Zusammenfassung
Die Dampfkessel-Verordnungen aller Länder schreiben vor, daß die Speisevorrichtungen mehr Wasser in die Kessel zu fördern imstande sein müssen, als Dampf abgeführt werden kann; in der Regel wird das Doppelte vorgeschrieben. Zudem müssen Speisevorrichtungen doppelt vorhanden sein, die eine in Bereitschaft für die andere; jede muß unverzüglich in Betrieb gesetzt werden können.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Höhn, E. (1929). Die Speisevorrichtungen. In: Der Dampfbetrieb. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91727-1_8
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