Zusammenfassung
Die Ausscheidung der für die Bebauung bestimmten Flächen in dem zu erschließenden Gebiet erfolgt in Form von Baublocks, d. h. in gemeinhin auf allen Seiten von Straßen umgebenen Geländestücken, an deren Rändern die Wohngebäude liegen, während das Blockinnere nur unbebaute Grundstücke und allenfalls hier und da kleine, nicht für Wohnzwecke bestimmte Neben bauten enthält. Das ist die sog. „Randbebauung“, die im allgemeinen in den Städten zur Anwendung zu kommen pflegt1).
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Hoepfner, K.A. (1921). Der Baublock im Wohnviertel, seine Grundform und Grundmaße. In: Grundbegriffe des Städtebaues. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91715-8_4
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