Zusammenfassung
Für die Zwecke der Gräserbestimmung ist ganz im allgemeinen das folgende zu beachten:
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1.
Man ziehe zur Untersuchung immer eine größere Anzahl von Pflanzen heran.
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2.
Man verwende unter den zur Hand befindlichen Pflanzen die am besten ausgebildeten.
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3.
Bei den traubigen und rispigen Gräsern ziehe man die 2. und 3. Stufe zur Bestimmung heran, lasse die 1. Stufe aber unter allen Umständen unberücksichtigt, wenn sie eine weniger vollkommene Ausbildung aufweist als die 2. Stufe.
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4.
Man gehe von den besonderen Bestimmungsanhalten aus, da ihre Heranziehung in vielen Fällen die Inanspruchnahme des eigentlichen Bestimmungsschlüssels unnötig macht.
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5.
Ähren und Scheinähren biege man, um einen Einblick in das Ge-füge zu bekommen, über den Finger.
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6.
Für die Entscheidung, ob eine Blattscheide offen oder geschlossen ist, sind immer die obersten Blätter heranzuziehen.
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7.
Die zur Untersuchung gelangenden Gräser sind stufenweise in ihre Abästungen zu zerlegen und dann stufenweise gesondert auf ihren Bau zu untersuchen.
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Hollrung, M. (1930). Allgemeine Regeln für Bestimmungszwecke. In: Die Erkennung der Feld-, Wiesen- und Weide-Ungräser unter Berücksichtigung ihrer Blütenstände. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91731-8_3
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