Zusammenfassung
Nachdem die Frage nach der Möglichkeit des Geburtsvorganges in einer durch Ohnmacht bedingten Bewusstlosigkeit auf Grund der aufgeführten beobachteten Fälle nunmehr endgültig im bejahenden Sinne entschieden ist, müssen zunächst sämmtliche Zweifel fallen, die sich bisher etwa noch auf ein Fehlen einschlägiger Beobachtungen gestützt haben. Wenn solche Zweifel bis jetzt noch thatsächlich bestanden haben, so ist dies vornehmlich dem Umstande zuzuschreiben, dass die früheren Beobachtungen in alten Schriften zerstreut und dort dazu noch mit den Beschreibungen aller möglichen anderen Körperzustände zusammengeworfen sich befanden, so dass es sogar zweifelhaft bleiben konnte, ob man es in jenen Beobachtungen mit wirklichen Olm-machtszuständen überhaupt zu thun habe, und wir haben ja bei dem eben durchgeführten Vergleich der praktischen Gerichts- mit den bekannt gewordenen Beobachtungsfällen selber gesehen, wie wenig jene alten Beobachtungen zur allgemeinen Nutzanwendung auf die praktischen Gerichtsfälle geeignet sind.
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Literatur
l. c.
Siehe Seite 125.
l. c.
Erzählt in Pyl, Neues Magazin für die gerichtliche Arzneikunde und medicin. Polizei. Stendal 1786 pag. 408 ff.
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Freyer, M. (1887). Widerlegung der entgegenstehenden Meinungen. In: Die Ohnmacht bei der Geburt vom gerichtsärztlichen Standpunkt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91565-9_11
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