Zusammenfassung
Wie ich bereits in der Einleitung sagte, müssen die Betriebsbuchhaltung oder Betriebsunkostenstatistik und die kaufmännische oder Zentralbuchhaltung, obwohl es sich hier um zwei scharf abgrenzbare Aufgabengebiete handelt, doch in dauernder inniger Zusammenarbeit stehen. Die Zentralbuchhaltnng kann einen großen Teil der zur Aufstellung der Monatsbilanzen erforderliehen Zahlen nur von der Betriebsbuchhaltung, zu der ich auch die Lagerbuchführung rechne, erhalten, während umgekehrt die Betriebsbuchhaltung oder Betriebsunkostenstatistik die Zahlen für die nicht unmittelbar im Betriebe, also nicht durch Lohn- oder Materialaufwand entstehenden Betriebsunkosten nur aus den Büchern der Zentralbuchhaltung erhalten kann. Ein ohne gegenseitige Fühlung- und Rücksichtnahme herrschendes Nebeneinanderarbeiten dieser beiden Stellen — der rein kaufmännischen und der Betriebsbuchhaltung — behindert nicht nur eine weitgehende Verwertung der von beiden Stellen ermittelten Zahlen, sondern macht vielfach auch die gleichen Aufzeichnungen in beiden Abteilungen erforderlich. Soll z. B. die kaufmännische Buchhaltung ohne besondere Bestandaufnahmen Monatsbilanzen aufstellen, so wird sie, wenn sie sich nicht auf die Betriebsbuchhaltung stützen kann, selbst Aufzeichnungen über den Materialverbrauch und Lohnaufwand vornehmen müssen.
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Laschinski, O. (1918). Das Zusammenwirken der kaufmännischen Buchhaltung mit der Betriebsbuchhaltung. In: Die Selbstkostenberechnung im Fabrikbetriebe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91876-6_12
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