Zusammenfassung
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Übergang des rollenden Eisenbahnmaterials über die Grenzen der heimatlichen Verwaltung hinaus nicht dem Zufall überlassen werden kann sondern bestimmter Eegeln bedarf, die innerhalb gewisser Grenzen diesen Vorgang sowie die sich daraus ergebenden Wagenmieteausgleichungen möglichst einheitlich gestalten sollen. Diese Abmachungen, die eine nicht uninteressante Entwicklungsgeschichte hinter sich haben, waren zunächst einfach und leicht verständlich gefasst und dem nächstliegenden Bedürfnis angepasst. Mit der Ausdehnung der Eisenbahnnetze und mit der wachsenden Intensität des Verkehrs haben sie aber in der Gegenwart einen Umfang angenommen, der sich nur schwach ausprägt in der Menge der bestehenden Vorschriften, dem Heer der mit der Ausführung derselben betrauten Beamten und den zum Ausgleich kommenden Summen für die Benutzung der Wagen.
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Höltzel, M. (1900). Die rechtliche Natur der Wagenmiete. In: Das Wagenübereinkommen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen und seine wirthschaftliche Bedeutung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91733-2_3
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