Zusammenfassung
Hiezu giebt eine genaue, durch zuverlässige, womöglich behördlich bestätigte Geometer ausgeführte Kartirung der Waldfläche in Verbindung mit einer ausführlichen Grenzbeschreibung die beste Grundlage und die Vergewisserung über die Frage, ob ein Grenzzeichen verloren ging oder verrückt wurde. — Die Karte muß mit dem Meßtisch oder noch besser mit dem Theodolit aufgenommen sein und die angrenzenden Grundstücke insofern noch berücksichtigen, als die Kulturaten derselben und die Scheidelinien zwischen den Nachbargrundstücken angegeben sind; sie muß namentlich sämmtliche Grenzmarken vollzählig und in richtiger Lage verzeichnet angeben. Wenn letztere nicht mit fortlaufenden Nummern versehen sind, so muß dies nachgeholt und müssen die Nummern in der Karte bemerkt werden. Die Entfernungen von einen Grenzstein zum andern sind in die Karten mit deutlichen Zahlen einzutragen; wo streitige Grenzpunkte sind, muß dies befonders bemerkt werden.
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von Fischbach, C. (1886). Erhaltung des Waldes in seiner gegebenen Ausdehung. In: Lehrbuch der Forstwissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91531-4_36
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