Zusammenfassung
Aus den Zwecken eines Betriebes folgen seine Affgaben. Damit die Aufgaben erfüllt werden können, müssen sie gegliedert werden. Durch die „Aufgabengliederung“ entstehen Teilaufgaben. Im allgemeinen muß die Erfüllung der Teilaufgaben mehreren Personen oder Personengruppen1 übertragen werden, wodurch sie für diese zur Arbeit wird. Die Übertragung muß jedoch so erfolgen, daß die Personen oder Personengruppen als dienende Glieder des Betriebs zusammenarbeiten, es handelt sich also um eine „Axbeitsgliederang“. Die Arbeitsgliederung wird nachfolgend für „Betriebe“ und „Betriebssysteme“ behandelt. Im Sinne der Arbeitsgliederung ist Betrieb eine organisatorische Einheit, bei der leitende und ausführende Arbeit getrennt sind. Entsprechend besteht ein Betriebssystem aus mehreren über- und nebeneinander geschalteten derartigen Einheiten (Betrieben im Sinne der Arbeitsgliederung). Da die Arbeit nicht darunter leiden darf, daß Personen ans irgendwelchen Gründen vorübergehend oder dauernd ausfallen, so muß für deren Ersatz gesorgt werden. Hierdurch ergeben sich Fragen der Stellenbesetzung. Somit sind nachfolgend zu behandeln: Aufgabengliederung Arbeitsgliederung im Betrieb im Betriebssystem Stellenbesetzung.
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Literatur
Im Einpersonenbetrieb (z.B. Arzt) erfolgt die Aufgabengliederung in derselben Weise wie im Mehrpersonenbetrieb. Dagegen vereinfacht sich die Arbeitsgliederung erheblich, da nur eine Zeiteinteilung (Stundenplan, Wochenplan usw.) möglich ist. Die Einpersonenbetriebe werden nicht behandelt.
Ein Muster hierfür ist die Gesinnung, die aus einem Schreiben Bechems (Ingenieur) an Keetman (Kaufmann) hervorleuchtet (die Firma Bechern & Keetman ist in der Deutschen Maschinenfabrik A.-G. aufgegangen): „Lieber Theodor! Bezugnehmend auf unsere mündliche Unterredung in Betreff Gründung einer unabhängigen Existenz durch gemeinschaftliche Kräfte, gebe auch ich Dir hierdurch gerne das Versprechen, jede andere Gelegenheit, sei sie auch noch so günstig, von der Hand zu weisen und all’ meine Kräfte aufzubieten, daß unser vorgestelltes Ziel bald erreicht werde. — Möge der Himmel uns gesund und kräftig erkalten und zu Allem, was wir beginnen, seinen Segen verleihen.!! Das geknüpfte Bruderband wolle uns immer fester umschlingen und so stark werden, daß es nie in Gefahr laufen kann, zu zerreißen. In Liebe Dein A. Bechern. Hagen, d. 26. März 1861“. (Vgl. Theodor Keetman: Denkschrift zur fünfzigsten Wiederkehr des Gründungstages der Firma Bechern & Keetman in Duisburg, verfaßt von Dr. J. Reichert, S. 9.)
Die Anlage 2 „Begriffsbestimmungen häufig wiederkehrender Ausdrücke“ zur „Gemeinsamen Geschäftsordnung der Reichsministerien“ unterscheidet Zustimmung, Genehmigung, im Einvernehmen mit, im Benehmen mit, Anhören, Beteiligung, Mitzeichnung, Mitprüfung, zur Kenntnis und definiert diese verschiedenen Arten des Mitwirkens.
Vgl. Frhr. v. Freytag-Loringhoven: Die Macht der Persönlichkeit im Kriege, 2. Aufl., Berlin 1911, S. 204.
Ein überaus lehrreiches Beispiel einer gebietsdurchdringenden Arbeitsgliederung findet sich in dem Gutachten des Reichssparkommissars über die Landesverwaltung Württembergs, Druck von Klatt, Stuttgart, I. Hauptband, S. 22 ff.
Die Wirtschaftlichkeit ist hierbei nicht vom Standpunkt der Behörde allein, sondern vom Standpunkt des Gesamtstaats aus zu beurteilen, vgl. S. 2.
Der Freistaat Braunschweig z. B. besteht aus 6 Hauptteilen: dem um die Landeshauptstadt gelegenen Hauptteil, dem Weserteil zwischen Harz, Seesen und Weser, dem Harzteil mit Blankenburg und Walkenried, Calvörde-Uthmöden in der Altmark an der Ohre, Harzburg und Thedinghausen bei Bremen. „Die drei erstgenannten Teile aber bestehen eigentlich wiederum aus je zwei Stücken, die nur durch 1,5–2 km breite Landengen verbunden sind, nämlich: im Hasenwinkel bei Grasleben nördlich Helmstedt (1), wesentlich des Nettetales zwischen Seesen und Gandersheim (2) und bei Tanne (3).“ Ferner sind folgende Gebietssplitter vorhanden: Ostharingen (463 ha, 304 Einwohner), Bodenburg-Oestrum (1054 ha, 1260 Einwohner), Oelsburg bei Gr. Ilsede (325,9 ha, 853 Einwohner), Ahrendsholz, N-O-Hang des Gr. Fallstein (19 ha unbewohnt), 18 Gebietssplitter in der Woltorfer Feldmark (zus. 165,5 ha, 298 Einwohner, die meisten Gebietssplitter unbewohnt). Diese Angaben entstammen der höchst aufschlußreichen Denkschrift „Niedersachsen im Rahmen der Neugliederung des Reiches“, bearbeitet von Prof. Dr. Brüning, 2. Aufl., Hannover 1929, S. 14ff.
Als Größenvariation bezeichnet der Verfasser die Abhängigkeit der Kosten von der Größe und damit Beschäftigung verschiedener Betriebe im Gegensatz zur Betriebsvariation, die die Abhängigkeit der Kosten von der Beschäftigung eines bestimmten Betriebes ist.
Daß man z. B. ein Grundstück und Gebäude billig erwerben kann, ist ein Vorteil, der auf lange Sicht meist unerheblich ist. Wiederholt erwies sich, daß es ein Danaergeschenk war, wenn sich ein öffentlicher Haushalt von einer Stadt, die eine Behörde gern haben wollte, ein Grundstück mit oder ohne Gebäude schenken ließ. Wenn die Ersparnisse an Abschreibungsund Verzinsungskosten nicht schon durch das Mehr an Verkehrskosten aufgewogen werden, so zeigt sich oft, daß durch den unzweckmäßigen Sitz die Verwaltung erschwert wird.
„Die Reklamationen derjenigen Orte in Württemberg, welche früher Oberamtssitze waren, um Restitution ihres alten Rechts und die Gründe, welche sie hierfür anführen, gehen in der Tat bis ins Lächerliche. Ihr Hauptgrund ist: daß durch die Wegnahme des Oberamtssitzes der Nahrungsstand der Orte geschwächt worden sei. Als ob die Oberamtskorporation darum geschaffen würde, daß Wirte, Krämer und Apotheker Absatz haben sollen.“ Vgl. Fr. Lists kleinere Schriften, 1. Teil: Zur Staatswissenschaft und Ökonomie. Jena 1926, S. 44.
Vgl. Scheu: Deutschlands Wirtschaftsprovinzen und Wirtschaftsbezirke. Berlin 1928.
Weitzel: Deutschlands Heugliederung nach dem Frankfurter Entwurf, ohne Jahr. Frankfurt a. M.
Aufsatz von Obst: Zur Neugliederung des Deutschen Reiches, in Ztschr. f. Geopolitik, 1928, S.27ff.
Vgl. die Tafel: „Dienstlaufbahnen der Polizeibeamten“ im Wegweiser durch die Polizei, 5. Aufl. 1931, R. v. Deckers Verlag. Berlin W 9.
Grundsätzlich ist jeder männliche Christ wählbar, doch wird die Wahl eines Kardinals als selbstverständlich angesehen. Der Vordruck des Wahlzettels enthält die Worte „eligo cardinalem“.
Vgl. Most, Selbstverwaltung der Wirtschaft in Industrie- und Handelskammern. Jena 1927.
Vgl. v. Ditf urth: Zur Geschichte der Königlich Preußischen Oberrechnungskammer. Berlin 1909. — Hertel: Die Preußische Oberrechnungskammer, ihre Geschichte, Einrichtung und Befugnisse. Berlin 1884. — Haase: Errichtung und erste Instruktion der Preußischen Oberrechnungskammer, Finanzarchiv 39. Jahrg. Stuttgart 1922.
Abgedruckt in den Bestimmungen über das Rechnungswesen in Preußen und in dem Deutschen Reich. Potsdam 1914. Druck von Edmund Stein.
Weitzel: Deutschlands Neugliederung nach dem Frankfurter Entwurf. Frankfurt a. M., o. J.
Vgl. Boenicke:Die Organisation der Reichssteuerverwaltung in Ztschr.: Steuer und Wirtschaft, 7. Jahrg., Nr. 8.
Vgl. Wapenhensch: Der Behördenaufbau der Reichszollverwaltung in Ztschr.: Steuer und Wirtschaft, 7. Jahrg., Nr. 1.
Hierüber kurze Andeutungen bei Boenieke a. a. O., S. 729 ff.
Vgl. Dienstanweisung für die Ortsbaubeamten der Staatshochbauverwaltung, 3. Aufl. Berlin 1910, mit zahlreichen Änderungen.
A-Arbeiten sind kleine Instandsetzungen, für deren Ausführung die einzelnen Ressorts selbst Sorge tragen.
Vgl. Suckow-Ellerhorst: Überblick über das deutsche Vermessungswesen. Liebenwerda 1932.
Durch Aufnahme dieses Beispiels wünscht der Verfasser für das Deutsche Kote Kreuz zu werben, dessen segensreicher Hilfe bei einer schweren Verwundung im Felde er sich stets in tiefster Dankbarkeit erinnern wird.
Vgl. Blätter des DRK, 12. Jahrg., 1933, S. 533ff.
Vgl. ADAC Motorwelt, Jahrg. 28, Nr. 3. München, d. 16. Januar 1931.
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Hennig, K.W. (1934). Arbeitsgliederung. In: Einführung in die betriebswirtschaftliche Organisationslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91686-1_4
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