Zusammenfassung
Für die aus den Samen des Kakaobaumes (Theobroma Cacao L.) erhaltenen Erzeugnisse und Zubereitungen daraus mit anderen Stoffen gelten folgende Leitsätze des Vereins deutscher Nahrungsmittelchemiker2):
-
1.
Kakaomasse ist das Erzeugnis, welches lediglich durch Mahlen und Formen der gerösteten und enthülsten Kakaobohnen gewonnen wird. Die Verarbeitung beschädigter3) Kakaobohnen ist verboten.
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Literatur
Vgl. Zeitschr. f. Untersuch. d. Lebensmittel Bd. 52, S 94–97. 1926.
Vgl. Sp. Galanos: Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 48, S. 207–211. 1924.
Dieselben können aber dann noch Kakaokeime mit meistens nicht größeren Sandgehalt als bei reinem Kakao enthalten.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Lebensmittel Bd. 51, S. 185–198. 1916.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 50, S. 307–315. 1925.
Zu beziehen von E. Leitz in Wetzlar (Preis 8 Mark).
Vgl. J. Großfeld, Zeitschr. f. Untersuch. d. Lebensmittel Bd. 51, S. 249–262. 1926.
— Obige Vorschrift enthält noch einige nachträglich gefundene Verbesserungen.
Ursprünglich nur 30 Minuten angegeben, die aber bei Vorliegen feingemahlener Schalen nicht ausreichen. Vermutet man sehr fein gemahlene Schalen, so läßt man 2 Stunden oder noch länger stehen.
Chem. Weekbl. Bd. 22, S. 167. 1925; Chem. Zentralbl. 1925, I, S. 2476.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 47, S. 205–209. 1924.
Das verwendete Glycerin muß möglichst frei von flüchtigen Fettsäuren sein.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 50, S. 351–365. 1925.
Zeitscrhr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 9, S. 257. 1905.
Bei dem Ewersschen Verfahren (S. 56) ist alkalihaltiger Kakao zunächst durch Salzsäurezusatz bis zur eben sauren Reaktion gegen Kongopapier anzusäuern.
Zeitschr. f. Untersuch d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 44, S. 240–244. 1922.
Bzw. 1/10 N-Lauge in 2 g Schokolade.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 18, S. 13. 1909.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Hahrungs- u. Genußmittel Bd. 47, S. 129–131. 1924.
Eine natürlich unzulässige Behandlung.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 50, S. 351–365. 1925.
Vgl. J. Großfeld: Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 35, S. 249–256. 1918.
Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahrungs- u. Genußmittel Bd. 18, S. 13. 1909.
Pharm. Zentralhalle Bd. 67, S. 1–3. 1926; vgl. S. 103.
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Grossfeld, J. (1927). Kakao und Schokolade. In: Anleitung zur Untersuchung der Lebensmittel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91632-8_45
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