Zusammenfassung
Ostpreußen konnte schon am 31. Juli 1933 „mit Ausnahme der Stadt Königsberg und Elbing die gante Provinz frei von Arbeitslosen“ melden 1. Nirgendwo wurde zu dieser Zeit der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit so konzentrisch geführt wie dort. Die beschränkten gewerblichen Möglichkeiten dieser Provinz gestatteten zwar nicht, alle Arbeitslosen sofort in tarifliche Lohnarbeit einzustellen, ein großer Teil wurde zunächst in Arbeitslagern (nicht zu verwechseln mit denen des Freiwilligen Arbeitsdienstes) untergebrachte2. Von diesen Arbeitslagern aus erfolgt nach Bewährung die Einstellung in regelrechte Berufsarbeit.
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Hövel, P. (1935). Frontabschnitt Ostpreußen. In: Grundfragen deutscher Wirtschaftspolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91743-1_16
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