Zusammenfassung
Bei der Gegenüberstellung des reinen Blindverbrauchzählers mit dem Sicosummenzähler haben wir schon darauf hingewiesen, daß dieser Apparat nicht beglaubigungsfähig ist, da seine Angaben nicht auf einer gesetzlichen Größe beruhen. Mit Recht weist Kopp darauf hin, daß man über diese begrifflichen Schwierigkeiten hinwegkommen müsse und dies um so mehr, als in der Auffassung „der Leistung“ als dem Verbrauch in der Zeiteinheit durch die Aufstellung des Begriffes der „Blindlast“ schon eine Bresche geschlagen wurde. Kopp schlägt als „Gegenwerteinheit“ die Größe
vor. Als weiterhin gangbar bezeichnet Kopp die Registrierung direkt in Geldeswert, wobei der Abnehmer durch eine entsprechende Beschriftung des Zählwerkfensters über die Entstehung der vom Zähler angezeigten Geldbeträge aufgeklärt wird.
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Falk, R.F. (1927). Schluß. In: Der phasenverschobene Strom. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91522-2_5
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