Zusammenfassung
Die Kosten der Inventuraufnahme sind in der Regel nicht gering. Es ist deshalb wohl am Platze, wenn wir hier fragen, wer dieselben zu bezahlen hat. Als Kosten der Inventuraufnahme kommen zunächst in Betracht: die direkten Auslagen für die notwendigen Vordrucke, die Löhne für das Aufnahmepersonal, die Honorare der hinzugezogenen Sachverständigen, die Kosten etwaiger Taxen, chemischer Untersuchungen u. dgl., ferner die Kosten etwaiger Hilfsarbeiten und Bestellung von Hilfsvorrichtungen, wie Rechenarbeiten, Beschaffung von Wagen u. dgl. Zu diesen direkten Auslagen kommen noch hinzu, die Verluste, welche durch Störung des Betriebes, durch Beschädigung der Waren bei der Aufnahme, durch Standgelder von Eisenbahnwagen, welche wegen der Aufnahmearbeiten nicht entladen werden können, ebenso durch Einlagerungskosten u. dgl. entstehen, sowie ferner, wenn die Inventuraufnahme eine außergewöhnliche ist, die Kosten, welche durch Lieferungsverzögerungen, sei es dadurch, daß Konventionalstrafen erwirkt werden, sei es durch Mehrauslagen an Eilfracht u. dgl. auflaufen.
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© 1911 Julius Springer in Berlin
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Grull, W. (1911). Kosten der Inventur. In: Die Inventur. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91636-6_21
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