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Wein. Weinhaltige und weinähnliche Getränke

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Anleitung zur Untersuchung der Lebensmittel
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Zusammenfassung

Wein ist das durch alkoholische Gärung aus dem Safte der frischen Weintrauben hergestellte Getränk.

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Literatur

  1. Nach den in den Jahren 1913 und 1914 in erster und zweiter Lesung aufgestellten Leitsätzen des Vereins deutscher Nahrungsmittelchemiker.

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  2. Bekanntmachung des Reichsministers des Innern über den Vollzug des Weingesetzes vom 9. Dezember 1920.

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  3. Amtliche Anweisung zur Untersuchung des Weines.

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  4. Zur Darstellung von Bleiessig werden 600 g Bleiacetat [(C2H3O2)2Pb · 3 H2O] mit 200 g Bleiglätte verrieben und unter Zusatz von 100 ccm Wasser in einem bedeckten Gefäß auf dem Wasserbad erhitzt, bis die Masse gleichmäßig weiß oder rötlichweiß geworden ist. Dann setzt man allmählich in einzelnen Anteilen noch 1900 ccm Wasser zu, läßt die trübe Flüssigkeit in einer verschlossenen Flasche absitzen und zieht schließlich den nahezu klaren Anteil von dem Bodensatz ab. Das spezifische Gewicht des Bleiessigs beträgt 1,23–1,24, sein Bleigehalt etwa 17 Gewichtsprozent.

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  5. Der nicht verbrauchte Teil des Filtrats wird zur Polarisation verwendet. Vgl. S. 299.

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  6. Die Reinigung des Asbestfilterröhrchens oder Goochtiegels geschieht durch Auflösen des Kupferoxyds in heißer konzentrierter Salzsäure, Auswaschen mit Wasser, Alkohol und Äther, Trocknen und Erhitzen (beim Asbestfilterröhrchen im Luftstrom).

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  7. Die Knochenkohle muß fein gemahlen und mit Säure vollständig ausgewaschen sein. Sie darf feuchtes blaues Lackmuspapier nicht röten; eine Auskochung der Kohle mit Salpetersäure darf mit Ammoniummolybdatlösung keine Reaktion auf Phosphorsäure geben. Die Knochenkohle muß ferner folgenden Anforderungen genügen: 13,000 g reiner Rohrzucker (vgl. Anm. 1) auf S. 300) werden in Wasser gelöst und nach Zusatz von 5 com ½ N-Essigsäure und 1 com 20 proz. Kaliumacetatlösung zu 100 com aufgefüllt. Zu der Lösung gibt man 1,5 g der in einem bedeckten Porzellantiegel frisch ausgeglühten Knochenkohle und läßt die Mischung unter zeitweiligem Umschütteln 3 Stunden in einem verschlossenen Kölbchen stehen. Dann filtriert man und bestimmt die Polarisation des Filtrats im 200-eem-Rohr; der Drehungswinkel muß wenigstens +17,2 Kreisgrade oder +49,7 Ventzkegrade betragen. Außerdem invertiert man eine Lösung von 13,000 g reinem Rohrzucker in 75 ccm Wasser nach der obigen Vorschrift unter γ) mit Salzsäure, füllt die Lösung nach dem Erkalten auf 15° zu 100 ccm auf und versetzt sie mit 1,5 g frisch ausgeglühten Knochenkohle. Man läßt die Mischung unter zeitweiligem Umschütteln in einem verschlossenen Kölbchen 24 Stunden stehen. Dann filtriert man und bestimmt die Polarisation des klaren Filtrats im 200 mm-Rohre bei 20°. Der Drehungswinkel muß — 5,7 Kreisgrade oder — 16,3 Ventzkegrade betragen.

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  8. Amtliche Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines.

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  9. Eine Lösung, die in 100 ccm 26,000 g reinen Rohrzucker enthält, muß im 200 mm-Rohr 100,0 Ventzkegrade oder 34,7 Kreisgrade anzeigen. Den für diese Prüfung erforderlichen chemisch reinen Rohrzucker stellt man nach folgendem Verfahren dar: 1 kg gemahlene feinste Raffinade wird in 500 g siedendem Wasser gelöst und die filtrierte noch heiße Lösung in einer Porzellanschale allmählich mit 2,5 l absolutem Alkohol versetzt und unter Umrühren erkalten gelassen. Der hierbei als Krystallmehl sich ausscheidende Zucker wird auf einer Nutsche abgesaugt, anfangs mit Alkohol von 85 Maßprozent, dann mit absolutem Alkohol und hierauf mit Äther ausgedeckt und schließlich bei 60° getrocknet.

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  10. Amtliche Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines.

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  11. Die Weinhefestammkulturen bewahrt man in sog. Freudenreich-Kölbchen, d. h. mit Wattebausch und Glaskappe verschlossenen Kölbchen auf, die nach der Beschickung mit 15 proz. Rohrzuckerlösung sterilisiert worden sind. Vor dem Gebrauch ist die Hefe in sterilem Trauben- oder Apfelmost oder in entgeistetem und dann gezuckertem Weine zu vermehren.

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  12. Amtliche Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines.

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  13. Amtliche Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines.

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  14. Amtliche Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines.

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  15. Vgl. S. 13.

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  16. Eine solche Lösung bereitet man durch Verdünnen der zur Herstellung der Vergleichslösungen dienenden Kaliumnitratlösung im Verhältnis 1: 20.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Grossfeld, J. (1927). Wein. Weinhaltige und weinähnliche Getränke. In: Anleitung zur Untersuchung der Lebensmittel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91632-8_49

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