Zusammenfassung
Zu den konstanten Betriebsunkosten einer Maschinenfabrik rechnen:
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die Mietekosten der Fabrikräume bzw. Hypothekenzinsen bei eigenen Fabrikgebäuden,
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Versicherungkosten gegen Feuer usw.,
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Beiträge zu Industrieverbänden,
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Gehälter der Betriebsbeamten,
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Versicherungsbeiträge für die Betriebsbeamten,
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Abschreibungen auf Anlagekonten.
Wenn nun auch die vorstehend aufgeführten Betriebsunkostenbestandteile nicht alle in dem Sinne konstant sind, daß der mehr oder weniger starke Beschäftigungsgrad auf ihre Höhe ganz ohne Einfluß bliebe, so ist die Beibehaltung der Bezeichnung „konstante Betriebsunkosten“ doch erwünscht. Ein Nachlassen des Geschäftsganges wird zwar auch bei einzelnen der aufgeführten Unkostenpositionen ein Sinken und bei stärkerem Geschäftsgang ein Anschwellen verursachen, aber nie in einem dem wechselnden Beschäftigungsgrade entsprechenden Umfange und nie in unmittelbarem Zusammenhange mit diesem.
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© 1917 Julius Springer in Berlin
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Laschinski, O. (1917). Die allgemeinen Betriebsunkosten. In: Die Selbstkostenberechnung im Fabrikbetriebe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91877-3_8
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