Zusammenfassung
Der beutige Weltverkehr strebt in vielen Materien eine international gleiche Ordnung der Rechtsfragen an, namentlich im Gebiete des Handels- und Wechselrechts. Besonders geeignet für eine universelle Bebandlung ist das Recht der modernen Verkehrsanstalten, weil sich hier Differenzierungen am störendsten und am fühlbarsten zeigen. Einen sehr beachtenswerten Markstein in der Entwicklung bildet das grosse internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfracbtverkehr vom 14. Oktober 1890. Das dadurch geschaffene internationale Verkebrsrecht ist zwar nur eine Etappe in der allgemeinen Rechtsentwicklung, und wieder ein verscbwindend kleiner Punkt des Verkehrsrechts ist der Gegenstand, dem die folgenden Ausführungen gewidmet sein sollen. Es sind dies die vertrags- und vermögensrechtlichen Beziebungen, die durch den gegenseitigen Übergang der Eisenbahnwagen zwischen deren Eigentümern entstehen, und die ibren Ausdruck in den sog. Wagenregulativen oder Wagenübereinkommen finden.
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Höltzel, M. (1900). Einleitung. In: Das Wagenübereinkommen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen und seine wirthschaftliche Bedeutung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91733-2_1
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