Zusammenfassung
Schon frühzeitig sah sich der Mensch, um sich mit seinesgleichen über gewisse Begriffe verständigen zu können, in die Notwendigkeit versetzt, als Maßstab ganz bestimmte Einheiten fest zu setzen, die allgemein bekannt waren. So lag es nahe, für den Begriff der Länge denjenigen Maßstab als Einheit zu nehmen, der dem Menschen am nächsten liegen mußte, nämlich die Länge gewisser Körperteile. So wurden als Längen-Maßstab der menschliche Arm oder Fuß an genommen. Es ist selbstverständlich, daß sich hieraus eine große Reihe von Abweichungen ergeben mußte, da eben die Länge eines menschlichen Armes oder Fußes nicht überall dieselbe ist. Erst die französische Revolution von 1789 verwarf diese willkürlichen Maßstäbe und legte eine Einheit zu gründe, die den Maßen der Erde entnommen war. Sie nahm als Einheit den 40 000 000. Teil des Erdumfanges und bezeichnete ihn als ein Meter. Allmählich wurde dieses Metermaß von den meisten Kulturstaaten als Einheitsmaß an genommen, so daß nur noch England und Rußland eigene Längenmaße besitzen. Auch bei uns in Deutschland ist das Metermaß erst seit etwa einem halben Jahrhundert als gesetzliches Längenmaß ein geführt, während vorher der Handel durch die in den verschiedenen Staaten ein geführten Längenmaße sehr erschwert wurde.
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Drechsler, E. (1920). Längenmaß, Hohlmaß, Gewicht. In: Der junge Drogist. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91144-6_6
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