Zusammenfassung
In diesem Zusammenhang ist zunächst die Frage zu klären, ob und wieweit der Staat selbst als Unternehmer auftreten soll. Oft genug wird ja die Verstaatlichung der Wirtschaft, oder einzelner Betriebe, gefordert. In der nachbismarckschen Zeit ist vor allem der preußische Staat fortschreitend in die Privatwirtschaft eingedrungen, soweit sie ihm von staatlicher Bedeutung schien. Nachdrücklich bemühte er sich, durch Erwerbung der Aktienmehrheit von Bergwerksgesellschaften Einfluß auf die Kohlenwirtschaft zu gewinnen. Es ergab sich dabei von selbst, daß der Staat gezwungen war, wie ein Privatunternehmer am wirtschaftlichen Konkurrenzkampf teilzunehmen. Zum Beispiel bewirkte im Jahre 1910 der Berliner Bankier Fürstenberg in dem Kampf um die Bergwerksgesellschaft Hibernia durch geschickte Manipulationen eine rechtzeitige Kapitalerhöhung, die aus der preußischen Aktienmajorität eine Minorität machte. In den letzten Jahren noch wurde ein erbitterter Kampf um die Ilsegrube A.-G. geführt, in dem das Reich als Prozeßpartei vor dem Reichsgericht auftreten mußte und oft in Gefahr war, den Prozeß gegen den tschechischen Juden Petschek zu verlieren. Wie durch direkten Staatsbesitz, oder Staatsbeteiligung an Unternehmungen, der Staat in Gefahr kommen kann, seine ureigensten Aufgaben aufgeben zu müssen, zeigt ein Vorstoß der Wirtschaftsgesellschaft im Jahre 1910: Auf dem Umweg über eine parlamentarische Untersuchungskommission über die Frage, wie der fiskalische Bergbau einträglicher gemacht werden könne, versuchte man, den preußischen Staat zu zwingen, unter Verzicht auf volkswirtschaftliche und sozialpolitische Zielsetzungen den Bergbau rein nach privatwirtschaftlichen Rentabilitätsüberlegungen zu führen.
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Hövel, P. (1935). Der Staat als Unternehmer. In: Grundfragen deutscher Wirtschaftspolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91743-1_20
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