Zusammenfassung
Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein solcher Ablauf des Zellstoffwechsels und ferner die Wechselbeziehungen der einzelnen Organzellen zueinander nur unter der Voraussetzung, daß der Zellstoffwechsel im gesamten Organismus in feinster Weise nicht nur quantitativ, sondern vor allen Dingen auch qualitativ geregelt ist, möglich sind. Wir müssen uns vorstellen, daß bei der Zellarbeit immer wieder dieselben Abbaustufen auftreten, und daß die Zellen die einzelnen Stoff Wechselzwischenprodukte erst in einem ganz bestimmten Stadium des Abbaus in die Lymphresp. Blutbahn entlassen. Die einzelne Zelle ist in dieser Beziehung in derselben Weise für das Konstanthalten der Zusammensetzung des Blutes verantwortlich, wie die Zellen des Darmkanales mit ihren Fermenten.
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Abderhalden, E. (1912). Regelung des Zellstoffwechsels. In: Abwehrfermente. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91348-8_24
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