Zusammenfassung
Die Bedeutung des börsenmässigen Rückkaufs von Effecten resp. des Compensationsgeschäftes wird nach einem Erkenntnisse des Eeichsoberhandelsgerichts dahin festgestellt, dass, wenn ein Zeitkauf über geldwerthe Papiere geschlossen, und vor dem Liefertage Papiere derselben Art per denselben Termin vom Käufer dem Verkäufer verkauft werden, dieses Geschäft als Rückkauf, d. i. als eine Eegulirung des ersten Kaufes dergestalt aufzufassen ist, dass die gekauften und zurückverkauften Papiere beiderseits als durch Compensation geliefert gelten, und die aus dem ersten Kauf zu zahlende Differenz durch den Preis von Kauf und Eückkauf festgestellt ist. Demgemäss bedarf es einer besonderen Erklärung, compensiren zu wollen, nicht.
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© 1892 Verlag von Julius Springer
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Hauptmann, H. (1892). Einige kaufmännische Fragen von Bedeutung, eingehend besprochen. In: Hauptmann, H. (eds) Das Bankgeschäft. Comtoir-Wissenschaften, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91662-5_10
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