Zusammenfassung
In der Überschrift zu diesem Abschnitt sage ich absichtlich nicht „Erfolgs“-, sondern nur „Gewinn-“Verteilung. Und zwar aus dem Gedanken heraus, daß — im Gegensatz zur Erfolgs-Verteilung bei der Off. Hges. und bei der Komm.-Ges. —bei der Aktien-Gesellschaft nur die Gewinn-Verteilung individuellen Charakter hat, daß dagegen von einer Verteilung des Verlustes während des (hier nur in Frage kommenden) Bestehens der Gesellschaft nicht gesprochen werden kann. Denn bilanzmäßige Verluste kommen bei der Aktien-Gesellschaft, als einer reinen Kapital-Gesellschaft, bekanntermaßen lediglich durch buchmässigen Vortrag im Soll des Gewinn- und Verlust-Kontos zum Ausdruck, also ausschließlich sachlich und summarisch, d. h. ohne irgend welche Beziehung zu den Beteiligungs-Quoten (Aktien) der einzelnen Aktionäre. Die Tatsache, daß bilanzmäßige Verluste seiner Gesellschaft dem einzelnen Aktionär bei der Veräußerung seiner Aktien oder im Fall der Liquidation oder des Konkurses der Aktien-Gesellschaft unmittelbar fühlbar werden, ändert nichts an dem vorstehend begründeten, für die Zwecke dieser Arbeit allein maßgebenden Gedanken.
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© 1915 Julius Springer in Berlin
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Müller, G. (1915). Gewinn-Verteilung bei der Aktien-Gesellschaft. In: Die kaufmännische Erfolgs-Rechnung. (Gewinn- und Verlust-Rechnung.). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91988-6_40
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