Zusammenfassung
Durch alle diese Untersuchungen erscheint festgestellt, daß sich in den Zellen maligner Geschwülste Veränderungen mannigfacher Art gegenüber normalen Zellen finden, ohne daß sich bisher aber sagen läßt, daß diese Abweichungen vom Normalen ausschließlich den malignen Zellen zukommen. Eine Gesetzmäßigkeit besteht nicht. Inwieweit die chemisch-biologischen Abweichungen von der Norm morphologisch in Kernveränderungen usw. ihren sichtbaren Ausdruck finden, läßt sich mit Sicherheit noch nicht beweisen. Es ist zu beachten, daß Kernveränderungen an sich nicht das Kennzeichen maligner Wucherungen sind, sie kommen sicher auch in gutartigen Wucherungsprozessen vor. Der Nachweis, daß insbesondere bestimmte Chromosomenbestandteile fehlen, was nach v. Hansemann für die maligne Zelle kennzeichnend ist, wird sich morphologisch überdies nicht leicht erbringen lassen. Dafür sprechen auch die schon erwähnten Untersuchungen von Teutschländer-Schuster. Eher werden wir vielleicht die biologisch-chemischen Veränderungen in den allerersten Anfängen der Krebsbildung erfassen können. Wir haben schon auf die Arbeiten von Waterman hingewiesen. Auch nach Warburg sind die Veränderungen des Kohlehydratstoffwechsels der Krebszelle schon in den primären nicht zerfallenen Krebsknoten nachweisbar, während allerdings F. Blumenthal in den bei Operation entfernten malignen Geschwülsten, also in den jüngeren Stadien der Krebsbildung, die Heterolyse auf andere Organe nicht hat feststellen können.
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Lewin, C. (1928). Schlußbetrachtungen. In: Die Ätiologie der Bösartigen Geschwülste. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91896-4_5
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