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Zusammenfassung

Gesetzlich ist die Erfolgs-Verteilung bei der Off. Hges. durch die §§ 120–122 H.G.B. geregelt. Diese Vorschriften lauten:

  1. § 120

    Am Schlusse jedes Geschäftsjahrs wird auf Grund der Bilanz der Gewinn oder der Verlust des Jahrs ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran berechnet.

    Der einem Gesellschafter zukommende Gewinn wird dem Kapital-Anteile des Gesellschafters zugeschrieben; der auf einen Gesellschafter entfallende Verlust, sowie das während des Geschäftsjahrs auf den Kapital-Anteil entnommene Geld wird davon abgeschrieben.

  2. § 121

    Von dem Jahresgewinne gebührt jedem Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hundert seines Kapital-Anteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen sich die Antiele nach einem entsprechend niedrigern Satze.

    Bei der Berechnung des nach Absatz 1 einem Gesellschafter zukommenden Gewinn-Anteils werden Leistungen, die Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs Geld auf seinen Kapital-Anteil entnommen, so werden die entnommenen Beträge nach dem Verhältnis der bis zur Entnahme abgelaufenen Zeit berücksichtigt.

    Derjenige Teil des Jahresgewinns, der die nach den Absätzen 1, 2 zu berechnenden Gewinn-Anteile übersteigt, sowie der Verlust eines Geschäftsjahrs wird unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.

  3. § 122

    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, aus der Gesellschaftskasse Geld bis zum Betrage von vier vom Hundert seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapital-Anteils zu seinen Lasten zu erheben und, soweit es nicht zum offenbaren schaben der Gesellschaft gereicht, auch die Auszahlung seines den bezeichneten Betrag übersteigenden Anteils am Gewinne des letzten jahrs zu verlangen.

    Im übrigen ist ein Gesellschafter nicht befugt, ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter seinen Kapital-Anteil zu vermindern.

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© 1915 Julius Springer in Berlin

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Müller, G. (1915). Erfolgs-Verteilung bei der Offenen Handels-Gesellschaft. In: Die kaufmännische Erfolgs-Rechnung. (Gewinn- und Verlust-Rechnung.). Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91988-6_38

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