Zusammenfassung
Wir können von diesen Gesichtspunkten aus einmal körperfremde Stoffe unterscheiden, d. h. solche Verbindungen, die in ihrer Struktur und Konfiguration mit den Bestandteilen des Organismus keine Übereinstimmung zeigen. Dahin gehören alle jene Stoffe, die wir von außen als Nahrungsstoffe aufnehmen, es sei denn, daß Produkte zur Aufnahme gelangen, die bereits zu den einfachsten Bausteinen gehören, wie z. B. der Traubenzucker. Als körpereigen können wir jene Stoffe bezeichnen, die vollständig umgeprägt sind und in ihrer Struktur dem Grundplane der speziellen Art und des speziellen Individuums ganz entsprechen. Neben diesem generellen Begriff, der nur besagt, daß ein Stoff dem Körper ganz allgemein nicht vollständig fremd ist, kommt nun ohne Zweifel noch die feinere Unterscheidung je nach der Zugehörigkeit der betreffenden Verbindimg. Wir haben bereits im Jahre 1906 vorgeschlagen1), zwischen Stoffen zu unterscheiden, die zwar dem Blute angepaßt, jedoch den verschiedenartigen Körperzellen fremd sind, und solchen Stoffen, die irgendeine charakteristische Bauart der Zellen eines bestimmten Organes zeigen.
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Lehrbuch der physiologischen Chemie. 1. Auflage. S. 292. Urban & Schwarzenberg. Berlin-Wien 1906.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1912 Julius Springer
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Abderhalden, E. (1912). Körperfremde und -eigene Stoffe. In: Abwehrfermente. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91348-8_25
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