Zusammenfassung
Aus unseren bisherigen Beobachtungen geht hervor, wie eng die pathogenetische Vererbungsfrage mit dem Dispositionsproblem zusammenhängt. Sieht man von den erworbenen Krankheitsdispositionen eines Menschen ab, so sind alle Konstitutionsanomalien, möge es sich um anatomisch fixierte Mißbildungen oder um funktionelle Diathesen handeln, durch die Amphimixis determiniert, ihrer Natur nach also „ererbt“, ganz gleichgültig, ob ähnliche Abweichungen in der Aszendenz des Individuums sich nachweisen lassen oder nicht. Es liegt daher der Gedanke nahe, schärfer als es gewöhnlich geschieht, auch sprachlich zwischen den ererbten und erworbenen Krankheitsdispositionen zu unterscheiden. Im ersten Hefte der „Zeitschrift für angewandte Anatomie und Konstitutionslehre“, die soeben, im Sommer 1913, unmittelbar vor Abschluß dieses meines Buches im Verlage von Julius Springer, Berlin, herausgegeben von J. Tand1er-Wien unter Mitwirkung von Freiherrn A. von Eiselsberg-Wien, A. Kolisko-Wien, F. Martius-Rostock erschienen ist, schlägt J. Tandler in seinem Programmartikel: Konstitution und Rassenhygiene eine derartige schärfere Begriffsfassung vor.
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© 1914 Julius Springer in Berlin
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Martius, F. (1914). Übersicht der pathogenetisch wichtigen Konstitutionsanomalien blastogener Herkunft. In: Konstitution und Vererbung in ihren Beziehungen zur Pathologie. Enzyklopaedie der Klinischen Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91937-4_4
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