Zusammenfassung
Unter dem Höhenunterschied zweier Punkte versteht man ihren lotrechten Abstand. Ein Punkt liegt höher als der andere, wenn seine Entfernung vom Erdmittelpunkt größer ist. Liegen zwei Punkte in einer Lotlinie, so ergibt sich ihr Höhenunterschied unmittelbar aus einer einfachen Längen-messung, wie sie z. B. bei der Schachtteufenmessung, Seite 48, besprochen worden ist. Wenn zwei Punkte jedoch außer in der lotrechten auch in der wagerechten Richtung voneinander entfernt sind, so legt man durch einen von ihnen eine wagerechte Ebene und bestimmt den kürzesten Abstand des zweiten Punktes von dieser Ebene. In der Figur 132 sei die Ebene durch A wagerecht, dann ist die Länge h des von B auf die Ebene gefällten Lotes gleich dem Höhenunterschied der Punkte A und B. Wenn die wagerechte Ebene z. B. durch den Fußboden eines Zimmers verkörpert ist, so läßt sich die Höhe h mit einem Maßstabe leicht messen.
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Mintrop, L. (1916). Höhenmessungen. In: Einführung in die Markscheidekunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaues. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91970-1_10
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