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Zusammenfassung

Die Apotheke trägt außen die Bezeichnung Apotheke (ABO. § 2) und den Namen und Vornamen des Besitzers (GO. § 15a). Neben der Tür befindet sich eine Glocke mit der Bezeichnung „Nachtglocke“ (ABO. § 2). An der Eingangstür selbst befindet sich ein auswechselbares Schild mit der Aufschrift „Die Apotheke versieht diese Woche den Nachtdienst“. In der Zeit, in der die Apotheke den Nachtdienst nicht versieht, wird an dieser Stelle ein anderes Schild angebracht, aus dem zu ersehen ist, welche anderen Apotheken dienstbereit sind (ABO. § 40). Wir betreten nunmehr durch die Eingangstür die Offizin (ABO. §§ 3–15). Die Offizin ist derjenige Raum der Apotheke, die dem Verkehr mit dem arzneibedürftigen Publikum dient. Inmitten der Offizin steht ein großer Tisch, die dem Publikum zugekehrte Seite ist zu Vorrats- und Ausstellschränken für abgepackte Arznei- und andere Spezialitäten ausgebaut, seitlich ist er zumeist von ähnlichen Schauschränken flankiert Dieser Tisch ist der sog. Handverkaufstisch (ABO. § 5), während seine Fortsetzung hinter den flankierenden Schauschränken als Rezeptiertisch (ABO. § 4) ausgebildet ist. In dem für das Publikum bestimmten Teile der Offizin finden wir noch mehrere Stühle und ein Tischchen für solche Kunden, die anf die Anfertigung einer Arznei warten. Auf dem Handverkaufstische sehen wir eine Wage stehen (ABO. § 5), sie dient dazu, die nach Gewicht zu verkaufenden Waren abzuwiegen. An den Wänden sehen wir die Warengestelle (ABO. § 3), unten sind es Schubkästen, in den oberen offenen Reihen stehen zum Teil Büchsen aus Porzellan, zum Teil Glasflaschen mit teils flüssigem, teils festem Inhalt (ABO. § 8).

Eine Anzahl der für die Tätigkeit des Apothekers maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen ist am Ende des Buches in dem Abschnitt XVI zusammengestellt. Nur ein Teil dieser gesetzlichen Bestimmungen sind Reichsgesetze, die also überall im gesamten Gebiete des Deutschen Reiches gleichmäßig Geltung haben. Die landesgesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesstaaten sind sehr zahlreich, es würde den Rahmen des Buches bei weitem überschreiten, wollte man sie sämtlich berücksichtigen und zum Abdruck bringen, es würde auch die Übersichtlichkeit nicht fördern. Da außerdem die wichtigeren dieser landesgesetzlichen Vorschriften einander recht ähnlich sind, so sind in diesem Buche stets die preußischen Gesetze, Verordnungen und Erlasse angezogen und abgedruckt worden. Die Praktikanten in den anderen Bundesstaaten werden an Hand der für diese einzelnen Staaten herausgegebenen Gesetzessammlungen leicht die Unterschiede feststellen können. Solche Gesetzessammlungen sind:

B öttger Urban: Die Preußischen Apothekergesetze mit Einschluß der reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Betrieb des Apothekergerwerbes. Berlin: Julius Springer 1913.

Biechele: Die gesetzlichen Bestimmungen für das Apothekenwesen in Bayern. Halle: Dr. F. Maennel 1916.

Kunz-Krause: Die Apothekengesetzgebung im Königreich Sachsen. Leipzig: Roßbergsche Verlagsbuchhandlung 1908, 1912 und 1917.

Müller: Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen betreffend das Apothekenwesen in Württemberg, Stuttgart: 1907, sowie: Die Einrichtung der Apotheken in Württemberg, Stuttgart: Südd. Apothek.-Ztg. 1906.

Vorstand der Apothekerkammer im Großherzogtum Baden: Badisches Apothekenwesen. Karlsruhe i. B.: Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag 1914.

Heyl: Das hessische Apothekenwesen. Darmstadt: Staatsverlag 1908. Anselmino: Apothekenbetriebsordnungen aller deutschen Bundesstaaten. Berlin: R. v. Deckers Verlag 1912.

Zur Vorbereitung auf die pharmazeutische Vorprüfung dürfte bezüglich der dabei nachzuweisenden Gesetzkenntnisse für preußische Praktikanten die folgende Broschüre alles Nötige enthalten:

Urban: Die Preußische Apothekenbetriebsordnung mit den ergänzenden Verordnungen und Erlassen. Berlin: Julius Springer 1917.

Bei den im Text dieses Buches vorgenommenen Verweisungen auf die einzelnen Gesetze usw. sind die folgenden Abkürzungen gebraucht worden: GO. = Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.

HGB. = Handelsgesetzbuch.

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Brieger, R. (1926). Ein Rundgang durch die Apotheke. In: Grundzüge der praktischen Pharmazie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91427-0_2

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