Zusammenfassung
Als Devisengeschäfte werden im Schrifttum und im Sprachgebrauch jene Geld- und Kreditgeschäfte bezeichnet, die in fremder Währung abgewickelt werden, denen als Zahlungsinstrument also ein fremdwähriges Zahlungsmittel — eine Devise — dient. Devisen sind einerseits alle fremdwährigen Schecks, Wechsel, Banknoten und Münzen oder sonstigen Geldzeichen fremder Länder, sowie in bedingtem Umfang die Kupons ausländischer Effekten, andererseits die im zwischenländischen Zahlungsverkehr über Währungsguthaben bewirkten Aus zahlungen, Anweisungen und Überweisungen von Land zu Land1). Man bezeichnet die ersteren auch als Inlands-, die letzteren als Auslandsdevisen. Devisengeschäfte entstanden in der Vorkriegszeit zunächst beim Einzug von Forderungen in ausländischer Währung, die das Ausland als Gegenwert für Warenexporte schuldete und aus Vergütungen in fremder Währung an das Ausland, die der Bezahlung von Importen dienten. Weiterhin verdankten Devisengeschäfte ihren Ursprung der Anlage inländischer Kapitalien im Auslande, die dabei eine Umformung in fremde Währung durchmachten. Auch die Arbitragen zur Ausnutzung der Unterschiede zwischen der Notierung der Zahlungsmittel der einzelnen Länder an verschiedenen Börsenplätzen des In- und Auslandes tragen den Charakter von Devisengeschäften. Mit Devisengeschäften beschäftigte sich früher in unmittelbarem Verkehr mit dem Ausland ein ausgedehnter Personenkreis, Handel und Industrie, Kapitalisten, Börsenarbitrageure, vor allem natürlich die Banken.
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Krawinkel, M. (1924). Einleitung. In: Die Abwicklung des Devisengeschäftes im Bankbetrieb. Bank- und finanzwirtschaftliche Abhandlungen, vol 3. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91840-7_1
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