gleichmäßig maßgebend sein soll, ist vom Germanischen Lloyd und der See-Berufsgenossenschaft im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsministerium und dem Reichspostministerium in deutscher Übersetzung herausgegeben worden und damit zur öffentlichen Besprechung und Kritik gestellt.
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Koenigs, G. (1930). Internationaler Vertrag zum Schutze des menschlichen Lebens auf See. In: Jahrbuch der Schiffbautechnischen Gesellschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-92021-9_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-92021-9_7
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