Zusammenfassung
Als Untersuchungsmaterial müssen stets Durchschnittsproben1) genommen werden. Bei jeder Bestimmung wird in der Regel eine Kontrollbestimmung ausgeführt; das Mittel aus beiden näher übereinstimmenden Bestimmungen gilt als Resultat. Dies gilt besonders da, wo es sich um Beanstandungen handelt.
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Probenahme siehe Seite 1.
Im allgemeinen verwendet man nicht Luft-, sondern Wasser dampftrocken-schränke, oder solche mit anderen Heizflüssigkeiten (Glycerin, Kochsalzlösung u. s. w.); die Bauart der Trockenschränke ist eine verschiedene, besonders bekannte Formen sind der S oxh let sehe und der Weintrockenschrank. Trockenschränke mit Gaszufuhrregulatoren sind zur Sicherung einer konstanten Temperatur sehr zweckmäßig. Namentlich hat sich die von der Firma G. Christ & Co. Berlin-Weißensee eingeführte Konstruktion sehr bewährt. Vakuumtrocken-schränke sind bei hygroskopischen Substanzen sowie zum schnellen Arbeiten besonders geeignet.
Die Art des Eindampfens ist bei dec einzelnen Materialien besonders angegeben.
I. Teil, S. 1.
Zeitschr. f. physiol. Chemie 1902. 37. 116 u. 1907. 43. 35.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 15. 732.
Die Anwendung eines anderen Faktors ergibt sich aus den einzelnen Abschnitten.
Chem. Z. 1898. 22. 505.
Bei Anwendung von CuO statt Hg erübrigt sich dieser Zusatz; die Schwefelsäure wird vielfach mit 10% P2O5-Anhydrid verstärkt; Zusätze von Oxydationsstoffen wie Hg und CuO können dann bei leichtzerstörbaren Stoffen unterbleiben.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 128.
Milchw. Zentralbl. 1906, 263.
Statt dieser sind die Extraktionshülsen von Schleicher & Schüll, Düren, zu empfehlen.
Bisweilen mehr.
Die Ermittelung der Zuckerarten und -mengen sowie des Stärkegehaltes bringt das Nachfolgende; betr. der übrigen oben angeführten Extraktivstoffe muß auf die einzelnen Spezialabschnitte verwiesen werden.
Dieses bezw. andere lösliche Stickstoffverbindungen können ebenfalls in einem besonderen Teil der Lösung bestimmt werden. Ein Teil — entsprechend 2–5 g der ursprünglichen Substanz — der wässerigen Lösung wird nach der Kjeldahlschen Methode behandelt (vgl. S. 13), nachdem man die Lösung in dem Aufschließungskolben erst über kleiner Flamme unter vorheriger Zugabe von verdünnter Schwefelsäure auf etwa 20–30 ccm eingedampft hat.
Nach Ost (Zeitschr. für angew. Chem. 1900, S. 726) ist die Trennung nach dieser den Vereinbarungen entnommenen Methode unmöglich, ebenso diejenige unter 4., S. 25. Nach Ansicht d. Verff. sind dieselben aber zu Vergleichsversuchen (siehe oben) verwendbar. Exakte Verfahren fehlen überhaupt. Die Vergärungsmethode ist oft wegen der Beschaffung des Hefematerials nicht ausführbar und überdies auch nicht unter allen Umständen zuverlässig.
Enthält die Lösung freie Säuren, so sind diese vorher mit Natriumkarbonat zu neutralisieren.
Wochenschr. f. Brauerei 1900, 17. 49–51.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 113.
Die Bestimmung der Zuckerarten auf polarimetrischem Wege siehe Abschnitt „Zucker, Fruchtsäfte, Marmeladen, Honig und Wein“. Vorwiegend angewendet wird diese Methode zur Ermittelung der Saccharose und des Stärkesirups. Vgl. J. Hetper, Die Zuckerpolarisation in praktischer Anwendung. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 19, 633.
Die Bereitung der zu verwendenden Lösungen u. s. w. siehe unten.
K. Farnsteiner, Forschungsberichte 1895, 235; R. Hefelmann, Forschungsberichte 1895, 235 und Pharm. Zentralbl. 36, 637 u. a.
Die Seignettesalz-Natronlauge ist auch für die Bestimmung der Glucose anwendbar und umgekehrt die für letztere angegebene auch für die des Invertzuckers. Kupfersulfat und Seignettesalzlösung sind stets getrennt aufzubewahren; letztere möglichst frisch zu verwenden.
Durch Titration zu ermitteln.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1896, S. 344.
Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1897, S. 436.
Vgl. ferner H. Jessen-Hansen, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- und Genußm. 1900. 3. 175 (Ref.) betr. Invertzuckerbestimnmng“neben Saccharose nach Kjeldahl.
Journ. f. prakt. Chemie N. F. 1880. 21. 227.
Arch. f. Hyg. 30. 267.
Zeitschr. f. anal. Chemie 1898. 22.
Zeitschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1900. 3. 174 (Ref. n. Schweiz. Wochenschr. f. Chir. u. Pharm. 1899. 37. 290).
E. Wein, Tabellen zur quantitativen Bestimmung der Zuckerarten, Stuttgart 1888. S. 17–30.
Ber. deutsch, chem. Ges. 1888. 21. 191, auch Zeitschr. f. analyt. Chem. 1889. 28. 203. — Vergl. ferner die Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz, S. 277 und die Abschnitte Zucker, Honig, Fruchtsäfte.
reines und trockenes Jodquecksilber (durch Fällung von Sublimatlösung mit Jodkalium erhalten), werden mit Hilfe von 25 g Jodkalium in Wasser gelöst, dann 80 g in Wasser gelöstes Kalihydrat hinzugefügt und auf 1 1 Wasser gebracht. Die Lösung enthält 7,9295 g Quecksilber im Liter.
Berechnung der Fructose (Lävulose) und Glucose nach O. Gübbe (Berl. Ber. 1885. 18. 2207) u. H. Ost (ebenda 1891. 24. 1636) nach der Formel
Bestimmung der Saccharose, Raffinose, von Invertzucker und Glucose nebeneinander in Gemischen nach L. Grzybowski, Deutsche Zuckerindustrie 1903, 1929 u. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 511.
Die für 10–89 mg Cu entsprechenden Mengen Invertzucker sind ans der vorhergehenden Tabelle für Traubenzucker zu entnehmen.
bezw. die „in Zucker überführbaren Stoffe“.
Der Filtrationsrückstand darf unter dem Mikroskop keine Stärkereaktion mit Jodlösung erkennen lassen.
Herstellung der Diastase: 2 kg frisches Grünmalz werden in einem Mörser mit einer Mischung von 1 1 Wasser und 2 1 Glycerin übergossen und durchgemischt, dann 8 Tage stehen gelassen. Darauf preßt man die Flüssigkeit möglichst gut aus und filtriert; das Filtrat wird mit dem 2 bis 2,5-fachen Vol. Alkohol gefällt, der Niederschlag abfiltriert, mit Alkohol und Äther behufs Entwässerung ausgewaschen, über Schwefelsäure getrocknet und für den Gebrauch in glycerinhaltigem Wasser gelöst.
Zeitschr. f. angew. Chem. 1900. 1074 u. 1111. 1901. 461. Zeitschr. f. Unters. d. Nähr. u. Genußm. 1909. 18. 167.
Ebenda 1904. 7. 65.
Vgl. W. Sutthoff, Zur Kenntnis der stickstoffreien Extraktstoffe. Inang.-Diss. München 1909.
Zeitschr. f. angew. Chemie 1893, 455.
Landw. Jahrbücher 1877, Supplementheft S. 103.
Vgl. Bd. II. Abt. I v. Königs Chemie der menschlichen Nahrungsund Genußmittel 1910; ferner Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1898. 1. 1; sowie 1903. 6. 769; siehe ebenda auch die Methode zur Bestimmung der Cellulose, des Lingnins und Cutins.
Dickflüssige oder breiartige Massen (Marmeladen u.s.w.) kann man in Mengen, die etwa 3 g Trockensubstanz entsprechen, vorher in den betreffenden Gefäßen auf dem Wasserbade eintrocknen und dann wie sonst weiter behandeln.
Vgl. Bd. I v. Königs Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genußmittel 1904.
Die Berechnung hat deshalb nur Zweck, wenn man ähnliche Produkte miteinander vergleicht. Der Nährwert vieler Substanzen (z. B. des Lecithins) läßt sich nicht in Zahlen ausdrücken; auch Genußmittel wie Wein, Bier, Kaffee, Schokolade u. s. w. lassen sich nicht nach Nährwerteinheiten bewerten.
Neuerdings wird besonderer Wert auf die Bestimmung des Wärmewertes (ausgedrückt in Kalorien) zur Feststellung des Nährwertes gelegt. Siehe Spezialliteratur.
Die Tabelle dient nur als Beispiel; im Einzelfalle ist stets eine Berechnung der Nährwerteinheiten und des Nährgeldwertes unter Zugrundelegung des entsprechenden Marktpreises auszuführen. Vgl. Beispiel S. 4C.
Es können im Rahmen dieses Buches nur die notwendigsten Methoden angegeben werden. Auf das ausführliche Werk v. J.König, die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe, III. Aufl. 1906 sei verwiesen.
Trockenröhren.
Journ. f. Landwirtsch. 1881. 473. Verfahren v. Barnstein, Landw. Versuchest. 1900. 327. Verfahren y. Schjerning, Zeitschr. f. anal. Chem. 1900. 545 u. 633.
Kupfersulfat werden in 5 1 Wasser gelöst und 2,5 ccm Glycerin zugesetzt. Hierauf fällt man mit so viel verdünnter Natronlauge, daß die Flüssigkeit schwach alkalisch reagiert. Der schwarzbraune Niederschlag wird abfiltriert, dann in einer Schale mit 0,5%-igem Glycerinwasser angerührt und die letzten Spuren von Alkali durch wiederholtes Dekantieren und Filtrieren entfernt. Der zuletzt wieder auf ein Füter gebrachte Niederschlag wird endlich mit 10%-igem Glycerinwasser verrieben, sodaß er eine gleichmäßige, mit einer Pipette aufsaugbare Masse bildet; in 10 ccm wird dann der Gehalt an Kupfer -oxydhydrat quantitativ bestimmt und das Ganze in gut verschließbare Flaschen gebracht. (Zu konzentrierte Kupferoxydhydrat-Wassermischungen verdünnt man mit 10%-igem Glycerinwasser so, daß 10 ccm 0,3–0,4gCu(OH)2 enthalten.
Die innere abgelöste Schleimhaut eines frischen Schweinemagens wird mit der Schere in kleine Stücke zerschnitten und in einer weithalsigen Flasche mit 5 1 Wasser und 75 ccm einer Salzsäure, die 10 g HCl in 100 ccm enthält, Übergossen, 1–2 Tage unter öfterem Umschütteln stehen gelassen, durch ein Flanellsäckchen, ohne auszupressen, gegossen und dann durch gewöhnliches Filtrierpapier filtriert. Um den Magensaft mehrere Monate aufbewahren zu können, setzt man dem salzsäurehaltigen Wasser bei der Extraktion 2–3 g Salicylsäure pro Magen zu.
Zur qualitativen Prüfung auf Sand verfährt man so, daß man in einem zugeschmolzenen Trichter Zinksulfatlösung (1 kg ZnSO4:700 ccm HO2) (s=1,435) mit 5 g des gepulverten Futtermittels mehrmals schüttelt. Der Sand sinkt nach unten und kann ev. schätzungsweise angegeben werden (Emmerlings Methode).
Aufnahme können nur die am häufigsten benutzten Methoden finden. Eingehende Literatur vgl. J. König, Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe. Berlin 1906. III. Aufl. sowie namentlich die auch im Nachstehenden mitbenutzten Vereinbarungen der landwirtschaftlichen Versuchsstationen und die Methoden zur Untersuchung der Kunstdüngemittel, herausgegeben vom Verein Deutscher Düngerfabrikanten. Berlin 1903. 3. Aufl., ferner P. Kriesche, Die Untersuchung und Begutachtung von Düngemitteln, Futtermitteln u. s. w. Berlin.
Schüttelmaschinen, ca. 150 t pro Minute.
Überführung von Pyrophosphorsäure in Orthophosphorsäure.
Sofern die Substanz nicht über 20% P2O5, enthält; bei höher prozentigen 25 ccm = 0,5 g Substanz.
MgCl2 + 140 g NH4Cl+1300 ccm H2O; Lösung mit NH3 (s = 0,96) auf 2 1 gebracht.
Neuerdings werden vielfach die Ton W. C. Heraus in Hanau angefertigten Neubauertiegel mit Platinschwammfilter benutzt.
krystall. Citronensäure + 23 g Ammoniakstickstoff pro 1 1 (N ist analyt. zu ermitteln, konz. Lösung); 2 1 mit 3 1 H2O verdünnen (verd. Lösung).
kryst. Citronensäure in 500 ccm H2O lösen, 550 ccm H2O + 276ccm 24%-iges NH3 zufügen; Lösung mittels konz. Citronensäurelösung neutralisieren. Fertige Lösung soll s = 1,09 haben.
Méthodes suivies dans l’analyse des matières fertilisantes, publiées par A. Petermann, Gembloux 1897.
Citronensäure wird in 5 1 20%-igen Ammoniaks gelöst und mit 5 1 Magnesiamischung versetzt.
Landw. Versuchs-Stationen 1888. 35. 447.
Das Phenol wird durch die Salpetersäure nitriert; beim weiteren Verlaufe wird die Nitrogruppe in die Amidogruppe übergeführt und schließlich schwefelsaures Ammon gebildet.
Chem.-Zeitg. 1889. 13. 229. 1890. 14. 1673, 1690. 2) Zeitschr. f. angew. Chem. 1898. Heft 15.
Chem.-Zeitg. 1900. 72. 767.
Zeitschr. f. angew. Chem. 1889. 636. Siehe im Übrigen S. 53.
Methoden zur Untersuchung der Kunstdüngermittel. Berlin 1903. 9.
Vgl. auch K. Farnsteiner, Vorschläge d. fr. Vereinigung deutscher Nahrungsm.-Chemiker betr. Speisefette u. Öle, Zeitschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1905, 10, 51.
Chem.-Zeitg. 1896. 20. 132.
Andere Konstruktionen sind in der Praxis wenig in Gebrauch.
Das Refraktometer wird jetzt mit Mikrometerschraube versehen hergestellt, wodurch eine genauere Ablesung möglich ist.
Bei der Untersuchung fester Fette 40–45° C, bei derjenigen von Ölen 25–30° C beträgt. Sollten jedoch Fette zur Untersuchung gelangen, die schon bei 42° erstarren, so ist die Bestimmung des Brechungsvermögens bei einer Temperatur vorzunehmen, welche ausreicht, um das Fett geschmolzen zu erhalten; hierzu wird es einer Erhöhung der Temperatur über 60° hinaus nicht bedürfen. (Zusatz bezw. Abänderung nach Anlage d der Ausführungsbestimmungen D zum Fleischbeschaugesetz s. diese S. 107.)
Neuerdings wird mit Mikrometerschraube auf Zehntelgrade eingestellt.
Der Absatz beginnt in den Ausführungsbestimmungen zum Fleisch -beschaugesetz „Die abgelesenen Refraktometerzahlen sind in der Weise…“
cf. Butter S. 81.
Absatz b fällt nach dem in den Ausführungsbestimmungen zum Fleischbeschaugesetz gegebenen Wortlaut ganz weg.
Über den Gebrauch des von E. Baier angegebenen neuen Special-thermometers vgl. den Abschnitt Butter.
Sie ist von der Firma Carl Zeiß in Jena zu beziehen.
Besondere Ölpyknometer vgl. Benedikt-Ulzer, 5. Aufl. 1908; Verlag von J. Springer, Berlin.
Chem.-Zentralbl. 1879. 127.
Repert. f. anal. Chemie 1885. 11. 236.
Nach Sendtner’s Angaben Arch. f. Hyg. 8. 422.
Dieses Verfahren (von Leffmann u. Beam angegeben, Analyst 1891, 153 und 1896, 251) ist das einfachere und zugleich zuverlässigere, daher neuerdings fast allgemein im Gebrauch.
Zeitschr. f. anal. Chemie 1889, 28. 721 ist neuerdings nicht mehr gebräuchlich.
Chem.-Zeitg. 1888. 12. 308.
Zeitschr. f. anal. Chem. 1882. 21. 394.
Bei sonstigen Fetten 2–2,5 g (Fleischbeschaugesetz).
M. Siegfeld, Chem.-Zeitg. 1908. 32. 63 u. Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.- u. Genußm. 1909. 17. 134 gibt praktische Winke für eine ex tempore herzustellende alkoholische Kalilauge.
Zeitschr. f. anal. Chem. 1877. 16. 145.
Die Jodzahl der Fettsäuren wird in gleicher Weise wie die der Fette ausgeführt.
Darstellung: Eine beliebige Menge Kartoffelstärke wird mit 7 1/2%-iger Salzsäure gemischt, sodaß die Säure über der Stärke steht. Nach siebentägigem Stehen bei gewöhnlicher Temperatur oder dreitägigem Stehen bei 40° hat die Stärke die Fähigkeit, sich zu verkleistern, verloren. Durch Dekantieren wäscht man nun mit kaltem Wasser aus, bis das ablaufende Wasser nicht mehr sauer reagiert, saugt das Wasser dann ab und trocknet die Stärke an der Luft. Das so erhaltene Präparat ist in heißem Wasser klar und leicht löslich.
Bei Schmalz 0,6–0,7 (Fleischbeschaugesetz).
Berichte d. deutsch, chem. Gesellsch. 1898. 31. 750 u. Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 497 u. s. w.
Vgl. J. König, Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe. 1906. Berlin.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u.Genußm.1898. 1. 21, 81, 532; 1899. 2. 46; 1901. 4. 865,1070; 1902. 5. 1018. Die Methode, ursprünglich v. E.Salkowski, Zeitschr. f. anal. Chem. 26, 557 empfohlen, dient auch zum Nachweis des Cholesterins, bezw. um damit den Nachweis einer Beimischung von Pflanzenfetten in tierischen Fetten herbeizuführen.
Vgl. auch die amtliche Anweisung, Anlage d der Ausführungsbestimmungen zum „Fleischbeschaugesetz“für die Untersuchung des Schweineschmalzes auf Pflanzenfette betr. Phytosterinnachweis S. 113; sowie S. 99 des Abschnitts Schweinefett.
Korrigierter Schmelzpunkt des Phytosterins und des Cholesterins der verschiedenen Fettarten siehe Tabelle S. 117. 2) 1. c.
Phytosterinnachweis neben Paraffin (in Butter) vgl. S. 88.
Zeitschr. f. anal. Chem. 1873. 12. 231.
Ebenda 1894. 33. 553.
Chem.-Zeitg. 1898. 22. 600.
Die Untersuchung des Baumöls gemäß zollamtlicher Vorschrift umfaßt die Bestimmung des spezifischen Gewichts, des Brechungsvermögens, der Jodzahl nach von Hübl, der Elaidinprobe, Prüfungen auf Baumwollsamen-, Sesam-und Erdnußöl. Die Methoden weichen von den vorstehend angegebenen nicht ab.
Kreis, Chem.-Zeitg. 1903. 27. 1030.
Die zwischen Anführungszeichen stehenden Kapitel sind der Anweisung des Bundesrats vom 1. April 1898 entnommen.
Für rasche Orientierung über den Wassergehalt ist die Funke sche Wage „Perplex“(vgl. auch G. Fendler & W. Stüber, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.-u. Genußm. 1909. 17. 90) und die damit verbundene Methode geeignet; die hiermit ermittelten Werte weichen bei richtiger Handhabung von den gewichtsanalytisch ermittelten kaum oder nur wenig ab. Im übrigen genügt oft schon der Ausfall der Schmelzprobe (vgl. S. 79) zur Orientierung über den Wassergehalt der Butter.
Chem.-Zeitg. 1905. 29. 362. Die besonders zum Gebrauch für Laien empfohlenen Methoden von Gerber, Vogtherr u. s. w. geben keine zuverlässigen Werte, können also höchstens als Vorprüfungen gelten.
Neuere Konstruktion von A. Röhrig, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1905. 9. 531.
Zentralbl. f. Bakteriol. 2. Abt. 1902. 8. 11 u. Forts.; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 376.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 43 (Referat).
Ebenda 1905. 9. 174 (Referat).
Chem.-Zeitg. 1905. 29. 362.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 764.
Siehe auch Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 47. Arnold hat in dieser Arbeit „Beiträge zum Ausbau der Chemie der Speisefette“besondere Vorschläge für den Gang der Butterfettuntersuchung gemacht.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 379. (Ref.)
Ebenda 1902. 5. 1145.
Siehe auch G. Baumert ebenda 1905. 9. 134.
Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1904. 20. 545 u. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 273.
s. Pritzsche, Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.- u. Genußm. 1908. 15. 193.
A. Hesse, Milchw. Zentralbl. 1905. 1. 13. M. Siegfe1d, ebend. 155.
W. Arnold, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 201. Orla Jensen, Ebenda 265.
M. Fritzsche, ebenda 1909. 17. 528.
Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.- u. Genußm. 1904. 7. 202. Siehe dort auch Molekulargew. der flüchtig, wasserl. Fettsäuren.
W. Arnold führt das Verfahren in Kombination mit den anderen üblichen Verfahren aus; ebenda 1905. 10. 201. Weitere Orientierungsquellen A. O lig u. J. Tillmanns, ebenda 1904. 8. 728;
A. Olig u. J. Tillmanns, ebenda 1906. 11. 81; H. Lührig 1906. 11. 11.
Vgl. auch Gewinnung der Fettsäuren bei Ermittelung der Hehner -schen Zahl S. 66.
Vgl. S. 100 Abschnitt Schweinefett.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 385.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 385.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 385.
Ebenda, C. Paal und C. Amberger 1909. 17. 23.
Ebenda 1905. 10. 265.
G. Fendler, Arbeiten a. d. Pharm.-Inst. d. Univ. Berlin 1908. 5. 261. (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 550 sowie Milchwirtsch. Zentralblatt 1910, 199). E. Ewers, ebenda, 154.
Wasserlösliche, in das Schmelzwasser übergehende Farbstoffe werden heutzutage kaum mehr verwendet.
Mit Ammoniak sich vorübergehend braun färbend.
Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.- u. Genußm. 1905. 9. 598.
Auf Grund der Ausführungsbestimmungen v. 15. Juni 1897 (vgl. Anhang) müssen 100 Gewichtsteile Margarinefett mindestens 10 Gewichtsteile Sesamöl enthalten.
Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1897. 3. 63; 1898. 4. 269.
Herstellung s. die amtliche Anweisung z. Fleischbeschaugesetz, Abschnitt Margarine S. 112, Abs. d, β.
Angewendet in geringen Zusätzen zur Verhinderung des Phytosterinnachweises. Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1905. 22. 576. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 559.
Gemeint ist stets nur Kuhbutter. Betr. Zusammensetzung von Ziegenbutter vgl. Fischer und A1pers, Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.- u. Genußm. 1908. 15. 1.
Diese sowie weitere Literaturangaben s. S. 91.
Entscheidung des Reichsgerichts Bd. IV. Urteil vom 24. Dez. 1888.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. Beilage S. 59.
Vgl. auch Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amt 1905, 22, 235, E. Krauß und M. Müller, Untersuchung über den Einfluß der Herstellung, Verpackung und des Kochsalzgehaltes der Butter auf ihre Haltbarkeit mit besonderer Berücksichtigung des Versands in die Tropen.
A. Bömer, Über die Beurteilung und den Nachweis wiederaufgefrischter Butter. Zeitschr. f. Unters. d. Nähr.- u. Genußm. 1908. 16. 27.
Einwirkung der Fütterung; über die Einwirkung der Rübenblattfütte-rung auf die Konstanten des Butterfetts vgl. Lührig und Hepner, Pharm.-Zeitg. 1907. 48. 1049 u.
Lührig und Hepner, Pharm.-Zeitg. 1907. 48. 1067.
M. Siegfeld, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.-u. Genußm. 1909. 17. 171. M. Fritzsche, ebenda 533.
Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 193; ferner K.Farusteiner, ebenda 1905. 10. 51.
S. S. 81.
In der durch Bekanntmachung des Bundesrats vom 4. Juli 1908 abgeanderten Form.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 65.
Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1899. 231, 496.
In Deutschland ist nur die Bezeichnung „Margarine“gesetzlich zulässig.
Zeitschr. f. Unters, d. Nähr.- u. Genußm. 1908. 16. 46.
Ebenda 1908. 15. 613.
Ebenda 1907. 13. 542 und 1908. 16. 48.
Betr. Butterähnlichkeit von Margarine vgl. die Reichsgerichtsentscheidungen v. 12. Dez. 1907 u. v. 3. Nov. 1908; s. ferner auch Abschnitte Cocos-fett und Rinderfett.
Chem.-Zeitg. 1908. 79. 949.
s. den darüber herausgegebenen Bericht sowie das Referat Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 239.
Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amte. 1907. 25. 505.
Vgl. auch Anweisung zum Fleischbeschaugesetz S. 111 ff., die dem neuesten Stand der Fettanalyse Rechnung trägt.
Die Bestimmung der Jodzahl der Fettsäuren kann unter Umständen auch gute Dienste leisten. (Muter und de Koningh, Analyst 1889. 14. S. 61 und Benedikt-Ulzer, Analyse der Fette, 1908, J. Springer, Berlin; Wallen stein und Fink, Chem.-Zeitg. 1894. S. 1190.)
Diese Methode ist neuerdings nicht mehr anerkannt; vgl. dafür die S. 98 angegebene, sowie die unter Kapitel,,Fette und Öle“angeführten Methoden.
S. auch die amtliche Anweisung S. 113. Abänderungsvorschläge v. P. Soltsien, Z. f. öff. Chemie 1901, 7, 25; Rupp, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr. -u. Genußm. 1907, 13, 74.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 561.
Zeitschr. f. angew. Chem. 1898. 555.
Chem.-Zeitg. 1892. 16. 1560 und 1895. 19. 1043.
H. W. Wiley, Zeitschr. f. anal. Chem. 1891. 30. 510;
H. Kreisu, A. Hafner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 641.
Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1907. 26. 444 nebst Anhang ebenda 1908. 29. 272. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 758.
Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 181; vgl. ferner M. Fritzsche ebenda, 532; L. Laband, ebenda 18. 289.
Vgl. auch den Preuß. Ministerialerlaß vom 24. Juni 1909, § 7, S. 115. dieses Buches.
Bericht des hygien. Instituts Hamburg 1903–04. 28. Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm, 1906. 11. 310.
Arnold fand, daß Schweinefett eine Polenske-Zahl von etwa 0,5 hat und nur geringe Schwankungen aufweist. Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.-u. Genußm. 1905. 10. 211.
Zeitschr. f. anal Chem. 1892. 31. S. 534.
Forschungsberichte über Lebensmittel u. s. w. 1894. 1. S. 344 und Zeitschr. f. analyt. Chemie 1896. 35. S. 471.
H. W. Wiley, Zeitschr. f. anal. Chem. 1891. 30. 510. C. Goske, Chem.-Zeitg. 1892. 1560 u. 1597 und 1895. 1403. P. Solts ien, Ph.-Zeitg. 1893. 634. C. A. Neuf eld, Arch. f. Hygiene 1893. 452.
O. Hehner, Chem.-Zeitg. 1894. 18. 367.
Gewürze, Zwiebeln u. s. w. sind herkömmliche Zusätze und keine Verfälschungen.
Dieses, sowie Pferdefett kommt als menschliches Nahrungsmittel kaum in Betracht.
Auszugsweise; nach dem Finkenerschen Verfahren.
s. S. 107.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Geimßm. 1907. 13. 762.
Ebenda 1909. Beilage Jan. S. 41.
Ebenda 1909. Beüage Jan. S. 62. Febr. S. 65.
Ebenda 1909. Beilage Jan. S. 40. 5) Ebenda 1909. Beilage Jan. S. 41.
Wortlaut der Ausführungsbestimmimgen s. im Anhang.
Erster Abschnitt siehe unter „Fleisch“. Probeentnahme siehe S. 163.
Quantitativer Nachweis von Borsäure nach A. Beythien (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 764.) 50–100 g Margarine werden in einen weithalsigen Kolben abgewogen und mit 50 g heissem Wasser nach Aufsetzen eines Kautschukstopfens mehrmals kräftig durchgeschüttelt. Man filtriert dann den wässerigen Teil durch ein trockenes Papierfilter und kühlt ihn ab; 40 ccm des Filtrats werden mit 1/10 NaOH unter Verwendung von Phenolphtalein neutralisiert, darauf nach Zusatz von 25 ccm Glycerin zu Ende titriert. In einem blinden Versuch mit bekannten Borsäuremengen wird der Titer der 1/10-Lauge ermittelt. Der Wassergehalt der Margarine ist, da er das Volumen der Lösung vermehrt, in der Berechnung der Borsäuremengen zu berücksichtigen. Vgl. ferner die Ermittelung der Borsäure in Butter S. 79. Auf die Methode von Partheil-Rose (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- und Genußm. 1902. 5. 1049) mit Ätherperforation kann nur verwiesen werden, da sie für praktische Zwecke weniger in Betracht kommt.
Sonstige tierische Fette sind wie Talg und Oleomargarin zu untersuchen.
Ähnliche Verfügungen sind auch in den anderen Bundesstaaten erlassen. Die §§ 1–6 beziehen sich auf die tierärztliche Untersuchung, §§8 und 9 auf administrative Vorschriften für die Chemiker und sind deshalb hier fortgelassen.
Die Gegenwart von Mineral- und Harzölen oder auch von Teerölen (seltener) in fetten Ölen ist meistens schon durch den Geruch, Geschmack und insbesondere durch deren Unverseifbarkeit zu erkennen.
Die Identität der unverseifbaren Bestandteile läßt sich folgendermaßen bestimmen: Man koche die zu prüfende Substanz 1–2 Stunden am Rückflußkühler mit dem gleichen Gewichte Essigsäureanhydrid. Sind Fettalkohole anwesend, so lösen sich dieselben vollständig auf und bleiben nach dem Erkalten gelöst. Scheiden sich beim Erkalten Krystalle aus, so hat man es mit Cholesterinen oder Fettalkoholen zu tun. Mischt sich die Substanz auch beim Kochen nicht mit der Essigsäure, so ist die Substanz Paraffin oder Coresin. Die erhaltenen Essigsäureester werden mit Wasser gekocht und aus Alkohol umkrystallisiert und können, wenn nötig, noch weitergehend untersucht werden.
Zylindrische glasierte Porzellantiegel von 4 cm Höhe, 4 cm lichtem Durchmesser; Blechschale 18 cm Durchmesser, 1,5 hoch, mit feinem Sand gefüllt; Thermometer 100–200° C zeigend. Der Porzellantiegel wird bis auf 1 cm vom Rande mit Öl gefüllt und auf den Sand direkt aufgesetzt. Mit der Prüfung mittels eines 10 mm großen Entzündungsflämmchens wird begonnen, wenn das Öl 120° C erreicht, bis zur Erwärmung auf 145° C wird von 5° C zu 5° C, von 145° C an aufwärts von Grad zu Grad geprüft. (Vorschr. der preuß. Bahnen.)
Holde, Schmiermittel. 1897. Berlin. S. 105; Lunge, Chem.-techn. Unters. Berlin 1905. Bd. III. S. 124.
Rakusin, Die Untersuchung des Erdöls und seiner Produkte. Vieweg, Braunschweig 1906, S. 167; Chem. Revue 36. 57. 1896.
Rakusin, 1. c. S. 100 u. ff., Ainsinmann, Die einheitlichen Prüfungsmethoden in der Mineralölindustrie. Stuttgart 1897.
Über Verseif ung von Bienenwachs siehe Chem.-Ztg. 1908, 31 (verschied. Arb. von G. Buchner, Bergu. Bohrisch). 2) Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1897, S. 570.
Chem. Zeitung 1893, 918.
Das Wachs muß zuerst mit destilliertem Wasser so oft umgeschmolzen werden, bis das Wasser nicht mehr sauer reagiert.
Zeitschr. für angew. Chem. 1895, S. 721; 1896, S. 221, 443; 1897, S. 366.
Vgl. auch Einheitsmethoden des Verbands der Seifenfabrikanten; Berlin, sowie G-. Fendler, Zeitschr. f. angew. Chemie 1909, 22. 252, 540.
Man kann natürlich auch mit Halbnormalsäure und -lauge arbeiten.
Zeitschr. f. angew. Chemie 1893, S. 513; 1896, S. 5.
Chem.-Zeitung 1904, S. 5.
Haltbarmachung der Milch für Untersuchungszwecke geschieht durch 1,5–2 g Kaliumbichromat oder 1 ccm 40° -iges Formaldehyd (Formalin) auf 1 Liter Milch; erstere Substanz schließt Prüfung auf Nitrate aus. Vgl. auch K. Windisch, Milchw. Zentralblatt 1908, 97.
Dieses Verfahren ist von der fr. Vereinig. Deutsch. Nahrungsmittel-Chem. angenommen. Vgl. auch A. Burr, F. M. Berberich, Fr. Lauterwald, Milchwirtschaft!. Zentralbl. 1908. 4. 225.
Über den Nachweis von Wasserzusatz zur Milch auf refraktometrischem Wege vgl. C. Mai und S. Rothenfußer, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 7, sowie Milchw. Zentralbl. 1910, 145.
H. Schrott-Fiechtl hat ein Lactodensimeter konstruiert, bei dem man den zu jedem spezifischen Gewicht gehörenden Wert direkt ablesen kann; zu beziehen von Greiner in München.
Papierhülsen und Papierstreifen können bezogen werden.
Zur Zeit die beste gewichtsanalytische Methode.
Es genügt auch ein in 1/10 geteilter Meßzylinder mit Stopfen. Neue sehr brauchbar verbesserte Konstruktion der Gottliebschen Röhre von A. Röhrig, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 531; vgl. auch Hesse, Molk.-Ztg. Hildesheim 1903, 277 betr. Fettbestimmung im Rahm, sowie R. Eichloff u. Grimmer, Milchw. Zentralbl. 1910, 114, Abänderungen zu obiger Methode (sog. Greifswalder Methode).
Mindestens 90 Vol.-%. Mats. Weibull, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 443.
Es gibt verschiedene Konstruktionen; Rund- und Flachbutyrometer sind die besten; neue Rahmbutyrometer nach du Roi und Hoffmeister sowie nach Köhler.
Besonders geeignete Zentrifugen für die verschiedensten Anforderungen sowie praktische Wasserbäder werden von den bekannten Firmen geliefert.
Beschreibungen vgl. P. Vieth, Die neuen Massenfettbestimmungsverfahren für Milch. Leipzig, 1895, sowie die Milchwirtschaftl. Lehrbücher von Fleischmann, Kirchner u. s. w.
Molkereizeitung 1910, Nr. 37.
Milchzeitimg 1910, Nr. 20.
Ausführung vgl. Naumann, Milch-Ztg. 1900. 29. 50; E. Baier und P. Neumann, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 369.
Riegler, Zeitschr. f. analyt. Chemie 1898. 37. 24.
Braun, Milchzeitung 1901, 30 578.
E. Baier, und P. Neumann, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 369.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1901. 40. 1.
Chem.-Zeitg. 1909, 927.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 505.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 78. Vgl. ferner Th. Henkel, Milchw. Zentralbl. 1907, 340, Die Acidität der Milch, deren Beziehungen zur Gerinnung b. Kochen u. mit Alkohol u. s. w. u. A. Auzinger, ebenda 1909, 293, Studien über die Alkoholprobe und ihre Verwendung zum Nachweis abnormer Milch u. s. w.
Pharm. Zentralbl. 1900. 41. 465.
in 1 l 90%-igen Alkohol unter Erwärmen lösen.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1882. 21. 531.
Milch-Ztg. 1902. 31. 82.
Kopenhagen; 40. Beretning fra den kgl. Vetrinär og Landbohojskols Laboratorium for landökonomiske Forsög 1898.
Milch-Ztg. 1901. 30. 182.
desgl. 1902. 31. 247.
desgl. 1902. 31. 657, 673.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 81.
Österr. Chem.-Ztg. 1903. 6. 1.
Zeitschr. f. angew. Chemie 1903, 16, 764 und Milch-Ztg. 1901, 30, 723.
Milch-Ztg. 1903, 32, 193, 217; Zeitsschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902, 5, 1113.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908, 16, 63.
Koning, Biologische und biochemische Studien über Milch (übersetzt von Kaufmann). Milchwirtsch. Zentralbl. 1907. 58. 235; Orla Jensen, Über den Ursprung der Oxydasen und Reduktasen der Kuhmilch. Zentralbl. f. Bakt, Abt. II. 1907 18. 211. A. Faitelowitz, Milchw. Zentralblatt 1910, 299 u. ff. betr. Entstehung der Katalase und deren Bedeutung für die Milchkontrolle.
Landw. Jahrbuch d. Schweiz 1887. 53.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 51.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 682.
Hildesheimer Molk.-Ztg. 1909, 226.
Pharm. Zentralh. 1907. 48. 39.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 135.
M. Weibull, Chem.-Ztg. 1893. 17. 91; vgl. auch
M. Weibull, Chem.-Ztg. 1894. 18. 49;
R. Eichloff, Milch Ztg. 1895. 24. 48.
Das Fett ist auch auf Identität nach den bei Butterfett angegebenen Methoden nachzuprüfen. Neuerdings enthalten manche Milchpulver (z. B. sog. Backmilch) Pflanzenfette.
Mit 2%-iger Citronensäure nach A. W.Stockes und R. Bodmer.
Preuß. Runderlaß vom 12. Dezember 1905.
Wegen unklarer bezw. unrichtiger Begriffserklärung wurden in letzter Zeit wiederholt solche Polizeiverordnungen durch Gerichte für ungültig erklärt. Vgl. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909, Beilage S. 130 und 1910, ebenda S. 175.
Gemische von Magermilch mit Rahm sind keine Vollmilch. Entsch. des Reichs-Ger. vom 21. Dezember 1899. (Deutsch. Nahrungsmittelb. II. Aufl. S. 45.)
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 65 und 1908. 16. 5.
Bemerkenswerte Entscheidung des Reichsgerichts betr. Wasserzusatz vom 6. Mai 1892, betr. Entrahmung vom 10. Juni 1901 und vom 21. Dezember 1899 (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909, Beiheft S. 128).
In Anbetracht der oft erheblichen Schwierigkeiten, welche der Nachweis des subjektiven Verschuldens bei Verfälschungen bereitet, enthalten die Polizeiverordnungen neben den hygienischen Bestimmungen auch solche betr. Anforderungen an Fettgehalt und spezifisches Gewicht; die aufgestellten Normen tragen den jeweiligen örtlichen Verhältnissen Rechnung. C. Mai, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 19, 24 verwirft die Aufstellung von Grenzzahlen in solchen Polizei-Verordnungen und tritt für eingehende Verfolgung der Verfälschungen durch Entnahme an Stallproben u. s. w. ein. Dieser Forderung kann indessen nur bedingungsweise beigetreten werden.
Vgl. C. Mai und S. Rothenfußer, Molkereizeitung. Berlin, 1909. 19. 37.
Chem.-Ztg. 1893. 17. 836.
Verschiedene Urteile betr.Formaldehydzusatz s. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909, Beiheft 139; Gutachten der preuß. wissenschaftl. Deputation für das Medizinalwesen betr. Zulässigkeit von Formaldehyd zu Handelsmilch, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909, Beilage S. 68.
Vgl. auch Urteile des Landgerichts I Berlin und des Kammergerichts betr. Rechtsgültigkeit einer Polizei-Verordnung über den Fettgehalt der Sahne und Verfälschung von Sahne, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. Beiheft S. 134.
Grundsätze hierzu sind in den meisten Bundesstaaten aufgestellt (z. B. preuß. Ministerialerlaß vom 12. Dezember 1905).
Jede beliebige Vollmilch kann nicht als Kindermilch bezeichnet werden. Entscheid. des Reichsger. vom 21. April 1898, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1900, 3, 873; betr. der zu erwartenden Sauberkeit bei Milchgewinnung und Vermeidung von Schmutz siehe Entscheid. des Reichsger. vom 3. Mai 1906. D. Nahrungsmittelbuch, II. Aufl. 47. Siehe auch Beurteilung hinsichtlich Katalasegehalt s. S. 139.
Siehe auch den bakteriologischen Teil.
Beispiel: Hat man das spezifische Gewicht einer Milch bei 24° C zu 31,2 + 0,1. 7 = 31,9 stellen. Man findet nämlich bei 24° C für 29,0 und für Zehntelgrad 0,1 und für sieben Zehntel 0,1. 7.
29,7 Graden (= 1,0297 spez. Gew.) beobachtet, so würde es sich bei 15° C auf 30,0 Grade die Zahlen 31,2 und 32,2; der Unterschied beträgt also 1,0, für einen
Siehe Anmerkung 2 S. 75.
Milch-Ztg. 1903. 32. 65. bzw. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 409.
Ebenda 1904. 33. 289. Derselbe, siehe auch Milchwirtsch, Zentralbl. 1910. 352 über Wasser- u. Fettbestimmung in Käse.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte 1900. 17. 281.
Siehe die Gebrauchsanweisungen zu den beiden letzten Verfahren sowie Burstert, Zentralbl. f. Milchwirtschaft 1908, 4, 193.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte 1898. 14. 554 und 1900. 17. 281; andere Methoden sind angegeben von O. Henzold, Milch-Ztg. 1895. 729; O. Devarda, Zeitschr. f. analyt. Chemie 1897. 37, 751; A. Kirsten, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1898. 1. 742. P. Buttenberg und W. König mischen den Käse, wenn das direkte Ausschmelzen des Fettes nicht gelingt, mit soviel entwässertem Na2SO4, daß eine krümmelige Masse entsteht, die dann mit Petroläther behandelt werden kann, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1910, 19. 478.
Hilfsmittel wie verdünnte Salzsäure zum Ansäuern des Rahms oder von Natriumbicarbonat zum Konservieren des Quarks, von Salpeter zur Verhinderung des Blähens sollen nach Ansicht der Praktiker zulässig sein.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 677; 1908. 15. 416. 1910. 19. 475.
H. Weigmann, Zeitschr, f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 20. 376 (Beratungen der fr. Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker 1910).
Ebenda 1909. 18. 413.
A. Eckardt, Über Zinnvergiftungen. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1909. 18. 193.
Vgl. die neuerdings eingeführte biologische Methode S. 171, sowie das S. 175 über den chemischen Nachweis von Pferdefleisch Gesagte.
Siehe auch das S. 179, 180 u. ff. über den Nachweis von Farbstoffen und Konservierungsmitteln Gesagte.
Das Kurkuminpapier wird durch einmaliges Tränken von weißem Filtrierpapier mit einer Lösung von 0,1 g Kurkumin in 100 ccm 90%-igem Alkohol hergestellt. Das getrocknete Kurkuminpapier ist in gut verschlossenen Gefäßen, vor Licht geschützt, aufzubewahren. Das Kurkumin wird in folgender Weise hergestellt: 30 g feines bei 100° getrocknetes Kurkumawurzelpulver (Curcuma longa) werden im Soxhletschen Extraktionsapparat zunächst vier Stunden lang mit Petroleumäther ausgezogen. Das so entfettete und getrocknete Pulver wird alsdann in demselben Apparat mit heißem Benzol 8–10 Stunden lang, unter Anwendung von 100 ccm Benzol, erschöpft. Zum Erhitzen des Benzols kann ein Glycerinbad von 115–120° verwendet werden. Beim Erkalten der Benzollösung scheidet sich innerhalb 12 Stunden das für die Herstellung des Kurkuminpapiers zu verwendende Kurkumin ab.
E. Baur und H. Barschall, Über die Bestimmung des Fettes in Fleisch. Arb. a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1909. 30. 52 und 62. Die Methode umgeht die Ätherextraktion im Soxhletschen Apparat und führt schneller zum Ziel. Das mit der Fleischhackmaschine gut zerkleinerte Fleisch wird mit einem Gemisch bestehend aus gleichen Raumteilen Schwefelsäure (1,81) und Wasser auf dem Wasserbade erwärmt, wobei sich das Fleisch unter zeitweiligem Umschwenken in 20–30 Minuten löst. Die Lösung wird auf etwa 100 ccm verdünnt und zweimal mit Äther ausgeschüttelt. Die vereinigten Auszüge läßt man in einem Becherglase einige Zeit stehen, gießt in ein gewogenes Destillierkölbchen und destilliert den Äther ab. Eine halbe Stunde trocknen und nach dem Erkalten wägen.
E. Baur, ebenda 30. 63–73.
Über das biologische Verfahren zur Erkennung von Menschen- und Tierblut. Jena 1905. Verlag von Gustav Fischer. Siehe auch das im Abschnitt „Über die Erkennung von Blutflecken und Unterscheidung der Blutarten Gesagte.
Bezugsquellen: Die bakteriologische Abteilung des Kais. Gesundh.-Amtes in Berlin; Rotlaufimpfanstalt der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg in Prenzlau. Hygien. Institut der Univ. Greifswald; Farbwerke Meister, Lucius u. Brüning, Höchst a. M. u. a.
Zeitschr. f. Fleisch- u. Milchhyg. 1907. 18 33.
Zeitschr. f. Unters. d. Nar.- u. Genußm. 1907. 13. 744.
Ebenda 1908. 15. 513.
Ebenda 1908. 15. 521.
Zeitschr. f. Fleisch- u. Milchhyg. 1908. Heft 1, 2 u. 3.
Chem.-Zeitung 1910. 34 346, Mitteilung aus dem städt. Laboratorium Stuttgart.
Umwandlung durch Enzym in Zucker.
Über den Wert der Glykogenmethode vgl. auch Martin, Zeitschr. f. Unters. d. Nar.- u. Genußm. 1906. 11. 249.
Zeitschr. f. Fleisch- u. Milchhyg. 1891. 1. 185.
Zeitschr. f. Biologie 1886. 22. 161.
Sitzungsber. d. Wiener Akad. d. Wissensch. 1874. Abt. 2. 63.
Der Untersuchungsgang ist den früheren Ausführungsbestimmungen zum Fleischbeschaugesetz entnommen.
Herstellung: Zu einer 5–10 proz. KI-Lösung wird unter Erwärmen und Umrühren solange HgI2 zugesetzt, bis ein Teil desselben ungelöst bleibt, und die Lösung nach dem Erkalten abfiltriert.
Arch. d. ges. Physiol. 1893. 53. 491.
Forschungsber. 1897. 4. 47.
Forschungsber. 1896. 3. 141 und 429; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1901. 4. 1101; vgl. auch A. Bujard, Forschungsber. 1897. 4. 47; D.Crispo, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 802 (nach Ann. chim. anal. 1902).
Forschungsber. 1897. 4. 204.
Herstellung S. 42.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 561.
Ebenda 1909. 17. 191.
Ebenda 1909. 17. 433.
Ebenda 1909. 18. 587.
Nicht besonders veröffentlicht.
Zeitschr. f. angew. Chemie 1891. 515.
Pharm. Zentralbl. 1897. 38. 884.
Forschungsber. 1897. 4. 45.
Pharm. Zentralh. 1909. 11. 215.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 177.
Ebenda 1901. 4. 1020.
Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amt 1900. 17. 568. 11) Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 581 und Zeitschr. öffentl. Chemie 1900. 485.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 242.
Ebenda 1905. 10. 578.
Ebenda 1905. 10. 243.
Chem. Ztg. 1905. 29. 566; Zeitschr. f. U. d. N. u. G. 1902. 5. 55.
Ebenda 1901. 4. 1172 und 1902. 5. 1049.
Ebenda 1899. 2. 842.
Sie eignet sich auch für Milch, Margarine und Butter.
Zeitschr. f. angew. Chemie 1896. 549.
Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1900. 17. 561.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 842.
Ebenda 1906. 11. 137.
Ebenda 1906. 11. 144.
Chem. News 1903 und Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 315.
Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1902. 8. 205.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 50.
Ebenda 1909. 17. 721.
Bericht der chem. Untersuchungsanstalt Leipzig 1906. 12.
Kochsalznachweis in Pökelfleisch siehe die amtliche Anweisung.
Gaz. med. de Paris 1874.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 330.
Ebenda 1906. 12. 410.
Pharm. Ztg. 1895. 40. 407.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1898. 1. 858.
Ebenda 1902. 5. 753 und Chem. Ztg. 1902. 26. 246.
Bericht der deutsch. chem. Ges. 1897. 30. 2510; 1899. 32. 2841; vgl. auch Utz, Apothek.-Ztg. 1900. 15. 884.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1896. 11. 276.
Forschungsber. 1896. 3. 363.
Arbeiten a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1904. 21. 226.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 550.
Ebenda 1905. 10. 649.
E d. Späth nimmt 3 Teile Petroläther und 2 Teile Chloroform (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 924).
Ebenda 1907. 13. 656.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 305.
Ebenda 1908. 16. 561.
Vgl. auch die Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetz im Anhang.
Arch. f. wissenschaftl. und prakt. Tierheilk. 1891. 17.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 128.
L. Brieger, Vereinharungen III. 18 und Deutsche med. Wochenschrift 1885. No. 53 (betr. Mytilotoxinnachweis in giftigen Miesmuscheln).
Im Wesentlichen nach den Vereinbarungen I. Teil.
Bestimmung des verdaulichen Stickstoffes (Protein) nach Stutzer, siehe Abschnitt Futtermittel, S. 47.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1895. 84. 562.
Zeitschr. f. Biologie 1890 (N. F.). 2. 324.
Eigentlich nur die Anwesenheit von Hypoxanthin und Xanthin; weil diese aber in allen Fleischsorten und Fleischerzeugnissen in geringerer Menge vorkommen als Kreatin und Kreatinin u. s. w., mindestens letztere stets begleiten, so kann aus dem erhaltenen Niederschlage auch auf die Anwesenheit der anderen Fleischbasen geschlossen werden.
Bereitung: 120 g phosphorsaures und 200 g wolframsaures Natrium löse man in 1 1 destillierten Wassers und gebe zu dieser Lösung 10 com Salpetersäure.
Siehe auch Zeitschr. f. analyt. Chemie 1895. 34. 562.
Arch. f. Hygiene 1. 511.
Bericht über die 8. Versamml. bayr. Vertreter der angew. Chemie 1889. 99.
Auszüge a. d. gerichtl. Entscheid. (Veröff. d. Kais. Ges.-A.) 6, 450.
sowie Entscheidung des Reichsger. betr. nachgemachter Würstchen vom 1. März 1898; Auszüge a. d. gerichtl. Entscheidungen (Veröff. d. Kais. Ges.-A.) Bd. V. 334.
Entsch. d. Reichsger. Bd. IV, 485.
Nach dem Urteil vom 3. Juli 1906 des Oberst. Landgerichts München betr. Leberkäse darf auch die Grenze der Ortsüblichkeit nicht überschritten werden (vgl. Auszüge a. d. gerichtl. Entsch. Bd VII, 636).
Vgl. auch Urteil des Reichsger. vom 14. Oktober 1904, Auszüge a. d. gerichtl. Entsch Bd. VI. 514 d. Beil. zu den Veröffentl. des Kais. Gesundh.-Amtes; Urteil des Kammergerichts vom 24. Jan. 1901, ebenda Bd. VI, 450 des Oberlandesger. Stuttgart vom 19. Okt. 1908 betr. Kartoffelmehl (Fécule), Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. Beil. 1909, S. 542.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 405.
Betr. Färben von Würsten vgl. Urteil des Reichsger. vom 8. März 1901 und vom 12. Januar 1903; betr. Wursthüllen vgl. Urteil des Kammerger. vom 1. Nov. 1907, Auszüge a. d. gerichtl. Entscheid. Bd. VI, S. 449, 467, letzgenannte Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.
Denkschrift über die Färbung der Wurst sowie des Hack- und Schabefleisches; ausgearbeitet im Kais. Gesundh.-Amte, Okt. 1898.
Am bekanntesten ist das als Präservesalz bezeichnete schwefligsaure Natrium. Neuerdings wird dasselbe auch als „Scheuersalz angeboten, wodurch indirekt der Verwendung von Präservesalz Vorschub geleistet wird. Verschiedene Winke über die Beurteilung des Zusatzes von schwefligsauren Salzen zu Fleisch (insbesondere zu Hack- und Schabefleisch) cf. Preuß. Ministerialerlaß vom 7. Jan. 1910 Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, Beiheft S. 51.
Vgl. auch Polenske, Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.- Amte 1904. 20. 567; A. Beythien, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 858.
Kionka, Giftwirkung der schwefligen Säure. Zeitschr. f. Hyg. 1896. 22. 351; Rost, Wirkung der Borsäure. Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amt 1902. 19. 1; H. W. Wiley, Die Wirkungen der Borsäure. U. S. Dep. of Agricult. Bur. of Chem. Circ. 15; Pharm. Zentralh. 1905. 154. Die Aufnahme von SO2 aus den Verbrennungsprodukten des Leuchtgases ist so gering, daß sie unter normalen Verhältnissen gar nicht in Frage kommen kann. (
A. Kickton, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905, 10, 159.)
M. Gruber, K. B. Lehmann und Th. Paul, Der Stand der Verwendung von Konservierungsmitteln für Nahrungsmittel. Bericht des Hyg. Kongresses 1907, ref. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 102.
Deutscher Reichsanz. vom 24. Febr. 1902, No. 47, abgedruckt in Zeitschrift f. öffentl. Chemie 1902. 8. 61.
Auszüge aus den gerichtl. Entscheid. der Veröffentlichungen des Kais. Gesundh.-Amtes. Bd. VII. S. 599.
Vom 27. März 1908; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909, Beilage S. 48.
Vom 16. Mai 1905; Auszüge aus den Entscheid. Bd. VII. 389. 6) Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907, 13, 168.
Auszüge a. d. gerichtl. Entsch. Bd. VII, 423.
O. Klein, Zeitschr. f. angew. Chemie 1900. 559.
1–5 nach v. Liebig: 6–11 n. d. Vereinbarungen.
Siehe auch K. Borchmann, Beiträge zur Marktkontrolle der animalischen Nahrungsmittel, Begutachtung von Büchsenkonserven. Zeitschrift f. Fleisch- u. Milchhyg. 1906. 16. 289.
Vgl. auch Urteil des Reichsger. vom 18. Dezember 1904.
Vgl. C. A. Neufeld, Der Nahrungsmittelchemiker als Sachverständiger. Verlag von J. Springer, Berlin 1907 und andere Spezialliteratur wie z. B. R. Ostertag, Handbuch der Fleischbeschau. Stuttgart 1904.
Siehe Näheres im bakteriol. Teil.
Für Marktkontrolle besonders geeignet.
Zu beziehen von Robert Hallmayer, Stuttgart.
Vgl. namentlich die sehr eingehende Arbeit von K. Borchmann, Amtliche Kontrolle des Marktes mit Eiern. Zeitschr. f. Fleisch- u. Milchhyg. 1907. 17. 3.
Gutachten der Preuß. wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen. Vierteljahrsschr. für gerichtliche Medizin u. s. w. 1909. Bd. 38. S. 332 sowie Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 20, Beiheft S. 299; Schüller, Zeitschr. f. Fleisch- und Milchhygiene 1909. 3, 89 (Referat).
Wasser, siehe allgemeiner Gang S. 10 (Vortrocknen bei niederer Temperatur).
Arb. a. d. Kais. Gesundh.-Amte 1893, 8, 698.
Siehe auch E. Hofstädter, Über die Untersuchung des Buttergebäckes. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 436 (betr. Sesamölreaktion).
Compt. rendus 1896. 123. 755; Annal. scienc. Agron. 1898 [2]. 4, I. 371; Zeitschr. f. Unters. d. Nahrungs- u. Genußm. 1899. 2. 583 und 1904. 7. 298.
A. Maurizio, Landw. Jahrb. 1902. 31. 179–234; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 169 (Ref.).
Zeitschr. für das gesamte Getreidewesen, herausg. v. J. Buchwald u. M. P. Neumann, Berlin, Selbstverlag der Versuchsanstalt f. Getreideverarbeitung; A. Maurizio, Getreide, Mehl und Brot. Berlin, 1903.
Corr.-Bl. d. fr. Vereinig. bayer. Vertr. d. ang. Chem. 1884, 1 u. 2.
Mitteilungen aus dem pharm. Institut zu Erlangen 1889, II. 13.
Nach Herz, Repert. f. analyt. Chemie 1886. 359.
Statt diesem kann man auch Alizarin nehmen.
Halenke empfiehlt die Bestimmung der organischen Substanz durch Aufschließen mit H4SO4 und HgO nach Kjeldahl, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 128.
Nähere Beschreibung der Spektroskopischen Prüfung. Zeitschr. f. analyt. Chemie 1879. 119–211.
Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1905. 36. Weitere Beiträge lieferten: E. v. Raumer, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 744; H. Matthes, Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1905. 76; R. Hefelmann u. s. w., ebenda 309.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1900. 3. 1.
Ebenda 1902. 5. 671.
Ebenda 1907. 13. 132.
Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1902. 424.
Pharm. Zentralh. 1908. 49. 177.
Hilger’s Vierteljahrsschr. 1888. 3. 378.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1900. 3. 1. Nähere Einsichtnahme in diese instruktive Arbeit ist sehr empfehlenswert.
Bei Porzellankugelmühlen ist schon erhebliche Zunahme des Mineralstoffgehalts konstatiert worden.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1898. 1. 81.
Ebenda 1904. 8. 438.
A. J. W. Schimper, Anleitung zur mikroskopischen Untersuchung der Nahrungsmittel. Jena 1910; J. Möller, Mikroskopie der Nahrungs- und Genußmittel, Berlin 1905; Tschirch und Österle, Anatomischer Atlas der Pharmakognosie und Nahrungsmittelkunde. Leipzig 1893 u. s. w.
Bei Verfälschungen von Mehl mit Mehl (z. B. Roggenmehl mit Weizenmehl oder umgekehrt) kann nur die mikroskopische Untersuchung ausschlaggebend sein.
Nach Vogl mischt man 2 g Mehl mit alkoholischer Naphthylenblaulösung (1: 5000 = 0,1 N-blau, 100 absol. Alkohol und 400 Wasser) mit einem Glasstabe zusammen, streicht davon auf den Objektivträger, läßt eintrocknen und mikroskopiert mit einem Tropfen ätherischen Sassafrassöls oder analogen ätherischen Öles oder Kreosot. N-blau färbt alles blau mit Ausnahme der Membran der Stärkekörnerzellen und der Stärkekörner; Die wichtigsten veget. Nahr.- u. Genußmittel. Wien u. Leipzig 1899.
Vorteilhaft lassen sich auch außerdem die Methoden für die Rohfaserbestimmung S. 43 anwenden.
Bei Schätzungen der Größe der Verfälschung ist in Rechnung zu ziehen, daß Weizen von Hause aus etwa viermal mehr Haare hat als Roggen.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 27.
J. Buchwald, Zeitsohr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 436.
C. Griebel, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 661.
Diese Zahlen sollen nur einen ungefähren Anhaltspunkt bieten. 2) Urt. d. Oberlandesger. Breslau v. 9. April 1907 vgl. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, Beilage 180.
Siehe auch Abschnitt Gemüse.
Chemische Zusammensetzung siehe J. König, Chemie d. menschl. Nahrungsmittel u. s. w. 1903 Bd. 1; H. Wagner, J. Clement, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 314.
Arch. f. Hygiene. 1893. 19. 363.
Siehe auch A. Juckenack und R. Sendtner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 997.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. und Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1904–1910 (Jäckle, Sendtner, Juckenack, Lührig, Lepère, Beythien und Athenstädt, Ludwig, Popp, Heiduschka und Scheller u. a.).
Die von Hausfrauen und im Kleingewerbe (Bäckereien u. s. w.) hergestellten Eiernudeln enthalten 3–5 Eier.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 998.
Vgl. auch Entscheid. d. Reichsger. vom 23. Jan. 1908. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm., Gesetze u. Verordnungen, 1909, 551.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 593 und 1903. 6. 942.
Vor der Bestimmung muß auf Blei, Zinn und Nickel qualitativ geprüft werden.
Zerstörung der organischen Substanzen nach A. Halenke siehe Abschnitt Brot.
§ 1 des Gesetzes vom 5. Juli 1887 verbietet die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben zur Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln u. s. w. Die neuerdings erhobenen Bedenken, daß das zum Aufgrünen verwendete Kupfersulfat bezw. das aus Kupferkesseln beim Einkochen der pflanzensauren Gemüse aufgenommene Kupfer als „Farbe“bezw. als „Farbstoffzubereitung“im Sinne des genannten Gesetzes nicht aufgefaßt werden könne, können nicht geteilt werden, da die Motive zu dem genannten Gesetze dieser Auffassung entgegenstehen. Bestimmungen des Nahrungsmittelgesetzes (§ 10 bezw. 12) gelangen gleichzeitig oder allein zur Anwendung. Vgl. im übrigen das Urteil des Landger. Mannheim vom 28. Juni 1906 (Auszug aus den gerichtl. Enscheidungen, Beilage zu den Veröff. d. Kaiserl. Gesundh.-Amts. Bd. VII, 429) sowie das Urteil d. Landger. III Berlin vom 3. Okt. 1910, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1911, Beilage 17.
Veröffentl. d. Kais. Gesundh.-Amtes 1905. 29. 293; Preuß. Ministerialerlaß vom 18. Jan. 1905; siehe auch Abschnitt Getreide und Hülsenfrüchte.
Vgl. A. Beythienu. P. Simmich, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 20, 249; E. Hotter, Die chemische Zusammensetzung steirischer Obstfrüchte, III. Teil, Z. f. landw. Versuchswesen in Österreich 1906, 9, 747.
Pum und Micko, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1900. 3. 729.
Hefelmann, Pharm. Zentralhalle 1894. S. 77.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte. 1899, 15. 185.
Vgl. auch K. B. Lehmann, Arch. f. Hyg. 1897. 291; F. Wirthle, Chem.-Ztg. 1900. 263; L. Janke, ebenda. 1896. 800.
Zeitschr. d. Ver. deutsch. Zucker-Ind. 1902. 204; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 31.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte. 1904. 21. 226.
Ebenda. 1904. 21. 372.; Zeitschr. f Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 53.
Ebenda. 1904. 21. 312.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 36.
L. Laband, ebenda. 1901. 4. 489.
Empfehlenswerte eingehende Abhandlungen: A. Juckenack und A. Pasternack, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 10; E. Lepère, Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1906. 12;
W. Fresenius, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 26;
L. Grünhut, Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1906. 45. 359;
K. Windisch und Ph. Schmidt, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 584.
Wasserfreie.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 1; 1904. 8. 593; es empfiehlt sich das Studium der Abhandlungen bei Vornahme eingehender Citronensaftanalysen.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 206 betr. indirekte Alkoholbestimmung.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 1.
Man kann zur Polarisation auch mit Tierkohle entfärben.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 31.
Ebenda. 1904. 8. 10. Siehe auch Matthes und Müller, ebenda, 1906, 11, 75.
In der von A. Beythien und P. Simmich, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 20. 248 abgeänderten bequemeren Form.
A. Beythien und P. Simmich, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 20. 241; dortselbst eingehende Erläuterung über die Entstehung und Brauchbarkeit der Methoden unter entsprechender Würdigung der gegen die Methode vorgebrachten Einwände. Vgl. ferner A. Herzfeld, Zeitschr. des Vereins d. Deutsch. Zuckerindustrie 1907 [N. F.] 44, 611; sowie
L. Grünhut, Zeitschr. f. analyt. Chem. 1910. 49. 745.
Vgl. auch E. Baier, Jahresber. d. Nahr.-Unters.-Amts d. Landw.-Kammer f. d. Provinz Brandenburg. 1904. 23. Siehe auch Beurteilung S. 243 No. 7.
Pharm.-Ztg. 1906. 51. 815; mathematische Ableitung der Formeln siehe ebenda.
Je zuckerreicher der Sirup ist und je mehr er sich dem normalen Verhältnis 65: 35 (D. Arz.-Buch) nähert, um so genauer fallen die Resultate der spezifischen Drehung aus.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußin. 1903. 6. 1095 und 1910. 20. 242.
Vgl. auch Ed. Späth, Pharm. Zentralh. 1903. 117; K. Windisch, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 817. Siehe auch Langkopf, Pharm. Zentralh. 1900. 421.
Siehe ferner V. Castellana, Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1908. 770.
Er sieht dann glasig aus.
Löslichkeit des Ceroformiates in Wasser etwa 1: 400.
Literatur: A. Leys, Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1899. 677. K. Windisch, Die chemische Untersuchung und Beurteilung des Weines. 1896. Verlag von J. Springer, Berlin.; Freyer, Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1897. 3. 28; Auerbach und Plüddemann, Arbeiten aus d. Kais. Gesundh.-Amte. 1909. 30. 178; Otto und Tolmacz, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 78; Macnair, Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1888. 298 (Oxyd. mit Cr2O3);
Aufrecht, Zeitschr. f. analyt. Chem. 1908. 7. 73 (Permanganatmeth.);
Th. Merl, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 385 (Gasometr.);
Schwarz und Weber, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 194.
Oxydationsgemisch nach Macnair: 12 g Kal. bichrom., 30 g konz. Schwefelsäure, 100 g Wasser.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 938; 1900. 3. 365 (Ref.); K. Brunner, ebenda. 1902. 5. 1197. Vgl. auch
Ed. Schaer, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 51; Kobert, Beiträge zur Kenntnis der Saponinsubstanzen. Stuttgart 1904. 94;
O. May, Pharm. Zentralbl. 1906. 47. 223.
Siehe die Jahrgänge der Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901 bis 1909; auf die Wiedergabe der Namen der an der Statistik beteiligten zahlreichen Autoren muß hier verzichtet werden.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 97.
Ebenda. 1903. 6. 1095.
Ebenda. 1904. 8. 10.
P. Buttenberg, und P. Berg, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 673.
W. Stüber, Über Apfelsinensaft (Zusammensetzung). Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 15. 273.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 1.
Ebenda. 1905. 9. 449; dieselben und Hempel 1906. 11. 651.
Ebenda. 1906. 11. 441.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 735.
Der Extrakt ist indirekt (nach Farnsteiner) bestimmt.
Urteil des Reichsgerichts vom 24. November 1900, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- und Genußm. 1902, 5, 189.
Desgl. vom 20. Dezember 1900 ebenda 190; desgl. vom 22. Juni 1906 (betr. ausgelaugte Dörräpfel als Apfelsaft; ebenda 1907, 16, 270.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 77.
K. Windisch, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 447; 1902. 5. 653;
R. Hefelmann, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1897. 3. 171.
E. v. Lippmann, Chem.-Ztg. 1902. 26. 465;
H. Hebebrand, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 5. 1044.
K. B. Lehmann, Chem.-Ztg. 1908. 32. 949;
A. Behre, F. Grosse und G. Schmidt, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 736;
A. Nestler, ebenda. 1909. 18. 690;
C. Griebel, ebenda. 1910. 19. 241.
Vgl. auch Urteil des Preuß. Kammergerichts vom 3. Juli 1902, Urteil des Reichsgerichts vom 3. Juli 1906 (betr. Salicylsäure in Bier); Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 300.
Siehe auch das Deutsche Nahrungsmittelbuch 1909. S. 314.
Vgl. Urteil des Preuß. Kammergerichts vom 18. Januar 1907.
Vgl. auch Urteil des Preuß. Kammergerichts vom 24. März 1902 und des Oberlandesgerichts Dresden vom 7. Dezember 1905.
Juckenack und Prause, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 8. 26;
F. Härtel, ebenda 1908. 15. 462; 16. 78 u. 86; A. Beythien, ebenda 16. 79; derselbe und P. Simmich s. S. 231.
Chem.-Ztg. 1895. 552; ferner O. Henzold, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1900. 292; ferner Beckmann, Forschungsberichte über Lebensmittel u. s. w. 1896. 3. 324.
Marpmann, Zeitschr. f. angew. Mikrosk. 1896, Heft 2.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 763 (Ref.).
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 785.
Ebenda. 1904. 7. 309.
Ebenda. 1909. 17. 65.
Ebenda. 1906. 11. 212.
Ebenda. 1908. 15. 140.
Ebenda. 1907. 13. 675.
Ebenda. 1909. 18. 59.
Unter Mus versteht man mit und ohne Zucker eingekochtes Fruchtmark; Beurteilung wie Marmeladen.
Beratungen der Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker (Ref. Ed. Späth), Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1905. 10. 16–37; sowie namentlich Ed. Späth, Die chemische und mikroskopische Untersuchung der Gewürze und deren Beurteilung, Pharm. Zentralh. 1908. (Umfassende Monographie.)
Zu beachten ist, daß man eine wirkliche Durchschnittsprobe erhält; durch häufiges Hin- und Herbewegen der Gefäße (Schubladen) tritt bisweilen teilweise Entmischung ein.
Mit Schimmelpilzen u. s. w. durchsetzte Gewürzpulver sind verdorben (siehe auch im bakteriologischen Teil). Bei Gewürzen kennt man jedoch im allgemeinen nur marktfähige Ware, da stets kleine Verunreinigungen anhaften.
Die bekanntesten Handelssorten sind: Malabar-, Tellichery, Aleppo-, Singapore-, Penang- und Lampongpfeffer.
Der weiße Pfeffer wird durch Schälen des schwarzen Pfeffers hergestellt.
Pfeffermatta besteht vorzugsweise aus Hirsekleie.
Forschungsberichte 1894, I, 37 (Späth).
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte 1894. 9. 509.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 589.
Zeitschr. f. angew. Chem. 1893. 455.
Nach den von der Vereinigung Deutscher Nahrungsmittel-Chemiker aufgestellten Grundsätzen. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 27.
Nach A. Beythien, Jahresber. d. Unters.-Amtes Dresden. 1903. 14.
A. Nestler, Über sog. capsaicinfr. Paprika, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907, 13, 739;
A. Beythien, Einige Paprikaanalysen, ebenda, 1902. 5, 858;
R. Krzizan, ebenda, 1906, 12, 223 betr. Färben; derselbe, Z. f. öff. Chemie 1907, 161 betr. Extraktion von Paprika und die Beurteilung des Extraktgehaltes.
W. Busse, Arbeiten a. dem Kais. Gesundh.-Amte. 1895. 11. 390 (Muskatnüsse) und ebenda
W. Busse, Arbeiten a. dem Kais. Gesundh.-Amte. 1896, 12, 628 (Macis); J. Vonderplanken, Chem.-Ztg. 1900. 24. Rep. 31; F. Ranwez, ebenda und 149.
Für die Prüfung auf Bombay-Macis eignet sich auch die Kapillaranalyse von W. Busse, Arbeiten des Kais. Gesundh.-Amtes 1896. XII. 628 und Vierteljahrsschr. 1896. 11. 193. (Ref.) Filtrierpapier in Streifen von 15 mm Breite wird in die in Bechergläsern befindlichen alkoholischen Auszüge (1: 10) eingehänkt, so daß es 10–12 mm tief eintaucht. Die mit Macisauszug (s. oben) 30 Min. lang getränkten und sodann getrockneten Papierstreifen werden schnell in ein zum Sieden erhitztes, gesättigtes Barytwasser getaucht und dann sofort auf reinem Filtrierpapier zum Trocknen ausgebreitet. Zunächst tritt dann bei reiner Macis wie bei Mischungen mit Bombay-Macis Braunfärbung der Streifen ein, die sich jedoch schon nach kurzer Zeit durch Verblassen und Auftreten rötlicher Töne verändert. Erst nachdem die Streifen völlig trocken geworden, läßt sich das Ergebnis beurteilen. Bei reiner echter Macis sind dann die Gürtel bräunlich-gelb gefärbt, der untere Teil der Streifen ist blaßrötlich; (ähnlich, nur bedeutend schwächer, reagiert Papua-Macis). Bei Gegenwart von Bombay-Macis erscheinen die Gürtel aber ziegelrot. Beim Betupfen der mit Barytwasser behandelten trockenen Streifen mit verdünnter Schwefelsäure tritt Gelbfärbung ein. Zieht man die schwach getrockneten Papierstreifen durch kaltgesättigte wässerige Borsäurelösung, so färbt sie sich rotbraun. Betupfen mit KOH gibt einen blauen Ring (bei Bombay-Macis einen roten). (Vergleichsreaktion anstellen!). Vgl. auch P. Schindler, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1892. 8. 182, 288.
C. Griebel, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 202.
R. Thamm, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 168.
Vgl. R. Krzizan, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 249;
Fresenius und Grünhut, ebenda. 1900. 3. 810.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 522.
Ebenda 1901. 4. 368.
R. Thamm, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 168.
E. Späth, Forschungsber. 1896. 3. 291; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 11. 447; H. Lührig und R. Thamm, ebenda. 129;
R. Hefelmann, Pharm. Zentralh. 1896. 27. 699.
G. Rupp, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm, 1899. 2. 209.
Im übrigen Untersuchung auf Mineralstoffe, Sand u. s. w.
J. Hanus, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 817 und
J. Hanus, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 7. 669.
Eingemachter Senf, Tafelsenf (Mostrich) ist mit Essig, Gewürzen und auch Zucker hergestellt.
H. Röttger, Lehrbuch der. Nahrungsmittel-Chemie. 1907. 499. Vgl. auch: P. Süß, Pharm. Zentralh. 1905. 46. 291;
A. E. Leach, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 229 (Ref.);
A. Beythien, ebenda 1904. 8. 283.;
T. Bohrisch, ebenda. 1904. 8. 285; P. Köpke, Pharm. Zentralh. 1905. 293.
W. Busse, Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte. 1899. 15. 1;
J. Hanus, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1900. 3. 531, 657 und
J. Hanus, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 585. Über Vanilleextrakte (vielfach aus Vanillin, Cumarin hergestellt) vgl.
A. E. Leach, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 523; Ref. und
A. L. Winton, E.Monroe Bailey, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr. u. Genußm. 1906. 11. 350.
W. Busse, Arbeiten des Kais. Gesundh.-Amtes. 1898. 14. 139;
R. Thamm, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 168.
A. Juckenack und R. Sendtner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 69, 329.
J. Buchwald, Arbeiten des Kais. Gesundh.-Amtes. 1899. 15. 229;
Dyer und Gilbard, Chem.-Ztg. 1893. 17. 838.
Nähere Ausführung siehe die Ausführungsbestimmungen zum deutschen Zuckersteuergesetz vom 27. Mai 1896 bezw. 6. Januar 1903. S. 273.
Sind mehr als 2% vorhanden, vgl. Zeitschr. d. Vereins der deutschen Zuckerindustrie 1898. 779. Zucker gilt als invertzuckerfrei, wenn 10 g davon mit 100 ccm heißem Wasser gelöst und mit 5 ccm Fehling’scher Lösung gekocht, keine Reduktion ergeben.
Raffinose (Melitriose) ist hauptsächlich in der Melasse enthalten, ist stärker rechtsdrehend als Rohrzucker, reduziert Fehling’sche Lösung nicht, gärt aber leicht mit Hefe. Wegen ihres stärkeren Rechtsdrehungsvermögens kann darnach zur Ausfuhr bestimmter Zucker zuckerreicher erscheinen, als er ist; derselbe würde alsdann eine höhere Summe bei der Ausfuhr als Steuerbonifikation erhalten, als er seinem wirklichen Saccharosegehalt nach erhalten würde.
Verfahren nach Rössing, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1903. 9. 133 und 1904. 10. 61. 277.
Zeitschr. des Vereins für Rübenzuckerindustrie. 1884. 837.
Man stellt sich eine Lösung von tunlichst neutralem Kupferacetat her, bestimmt darin den Kupfergehalt durch Reduktion mit überschüssiger Traubenzuckerlösung, die Essigsäure durch Übersättigen mit titrierter Natronlauge und Zurücktitrieren mit Schwefelsäure, und verdünnt die Lösung so, daß sie im Liter 15,86 g Cu enthält.
Methode Jodlbaur, Zeitschr. des Vereins f. Rübenindustrie. 38. 308 und Zeitschr. f. analyt. Chem. 1889. 28. 625.
H. Matthes und F. Müller, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1903. 9. 103;
J. König, Die menschlichen Nahrungs- und Genußmittel. 1904. 2. 993; Verlag von J. Springer, Berlin.
R. Racine, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1909. 15. 206.
Anlage D enthält die Bestimmungen über Steuervergütung und Steuerbefreiung.
Erschienen im Verlag von Julius Springer, Berlin 1896. Die 4. Dezimalen sind nicht abgedruckt worden; sie können jedoch für den Ausdruck „Gramm Zucker in 100 ccm“aus der Weinextrakttafel (Spalte E, Abschnitt Wein) bis zum spezifischen Gewicht 1,1150, entsprechend 29,99 g Zucker, entnommen werden.
Die sog. Björklund’sche Resorzinreaktion (grüne Fluoreszenz) ist nicht brauchbar, da auch zahlreiche andere organische Substanzen diese Reaktion veranlassen können. Vgl. auch v. Mahler, Chem.-Ztg. 1905. 29. 32. betr. der Schmidt’schen Reaktion.
Zeitschr. f. angew. Chemie. 1897. 579.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 180. (Ref.)
Zeitschr. d. Vereins f. Rübenzuckerindustrie. 1898. 558 und Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1898. 1. 839. (Ref.)
Chemiker-Ztg. 1896. 20. Rep. 114.
Diese Anweisung ist auf Anregung des Reichsschatzamtes im Kaiserlichen Gesundheitsamt ausgearbeitet und in der Zeitschrift für Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel 1903, 6. 861, veröffentlicht.
Zersetzte Saccharintabletten. Köhler, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 11. 168; Fahlberg, List u. Comp., Unzersetzlichkeit der Saccharintabletten. Pharm. Z. 1905. 50. 227.
Über gefälschtes Saccharin. R. Krzizan, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 245.
Vgl. K. Farnsteiner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 15. 598 fand, daß die Säure des Honigs hauptsächlich aus Äpfelsäure besteht und überhaupt keine einheitliche Säure ist.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 30.
Wasser 1500 ccm; Weinsäure 4,00 g; Ammoniumnitrat 4,00 g; Ammoniumphosphat 0,60 g; Ammoniumsulfat 0,25 g; Kaliumkarbonat 0,60 g; Kaliumsilikat 0,07 g; Magnesiumkarbonat 0,40 g; Eisensulfat 0,07 g; Zinksulfat 0,07 g.
Nicht Preß- oder Weinhefe.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1896, 263; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 1065; J. König, Die Untersuchung landwirtschaftlicher und gewerblich wichtiger Stoffe. III. Aufl. 1906. 591.
Nach den im Jahre 1907 gefaßten Beschlüssen der freien Vereinigungdeutscher Nahrungsmittelchemiker. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 21.
Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1895. 1.; J König, l. c. 1906.
Arch. f. Hygiene 1890. 399 und J. König, Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe. 1906. 591.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 110 und König, ebenda 592.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 415. Anwendung der Clergetschen Formel (s. S. 277).
In Frage kommen drei Fälle; a = Polarisation vor der Inversion; b = Polarisation nach der Inversion. 1. (+ a) — (+ b) = a — b; 2. (+ a) — (— b) = a + b; 3. (— a) — (— b) = b — a.
Pharm. Ztg. 1903. 48. 603, ferner Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 518 und F. Schwarz, 1908. 15. 408.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 519.
Ebenda 1910, 20, 655.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 75.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 113. Siehe auch H. Witte, ebenda. 18. 628. Literatur zur Leyschen und Fieheschen Reaktion.
J. Fiehe, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 299,
E. v. Raumer, ebenda. 1908. 16. 517.
A. Jägerschmid, ebenda. 1909. 17. 113 und
671.
A. Reinsch, ebenda. 1909. 17. 646 und Bericht des Chem. Unters. Altona 1909. 25. 28.
W. Bremer und F. Sponnagel, ebenda. 1909. 17. 664.
Neuhoff, ebenda. 1909. 18. 33.
H. Kreis, ebenda. 1909. 18. 482.
G. Benz, ebenda. 1909. 18. 482. Utz, Zeitschr. f. angew. Chem. 1908. 21. 2315.
E. Baier, Jahresber. d. Nahrungsm.-Unters.-Amtes d. Landw.- Kammer f. d. Provinz Brandenburg 1908. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 19. 348. (Ref.)
F. Riechen und J. Fiehe, Chem.-Ztg. 1908. 32. 1090.
K. Keiser, Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amt 1909. 30. 637.
A. Behre, Pharm. Zentralh. 1909. 50. 175.
A. Lührig, ebenda. 1909. 50. 605.
F. Reinhardt, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 20. 113 gibt eine andere Vorschrift für die Fiehesche Reaktion als Fiehe selbst.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 128; die Methode beruht auf der Ausfällung der Eiweißstoffe (Enzyme) durch Tannin. Soltsien fällt mit Ferrocyankalium in essigsaurer Lösung; vergl. Pharm.-Ztg. 1907. 52. 1071.
Zeitschr. d. Vereins deutscher Zuckerindustr. 1908. 45. 751–806; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 469.
J. Langer, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 1204 und
J. Langer, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 1010. Im städt. Labor. Stuttgart ist man ebenfalls mit derartigen Unters. beschäftigt.
Ebenda, 1910. 19. 65, sowie 353, J. Langer, ebenda 1902. 5. 1204.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 17.
U. a. E. Baier, Jahresber. d. Nahrungsm.-Unters.-Amtes der Landw.-Kammer f. d. Provinz Brandenburg. 1908, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 19. 346. (Ref.) u. a.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 735 bzw. 1905. 9. 56. G. Ambühl, ebenda 1910. 19. 349.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 14. 735 bzw. 1905. 9. 56. G. Ambühl, ebenda 1910. 19. 349.
L. Medicus und H. Trillich, Forschungsberichte 1894. 1. 411;
H. Trillion, Zeitschr. f. angew. Chem. 1891. 540. 719;
H. Trillion, Zeitschr. f. angew. Chem. 1894. 203. 350. 1896. 440; Forschungsberichte 1896. 3. 351. Beschlüsse d. freien Vereinig. bayr. Vertreter d. angewandt. Chem. über d. Kaffeesorten u. Kaffeesurrogate d. Handels, ebenda 1895. 2. 275;
Ed. Späth, ebenda 1896. 3. 144.
v. Raumer, Forschungsberichte 1896, S. 333: „Über den Nachweis künstlicher Färbung bei Rohkaffee.“Derselbe hat auch einen einfachen Reibeapparat zum Ablösen der Farbe von den Bohnen konstruiert.
Zeitschr. f. angew. Chemie. 1888. 631.
Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1897. 226.
Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1897. 225 und ff.
Forschungsber. 1894. 413. Diese Trillichsche Methode ist die übliche. Das Kaffeepulver wird am besten durch Mahlen in einer Kaffeemühle mit sehr feiner Mahlung vorgenommen. Zum Vornehmen der „Tassenprobe“werden so viel Gramme gemahlener Kaffee als annähernd 3 g trockenem wasserlöslichem Extrakt entsprechen, in einem Blechkochgefäß mit Deckel mit 200 ccm lebhaft kochendem Wasser überbrüht, umgerührt und 2 Minuten lang aufgekocht. Der Kaffee bleibt zur Klärung etwa 5–10 Minuten lang ruhig stehen und wird durch ein Sieb in eine Porzellantasse gegossen; darnach Feststellung von Farbe, Geruch, Geschmack sowohl „schwarz“als mit Zucker und Milch.
Zeitschr. f. angew. Chemie. 1900. 499.
Forschungsber. 1897. 4. 49, 119.
Arch. d. Pharm. 1899. 237. 58.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amt. 1906. 23. 315.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 649; vgl. auch A. Beitter, sowie J. Katz, Ber. d. Deutsch. Pharm.-Ges. 1901. 11. 334 und 1902. 12. 250.
Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1897. 3. 129 und 235.
Siehe die Abhandlung.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 250; dieselben ebenda. 18. 299; über den Coffeingehalt des Kaffees und den Coffeinverlust beim Rösten des Kaffees.
Katz, Arch. d. Pharm. 1904. 242. 42.
König, Die menschlichen Nahrangs- und Genußmittel 3. Aufl. 1903.
Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1897. 36. S. 259.
Berichte d. Deutsch. Pharm -Ges. 1893. 7 105.
Vgl. auch die vom Kais. Gesundh.-Amte herausgegebene Schrift „Der Kaffee“, Verlag J. Springer, Berlin 1903; sowie die „Vereinbarungen“, III. Teil.
Vgl. K. Lendrich und R. Murdfield, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 15. 706.
Vgl. E. Orth, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 132.
Vgl. auch H. Trillich, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 118.
Die Asche ist wegen ihres Kali- und Natronreichtums nach dem Auslaugeverfahren zu bestimmen; sie ist in der Regel grün (Mangangehalt).
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 289; 1902. 5. 245; 1903. 6. 408.
Anleitung zur mikroskopischen Untersuchung der Nahrungs- und Genußm. Jena. Vgl. auch die im Abschnitt Kaffee erwähnten Werke.
F. F. Hanausek, Chem.-Ztg. 1897. 115.
Ausführungsbestimmungen zum Gesetze betr. Vergütung des Kakaozoila vom 22. April 1892. Zentralbl. f. d. Deutsche Reich. 1903. 429.
Vgl. auch Hüppe, Untersuchungen über Kakao u. s. w. Berlin 1905. Verlag von A. Hirschwald; Mansfeld, Österr. Chem.-Ztg. 1904. 7. 175; A. Fröhner und H. Lührig, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 263 schließen von der wasserlöslichen Alkalität auf Schalengehalt; K. Farnsteiner, Nachweis des Kakaoaufschließverfahrens. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 626.
Zeitschr. f. analyt. Chem. 1888. 444.
Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1898. 224.
Hanus führt die Fettbestimmung nach der Gottlieb-Röseschen Methode (Milch) aus, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1906. 11. 738.
Nach K. Farnsteiner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 627 ist die Extraktion bei Kakaopulver meist früher (nach 3–4 Stunden) beendet. Wassergesättigter Äther und Chloroform ziehen verschiedene Nichtfettstoffe wesentlich schneller als gewöhnlicher trockener Äther aus.
Wauters empfiehlt Tetrachlorkohlenstoff als Extraktionsmittel. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 84. (Ref.)
Der Theobrominstickstoff ist abzuziehen.
Vgl. auch die von A. Goske für die Bestimmung des Hafermehlgehalts in Haferkakao angegebene Methode, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1902. 8. 22; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 1168. Siehe auch Anm. 1 nächste Seite.
R. Peters, Pharm. Zentralh. 1901. 42. 819 u.
R. Peters, Pharm. Zentralh. 1902. 43. 324; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 1168 u. 1903. 6. 468.
Vgl. auch W. Ludwig, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 153;
H. Matthes und F. Müller, 12. 159.1906 Beiträge zur Kenntnis des Kakaos.
Apothek.-Ztg. 1903. 18. 593; 1904. 19. 85; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1905. 9. 377; 1906. 12. 83.
Zeitschr. f. analyt. Chem. 1894. 60.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 842.
Forschungsber. 1894. 1. 292; 1896. 3. 275.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 288. (Ref.)
Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1900. 478.
Ebenda. 1903. 6.
Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1899. 27. Siehe ferner P. Drawe, Ebenda. 1903. 161. Abänderungen der Filsingerschen Methode ohne erhebliche Vorzüge.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 19. 154 u. 653.
P. Welmans, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1899. 479; 1901. 491.
J. Decker, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 842; Pharm. Zentralhalle 1905. 46. 863.
R. Jäger und E. Ungerkritisieren diese Methode. Siehe Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 761.
G. Devin und H. Strunk, Veröff. a. d. Geb. d. Militär-Sanitätswesens 1908. 38 II. 8–19.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909, 18, 13; vgl. auch O. Laxa, 1904, 7, 471.
Vgl. auch Riechelmann und Leuscher, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1902. 203; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr. u. Genußm. 1903. 6. 467.
Anatomischer Atlas der Pharmakognosie und Nahrungsmittelkunde, vgl. auch Möller, Mikroskopie der Nahrungs- und Genußmittel.
Unter Verwendung der Beschlüsse der freien Vereinigung deutscher Nahrungsmittel-Chemiker, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 13.
Unvermeidlich sollen nach Welmans 1–2% sein.
Nach A. Juckenack, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 10. 41, Hueppe (l. c.) u. a. verliert der Kakao mit der Steigerung des Fettentzuges an
Aroma. R. O. Neumann, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 12. 101, sowie Hueppegeben dem weniger stark entölten Kakao in physiologischer Beziehung den Vorzug vor dem stark auf etwa 13% Fett entölten Kakao.
Ferner A. Beythien u. K. Frerichs, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 679.
Vgl. auch die Urteile in Sachen Hämatogenkakao Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 15. 121.
Abfallschokolade ist also nur eine aus Schokoladeabfällen (-Resten) hergestellte Ware und darf nicht mehr Schalen als z. B. Dessertschokolade enthalten.
Vgl. Reichsger.-Entscheid. vom 27. April 1894.
E. Sell, Über Kognak, Rum und Arak (Arb. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte, Bd. VI und VII) und K. Windisch, „Über die Zusammensetzung der Trinkbranntweine“(Kornbranntwein, Kirsch- und Zwetschenbranntwein), ebenda Bd. VIII, XI, XIV, ferner von Amthor und Zink: „Zur Beurteilung der Edelbranntweine“, Forschungsberichte 1897, 362 ff.
Siehe die Anleitung zur steueramtlichen Ermittelung des Alkoholgehaltes im Branntwein. J. Springer, Berlin.
Gegebenenfalls ist das Destillat noch qualitativ auf die Identität des Alkohols, ob außer Äthyl- auch Methylalkohol vorhanden, zu prüfen. Siehe S. 355 unter Nachweis von Denaturierungsmitteln sowie S. 504.
A. Frank-Kamenetzky, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1908. 10. 185.
Qualitativ, indem man 200 ccm eines auf 20% verdünnten Alkohols mit 20 ccm Chloroform umschüttelt; nach dem Verdunsten des letzteren soll kein Geruch nach Fuselöl nachweisbar sein (Uffe1mann).
Arbeiten aus dem Kais.Gesundh.-Amt. 1888. 4. 109; Zeitschr. f. angew. Chem. 1890. 522.
J. König, die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe. 1906. 682.
Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 709; 1901. 4. 1059; 1905. 10. 143.
Forschungsberichte. 1897. 4. 362.
Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1908. 16. 433; 1910. 19. 305.
Ebenda. 1909. 17. 269.
Amtliche Anleitung zur Untersuchung der Vergällungsmittel siehe S. 352.
Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- und Genußm. 1906. 12. 765.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amt. 1893. 286.
Compt. rend. 1875. 1076.
Siehe auch Loock, Zeitschr. f. öffentl. Chem. 1898. 316.
0,5 g reinstes Diamantfuchsin werden in 1/2 l Wasser unter schwachem Erwärmen gelöst, die Lösung filtriert und mit einer Lösung von 3,9 g SO2 in 1/2 l Wasser gemischt. Der Gehalt der SO2 ist jodometrisch festzustellen. Nach Verlauf einiger Stunden ist die Mischung wasserhell, falls ein reines Fuchsin verwendet wurde.
Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amte d. Jahrg. 1898. 14. 684.
Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 107.
Ebenda. 1904. 8. 678.
A. Juckenack, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 830;
A. Kickton, ebenda. 1902. 5. 554;
Boes, ebenda. 1903. 6. 474.
Für den Nahrungsmittelchemiker sind nur die §§ 107 und 129 des Branntweinsteuergesetzes von besonderem Interesse, welche lauten: § 107. Die Verwendung von Branntweinschärfen ist untersagt. Die Bestimmungen, die hierüber vom Bundesrate getroffen werden, sind dem Reichstage mitzuteilen. Unter der Bezeichnung Kornbranntwein darf nur Branntwein feilgehalten werden, der ausschließlich aus Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer oder Gerste hergestellt ist. § 129. Wer den Vorschriften des § 107 oder den vom Bundesrat dazu erlassenen Bestimmungen zuwider handelt, wird von der zuständigen Polizeibehörde mit einer Geldstrafe von zehn bis zehntausend Mark bestraft.Außerdem darf im Kleinhandel Brennspiritus nur in Behältnissen verkauft werden, die verschlossen und mit Angabe des Alkoholgehaltes (90 bezw. 95 Vol.-%) versehen sind.
K. Windisch, Weingesetz vom 7. April 1909; Berlin. P. Parey, 1910 und O. Zöller, Das Weingesetz für das Deutsche Reich, München und Berlin, J. Schweitzer. A. Günther u. R. Marschner, Weingesetz; Berlin 1910.
Urteil des Landgerichts I zu Berlin vom 2. November 1906; Z. f. U. N. 1907. 14. 337.
Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 22. Dezember 1905; des Preußischen Kammergerichts vom 7. April 1902. Siehe außerdem § 107 des Branntweinsteuergesetzes (oben).
Siehe auch A. Juckenack, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 830.
Künstliche Färbung täuscht höheren Eigelbgehalt yor. Reichsger.-Urteil vom 12. Nov. 1900.
Urteil des Preußischen Kammergerichts vom 29. Januar 1909 und Landgericht zu Landsberg a. W. vom 14. Dezember 1908.
Das jetzt gültige Branntweinsteuergesetz selbst datiert vom 15. Juli 1909 (Centralblatt f. d. Deutsche Reich 1909, S. 945).
An a. O. sind genannt: Ameisenäther, Baldrianäther, Butteräther, Oxaläther, Sebacinäther.
Nach Röse, Herzfeld, Windisch, Arbeiten aus dem Kais. Gesundh.-Amt. 1889. 5. 391.
Z. f. öffentl. Chemie 1909. 316
Erschienen bei Julius Springer, Berlin 1893.
Bei dunkelgefärbten Essigsorten tüpfelt man mit Azolithmin-, Kongorot- oder Lackmuspapier.
Weitere Verfahren: Kohnstein, Dingl. polyt. Journ. 1885, 256; Vigern, Chem.-Ztg. Repert. 1886, 93.
Vgl. auch G. Popp, Zeitsohr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 952.
K. Farnsteiner, Forschungsberichte über Lebensmittel etc. 1896, S. 54 u. Bericht d. hygien. Instituts zu Hamburg 1896; A. Jonscher, Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1905. 468.
Branntweinsteuergesetz vom 15. Juli 1909; Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 20, Beiheft S. 1. § 110. E.-O. ebenda 137. Die E.-O. zerfällt in 107 Paragraphen; für den Chemiker hat sie nur allgemeines Interesse.
Die nachstehenden Untersuchungsmcthoden können auch aus der amtl. Anweisung zur Gerstenzollordnung entnommen werden. Weiteres siehe unter Beurteilung.
H. Trillich, Was ist Malz? Zeitschr. f. öffentl. Chem, 1905, 11, 259.
Zeitschr. ges. Brauw. 1907. 30. 501–503.
In diesem Abschnitte ist auch gleichzeitig die Untersuchung von Preß-hefe (Getreidepreßhefe), auch Backhefe und Bärme genannt, miteingeschlossen Die Verwendung von Bierhefe als Backhefe kommt auch vor. Siehe im übrigen die Beurteilung. Betreffs Hefenextrakt vgl. Abschnitt Fleischextrakt.
Siehe auch die bekannten Handbücher für Nahrungsmitteluntersuchungen von J. König; H. Röttger u. s. w.
Zeitschr. f. ges. Brauwesen 1884. 6. 312.
Zeitschr. f. Unters. der Nahr.- u. Genußm. 1902. 5. 58.
Zeitschr. f. Spiritusind. 1894. 17. 374; 1895. 18. 372 ff.; 1898. 21. 241.
Vgl. auch H. Trillich, Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1899. 5. 379.
Entsch. Bd. XXIII, 301 und 386.
Wiener landw. Ztg. 1875. Nr. 44.
Allgem. Br. u. Hopfenztg. 1889, 1335.
Weitere Beurteilung vgl. König, Die Untersuchung landwirtsch. und gewerb1. wichtiger Stoffe, l. c. Vgl. auch Fruhwirth: Hopfenbau und -behandlung, Parey. Berlin 1888.
Vereinbarungen betr. die Untersuchung und Beurteilung des Bieres 1898. Siehe auch die Vereinbarungen f. d. Deutsche Reich 1902.
Über die Bestimmung von Alkohol und Extrakt nach H. Tornöes spektrometrisch-aräometrischer Methode s. Forschungsberichte 1897, S. 304.
Das als Indikator dienende rote Phenolphtalein, das jedesmal frisch zu bereiten ist, wird durch Zusatz von 10–12 Tropfen der alkoholischen Phe-nolphtaleinlösung (s. S. 599 im Anhang) und 0,2 ccm 1/10 Normallauge (nicht mehr!) zu 20 ccm kohlensäurefreiem Wasser erhalten.
Betr. Schwefelsäure siehe Muntz u. Trillat, Anal. Chim. analyt. 1908. 13. 253; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 766.
Wochenschr. f. Br. 1896. 449. Siehe auch J. Flamand, Bull. Soc. Chim. Belg., 1908. 22. 451; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 709; A. G. Woodman u. H. P. Talbot, ebenda 1907. 14. 311.
Vgl. Wills Arbeit in den Forschungsberichten 1894. 1 389.
Auch Elsaß-Lothringen und das Großherzogl. Sächsische Vordergericht Ostheim sowie das Herzogl. Sachsen-Koburg und Gothaische Amt Königsberg sind außer den oben genannten größeren Bundesstaaten davon ausgenommen.
Über einige Bierersatzmittel vgl. A. Beythien, Pharm. Zentralh. 1904, 47, 169.
Reichsger.-Urt. vom 3. Juli 1906; Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13, 300; Salicylsäurezusatz ist bei Exportbieren gestattet, die nach Ländern gesandt werden, in welchen ein solcher erlaubt ist.
Reichsger. I. Urteil vom 1. 10. 1885; II. Urteü vom 29. 11. 1889.
Urteil des Landger. Leipzig und des Reichsgerichts. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 20, Beiheft 329.
Siehe die Beschlüsse der Kommission für Bearbeitung der Weinstatistik. (Zeitschr. f. analyt. Chemie 1893, 32, 648.) Über die Ergebnisse der Weinmostuntersuchungen werden ebenso wie über die der vergorenen Weine der deutschen Weinbaubezirke durch das Kaiserl. Gesundheitsamt alljährlich fortlaufend Berichte gesammelt und veröffentlicht (Kommission für Wein Statistik). Vgl. Arbeiten a. d. Kaiserl Gesundh.-Amt sowie die Zeitschr f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm.
König, Die Untersuchung landw. u. gewerbl. wichtiger Stoffe. Vgl. Zeitschr. f. analyt. Chemie 1895, 34, 263.
Begründung dieser Berechnungsweise Zeitschr. f. analyt. Chemie, 32. 648.
Einen Teil der ursprünglichen Säure kann man auch durch Chaptali-sieren entfernen. Zur Entsäuerung eines Hektoliters Wein nehme man für jedes zu entfernende l‰ Säure 66,6 g CaCO3 oder 92,0 g K2CO3.
Z. landw. Versuchsw. Österr. 1902, 333 und Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 1013.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 11. 542. (Ref).
Mit zahlreichen Literaturangaben sowie Bemerkungen und Ergänzungen der Verf. Die Untersuchung ist mit amtlich geaichten Meßgefäßen auszuführen.
Neuerdings kommt man mit diesen Bestimmungen beim Nachweis von Verfälschungen nicht mehr aus. Das Nähere ergibt sich aus den nachstehenden Untersuchungsmethoden sowie aus der Beurteilung.
Man saugt besser oder angenehmer als mit Filtrierpapier die überstehende Flüssigkeit mit einer in rechtwinklig gebogenen zu einer Spritze aus-gezogenen feinen Glasröhre (Haarröhrchen) ab oder umwickelt ein Glasstäbchen mit Filtrierpapier. Für die Ausführung mehrerer Bestimmungen empfiehlt sich die Verwendung eines Temperierbads mit besonderer Reguliervorrichtung (Bezugsquelle G. Christ & Comp., Berlin-Weißensee) — Die Temperatur des Temperierbades wird zweckmäßig auf + 14,8° eingestellt. Abweichungen der Temperatur um mehr als ± 0,25° dürfen nicht stattfinden.
Ein Neutralisieren bzw. schwaches Alkalischmachen ist bisweilen nötig; z. B. bei essigstiehigen Weinen.
Für die Ausführung mehrerer Bestimmungen nebeneinander werden mehrere Kühler zu einem Apparat vereinigt. Solche Apparate sind käuflich.
Die Bekanntmachung ist zwar außer Kraft; die Definition für „Extrakt“hat aber heute noch dieselbe Bedeutung.
Solche Platinschalen heißen im allgemeinen „Weinschalen“.
Nach etwa 40 Minuten; sobald der Wein dickflüssiger wird, soll man durch öfteres Neigen der Schale nach allen Seiten nach Möglichkeit dafür sorgen, daß alle Teile des Schaleninhaltes durch den noch herumfließenden Anteil immer aufs neue benetzt werden bis zum Eintritt des Endpunktes der Verdampfung, d. h. wenn nur noch sehr langsam Tropfen fließen können (W. Möslinger).
Nach den Angaben von O. Krug, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1907, 14, 117 soll man das Aussehen des Extraktes als Anhaltspunkt zur Beurteilung der Reinheit des Weines benützen können; besonders soll rauher, körniger und trockener Extrakt auf Tresterwein deuten.
Bei der Veraschung mögen nachstehende Winke beachtet werden. Verbrennung bei niedriger Temperatur mittels Pilzbrenner; der Boden der Schale darf nicht ins Glühen kommen, beim Nachlassen der Rauchentwickelung wird die Bunsenflamme allmählich vergrößert. Nachdem die Rauchentwickelung vorbei ist, wird ein blanker Nickeldeckel aufgelegt (Zweck: Zusammenhalten der Hitze; Schutz gegen Verunreinigungen von außen; Erkennung von etwaigen Alkalidämpfen [Beschlag]).
Vorsichtig verfahren! Bei zuckerreichen Weinen nur 20–25 ccm in Arbeit nehmen oder man kann zur Vermeidung von Verlusten, sofern es die Zeit gestattet, erst den Zucker durch Zusatz von etwas Hefe vergären.
Nach W. Fresenius, Borgmanns Anl. zur chem. Analyse des Weines, Wiesbaden, soll man zur Erleichterung des Filtrierens erst einige Tropfen NH4C1 zusetzen.
E. Houdard, Berl. Ber. 1882, 264.
Halenke u. Möslinger empfehlen Einstellung auf Normal-Weinsteinsäurelösung 18,75= ¼ Aequ. chem. reiner kryst. b. 100° getrockneter Weinsteinsäure. Zeitschr. f. analyt. Chemie 1895. 278.
Oder Azolithminpapier.
Lichte Weite der Einströmungsspitze 1 mm (Möslinger).
Milchsäure soll stets daneben vorkommen. Die Bestimmung der Milchsäure ist nach Möslingers Entdeckung (Rückgang der Säure durch Zerfall der Apfelsäure in Kohlensäure und Milchsäure) für die Weinbeurteilung von erhöhter Bedeutung, wenn es sich um alte Weine handelt. Nichtsdestoweniger wird sie selten angewendet werden können. W. Möslinger, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 1120; Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1903. 371;
R. Kunz, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1903. 6. 728; A. Partheil, ebenda 1902. 5. 1053; K. Windisch, „Die chemischen Vorgänge beim Werden des Weines“, Festschrift 1905; derselbe, „Die chemische Untersuchung des Weines“, Verlag J. Springer, Berlin. Ausführung der Methode Möslinger siehe am Schlusse der nächsten Anmerkung.
Citronensäure, Bernsteinsäure, Apfelsäure, Weinsteinsäure. Die für den Nachweis und die Bestimmung der drei erstgenannten Säuren bekannt gewordenen Methoden sind teils mangelhaft, teils noch nicht genügend praktisch erprobt; eingehenderes Studium der Literatur und eventuelle Nachprüfungen sind daher sehr zu empfehlen. Eine zusammenfassende Übersicht bzw. Beschreibungen der z. T. ziemlich zeitraubenden Untersuchungen enthalten die oben zitierten Werke von K. Windisch. Für Apfelsäure und Bernsteinsäure kommen an neueren Arbeiten namentlich in Betracht: W. Möslinger, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1901. 4. 1120;
R. Kunz, ebenda 1903. 6. 721 u.
R. Kunz, ebenda 1903. 6. 728;
C. v. d. Heide und H. Steiner, ebenda 1909. 17. 304 u.Diese Methoden sind weiter unten beschrieben. Für Citronensäure: A. K1inger u. A. Bujard, Zeitschr. f. angew. Chemie 1891. 514;
A. Devarda, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1904. 8. 624;
W. Möslinger, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1899. 2. 105;
O. Krug, ebenda 1906. 11. 155; A. Parthei1 und W. Hübner, Arch. Pharm. 1903, 412. Über die Bestimmung einiger organ. Säuren (Wein-, Bernstein- und Citronensäure), Trennung der Citronensäure von Apfelsäure, Bestimmung der Apfelsäure bei An- bzw. Abwesenheit von Citronensäure, Identifizierung der Apfelsäure vgl.
G. Jörgensen, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1907. 13. 241;
G. Jörgensen, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 396. Nachweis von Citronensäure nach W. Möslinger: 50 ccm Wein auf dem Wasserbade zu dünnem Sirup eindampfen; Rückstand unter stetem Rühren anfangs tropfenweise, später in dünnem Strahl mit 95%- igem Alkohol versetzen, bis keine weitere Trübung erfolgt (70–80 ccm Alkohol). Filtrieren und Alkohol verjagen, Rückstand mit 10 ccm H2O aufnehmen, 5 ccm dieser Flüssigkeit mit 0,5 ccm Eisessig versetzen u. tropfenweise gesättigte Lösung von Bleiacetat zusetzen. Bei Anwesenheit von Citronensäure entsteht Fällung oder Trübung, welche sich in der Wärme auflöst, in der Kälte wieder erscheint. Um Täuschungen zu entgehen, muß man aber die Flüssigkeit nach Anstellen der Reaktion noch siedendheiß filtrieren und das Entstehen des Niederschlags im klaren Filtrate während oder nach dem Erkalten beobachten. Nach O. Krug (s. oben) hat man aber bei Vorhandensein eines Säurerestes von wesentlich mehr als 0,28 (bei viel Apfelsäure), so zu verfahren, daß man den oben nach Möslinger erhaltenen Auszug von 10 ccm so verdünnt, daß die Lösungen in demselben Verhältnisse zueinander stehen wie der Mindestsäurerest von 0,28 zu dem gefundenen, betrug der Säurerest z. B. 0,56, so sind die 10 ccm also auf 20 zu verdünnen. Vorhandene Weinsäure muß bei dieser Bestimmung stets erst durch Zusatz einer berechneten Menge N.-Alkali bzw. eines kleinen Überschusses derselben über die gefundene Weinsteinazidität in Weinstein übergeführt werden. Der Zusatz hat vor der Fällung mit Alkohol (s. oben) stattzufinden. Statt dieses Verfahrens, das nicht immer zum Ziele führt, kann man nach
G. Denigès (Zeitschr. f. analyt. Chemie 1899. 38. 718) folgende Methode anwenden: 10 ccm Wein schüttelt man mit 1–1,5 g Bleisuperoxyd und mit 2 ccm Merkurisulfatlösung (5 g HgO, 20 ccm konz. H2SO4 und 100 ccm Wasser). Nach dem Filtrieren erhitzt man 5–6 ccm zum Sieden und fügt tropfenweise (bis zu 10 Tropfen) KMnO4-Lösung bis zur Entfärbung zu. Normale Weine geben nur minimale schleierartige Trübung (normale Spuren von Citronensäure). Bei Gegenwart von 0,01 g in 100 ccm tritt Trübung ein, bei mehr als 0,04 g setzt sich ein pulveriger Niederschlag ab. Zuckerhaltige Weine sind erst zu vergären. Nach
E. Dupont, Annal. chem. analyt. 1908. 13. 338; Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 571, soll die vielfach angenommene konservierende Wirkung der Citronensäure bei Wein nicht bestehen. (Französ. Weine namentlich sind schon öfters eines Zusatzes von Citronensäure verdächtig erklärt worden.) Die Brauchbarkeit der Methode von Denigès wird von demselben angezweifelt Nach dessen Meinung sei in den meisten Weinen ein Körper vorhanden, der den positiven Ausfall der Denigèsschen Probe bewirke, aber in normalen Weinen früher oder später verschwinde. Soll die Reaktion 0,1 g Citronensäure in 1 Liter noch richtig anzeigen, so empfehle es sich, konzentriertere Reagentien zu verwenden, als sie der ursprünglichen Vorschrift entsprächen. (Verf. haben mit der Reaktion bei Mengen über 0,05% noch günstige Ergebnisse erzielt.) Bestimmung der Bernsteinsäure. Nach
C. v. d. Heide u. H. Steiner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 304. Das Verfahren stammt ursprünglich von R. Kunz (s. oben). 50 ccm Wein werden in einer Porzellanschale von etwa 200 ccm Fassungsraum durch Eindampfen auf dem Wasserbade entgeistet. Hierauf versetzt man mit 1 ccm 10%-iger Bariumchloridlösung und fügt nach Zusatz von einem Tropfen alkoholischer Phenolphtaleinlösung fein gepulvertes Bariumhydroxyd in kleinen Anteilen so lange zu, bis eintretende Rotfärbung das Überschreiten des Neutralisationspunktes anzeigt. Während dieser Behandlung wird möglichst genau auf 20 ccm eingeengt, zu welchem Zwecke man in der Schale vorher eine Marke angebracht hat. Ist ein zu großer Barytüberschuß zugesetzt worden, so entfernt man ihn vor dem Alkoholzusatz dadurch, daß man unter gleichzeitigem Rühren der Flüssigkeit Kohlensäure auf die Flüssigkeitsoberfläche strömen läßt. Durch diese Überführung des Bariumhydroxyds in Carbonat wird die spätere Filtration sehr begünstigt. Nach dem Erkalten werden unter eifrigem Umrühren 85 ccm 96%-igen Alkohols zugegeben. Hierdurch werden neben anderen Bestandteilen die Bariumsalze der Bernstein-, Wein- und Apfelsäure quantitativ niedergeschlagen, während die der Milchsäure und Essigsäure in Lösung bleiben. Nach mindestens 2-stündigem Stehen wird der Niederschlag abfiltriert und einige Male mit 80%-igem Alkohol ausgewaschen, da hierdurch besonders bei extraktreichen Weinen die spätere Oxydation erleichtert wird. Ein sorgfältiges Überspielen des Niederschlages von der Schale auf das Filter ist unnötig, weil nunmehr der gesamte Niederschlag mit heißem Wasser von dem Filter in dieselbe Schale zurückgespritzt wird. Der Schaleninhalt wird zur vollständigen Entfernung des Alkohols auf dem siedenden Wasserbade eingeengt und alsdann unter gleichzeitigem weiteren Erhitzen mit je 3–5 ccm 5%-iger Kaliumpermanganatlösung so lange versetzt, bis die rote Farbe 5 Minuten bestehen bleibt. Man gibt jetzt nochmals 5 ccm der Kaliumpermanganatlösung hinzu und läßt weitere 15 Minuten einwirken. Bei einem etwaigen abermaligen Verschwinden der Rotfärbung ist diese letzte Operation zu wiederholen. Ist endlich die Oxydation beendet, so zerstört man den Überschuß an Kaliumpermanganat durch schweflige Säure. Nach dem Verschwinden der Rotfärbung säuert man vorsichtig mit 25%-iger Schwefelsäure an und fährt dann fort, schweflige Säure zuzusetzen, bis auch der Braunstein gelöst ist. Alsdann dampft man auf ein angemessenes Maß von etwa 30 ccm ein, führt die Flüssigkeit mitsamt dem vorhandenen Niederschlag von Bariumsulfat mit Hilfe der Spritzflasche quantitativ in einen Äther-Perforationsapparat über, indem man durch Zusatz von 40%-iger Schwefelsäure dafür sorgt, daß die Flüssigkeit etwa 10% freier Schwefelsäure enthält. Nach 9 Stunden kann in den meisten Fällen die Perforation (mit besonderem Apparat, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 315) als beendet angesehen werden. Nach 12 Stunden ist mit Sicherheit die Bernsteinsäure quantitativ in den Äther übergegangen. Der Kolbeninhalt wird mit Hilfe von etwa 20 ccm Wasser in ein Becherglas übergeführt, worauf man den Äther unter Vermeiden des Siedens, das mit Verspritzen verbunden ist, am besten durch Stehenlassen an einem warmen Ort verdunstet. Unter Verwendung von Phenolphtalein neutralisiert man hierauf mit einer völlig halogenfreien 1/10 N.-Lauge, führt den Inhalt des Becherglases in ein 100 ccm Meßkölbchen über, versetzt mit 20 ccm 1/10 N.-Silbernitratlösung und füllt unter tüchtigem Umschütteln bis zur Marke auf. Man filtriert vom ausgefallenen bernsteinsauren Silber ab, bringt 50 ccm des Filtrates in ein Becherglas und titriert nach Zusatz von Salpetersäure und Eisenammoniakalaunlösung mit 1/10 N.-Rhodanammonlösung das überschüssige Silbersalz zurück. Hat man 50 ccm Wein verarbeitet, zur Titration der mit Äther ausgezogenen Säuren 20 ccm 1/10 N.-Silbernitratlösung vorgelegt und zur Zurücktitration von 50 ccm Filtrat c ccm 1/10 N.-Rhodanammonlösung verbraucht, so sind in 100 ccm Wein y = 0,0236 a Gramm Bernsteinsäure enthalten, wobei a = 10 – c ist. Das Verfahren eignet sich auch für Moste und stark zuckerhaltige Weine. Bestimmung der Apfelsäure. Nach
C. v. d. Heide u. H. Steiner, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 307. Man bestimmt zuerst den Bernsteinsäuregehalt des Weines nach dem beschriebenen Verfahren. Hierauf ermittelt man die Menge der Bernstein- und Apfelsäure zusammen auf einem sogleich näher anzugebenden Wege. Aus der Differenz dieser beiden Größen berechnet man die Menge der vorhandenen Apfelsäure. Den Apfel- und Bernsteinsäuregehalt zusammen bestimmt man auf folgende Weise: Zuerst entfernt man aus dem Weine die Weinsäure. Hierzu wird die Vorschrift der „amtlichen Anweisung“, sinngemäß in folgender Weise abgeändert: „Man setzt zu 50 ccm Wein in einem Becherglase 1 ccm Eisessig, 0,25 ccm einer 20%-igen Kaliumacetatlösung, 7,5 g gepulvertes reines Chlorkalium, das man durch Umrühren nach Möglichkeit in Lösung bringt und fügt dann noch 7,5 ccm Alkohol von 95 Maßprozent hinzu. Nachdem man durch starkes, etwa 1 Minute anhaltendes Reiben des Glasstabes an der Wand des Becherglases die Abscheidung des Weinsteines eingeleitet hat, läßt man die Mischung wenigstens 15 Stunden bei Zimmertemperatur stehen und filtriert dann den krystal-linischen Niederschlag mit Hilfe der Wasserstrahlpumpe ab; zum Auswaschen dient ein Gemisch von 15 g Chlorkalium, 20 ccm Alkohol von 95 Maßprozent und 100 ccm destilliertem Wasser. Das Becherglas wird etwa dreimal mit wenigen Kubikzentimetern dieser Lösung abgespült, wobei man jedesmal gut abtropfen läßt. Sodann werden Filter und Niederschlag durch etwa dreimaliges Abspülen und Aufgießen von einigen Kubikzentimetern der Waschflüssigkeit ausgewaschen, von der im ganzen nicht mehr als 10 ccm verbraucht werden dürfen. Das sorgfältig gesammelte Filtrat, das nur noch geringe, nicht weiter störende Weinsäuremengen enthält, wird in einer Porzellanschale auf dem Wasser-bade zur Beseitigung des Alkohols und der Essigsäure auf wenige Kubikzentimeter eingeengt. Die sich hierbei bildenden Krystallkrusten, als Kaliumchlorid bestehend, müssen wiederholt mit Hilfe eines Pistills zerdrückt werden. Wenn die Essigsäure zum größten Teile vertrieben ist, nimmt man den Rückstand mit wenig Wasser auf, versetzt mit 5 ccm einer 10%-igen Bariumchloridlösung und mit soviel fein gepulvertem Bariumhydroxyd (unter Verwendung eines Tropfens Phenolphtaleinlösung als Indikator) bis bleibende Rotfärbung die alkalische Reaktion der Lösung anzeigt. Durch Einleiten von Kohlendioxyd in die Flüssigkeit bindet man hierauf das überschüssige Bariumhydroxyd, durch dessen Beseitigung die spätere Fütration sehr erleichtert wird. Zu der genau auf ein Maß von 20 ccm gebrachten Flüssigkeit werden nach dem Erkalten unter Umrühren 85 ccm Alkohol von 96 Maßprozent gegeben. Nach mindestens 2-stündigem Stehen wird der entstandene Niederschlag abfiltriert und sorgfältig mit 80%-igem Alkohol ausgewaschen. Alsdann wird der Niederschlag mit heißem Wasser vom Filter in die Schale zurückgespritzt und auf dem Wasserbade fast bis zur Trockene eingedampft, wobei die auskrystallisierenden Kalium-Salzkrusten wiederholt mit einem Pistill zerdrückt werden müssen. Nachdem man hierauf den gerade noch feuchten Rückstand mit 2½ bis 3 ccm 40%-iger Schwefelsäure versetzt hat, gibt man unter sorgfältigem Umrühren mit einem Pistill so lange fein gepulvertes, wasserfreies Natriumsulfat hinzu, bis das Gemisch ein lockeres, trockenes Pulver darstellt, mit dem nun eine Schleichersche Papierhülse beschickt wird. Die gefüllte Papier-hülse wird in einen Soxhlet — Apparat beliebiger Konstruktion gebracht, oben mit einem Wattebausch bedeckt und 6 Stunden mit Äther extrahiert, wodurch die Apfelsäure und Bernsteinsäure vollständig in Lösung gehen. Man unterbricht nach dieser Zeit die Extraktion, nimmt die Papierhülse aus dem Apparat, setzt diesen wieder zusammen, indem man gleichzeitig zu der ätherischen Säurelösung 10 20 ccm Wasser zugibt und benutzt ihn nunmehr zum Ab-destillieren des Äthers, wobei man natürlicherweise für rechtzeitige Unterbrechung der Destillation Sorge tragen muß. Die letzten Anteile des Äthers läßt man am zweckmäßigsten durch Stehen des Extraktionskölbchens an einem mäßigwarmen Ort verdunsten. Die zurückbleibende wässerige Lösung wird mit einer angemessenen Menge (1 – 3 g) Tierkohle (die Tierkohle muß durch Behandlung mit Säuren von Salzen vorher sorgfältig gereinigt worden sein) versetzt und eine Stunde auf dem Wasserbad digeriert. Hierauf filtriert man die von Gerbstoff befreite Flüssigkeit in eine geräumige Platinschale und wäscht das Filter sorgfältig mit heißem Wasser aus. Das gesammelte Filtrat wird mit einem Tropfen Phenolphtaleinlösung versetzt und mit einer Lauge von bekanntem Titer genau neutralisiert. Hierauf dampft man auf dem Wasserbad zur Trockene und verascht unter den üblichen Vorsichtsmaßregeln die organischen Salze. Die schließlich erhaltenen Carbonate werden mit einer gemessenen Menge von 1/10 N.-Salzsäure im Überschuß versetzt, auf dem Wasserbade kurze Zeit erhitzt und der Überschuß von Salzsäure mit 1/10 N.-Lauge zurückgemessen. Wurden bei Verwendung von 50 ccm Wein b1 ccm 1/10 N.-Salzsäure vorgelegt, und zur Neutralisation c1 ccm 1/10 N.-Salzsäure verbraucht, so erforderten die Carbonate aus 50 ccm Wein a1 = (b1 – c1) ccm 1/10 N.-Salzsäure zur Neutralisation. Hat man ferner gefunden, daß 100 ccm Wein y g Bernsteinsäure enthalten, so würden die Alkalisalze dieser Säuremenge nach dem Veraschen zur Neutralisation verbrauchen: die Asche des apfelsauren Alkalis aus 100 ccm Wein erfordert mithin zur Neutralisation: diese Säuremenge entspricht: Gramm Apfelsäure. Bequemer ist folgende Berechnung: Haben die Zahlen a1 = (b1 – c1) dieselbe Bedeutung, wie oben angegeben, und die Zahl a = (10 – c) auf die Bernsteinsäure bezügliche Bedeutung, so ist die Apfelsäuremenge: x = (a1 –2 a). 0,0134. Zur Bestimmung der sämtlichen organischen Säuren im Wein verfährt man zweckmäßig in folgender Weise:
In 50 ccm Wein wird nach der amtlichen Vorschrift die flüchtige Säure bestimmt; im Rückstand wird nach Möslingers Angaben die Milchsäure (s. unten) bestimmt. Der dabei erhaltene, in 80%-igem. Alkohol unlösliche Niederschlag dient zur Bestimmung der Bernsteinsäure nach C. v. d. Heide und H. Steiner.
In 500 oder 100 ccm Wein wird nach der amtlichen Vorschrift die Weinsäure bestimmt; das Filtrat dient zur Bestimmung der Apfel- und Bernsteinsäure nach dem Verfahren von C. v. d. Heide und H. Steiner.
Die Gerbsäure muß in einer besonderen Probe nach Neubauer, Annalen der Önologie 1872. II. 2, oder Ruoß, Zeitschr. analyt. Chemie 1902. 41. 717. bestimmt werden. Nachweis von Weinsteinsäure u. s. w. s. S. 413. Bestimmung der Milchsäure nach W. Möslinger. Aus 50 oder 100 ccm Wein flüchtige Säure mit Wasserdampf abtreiben und zurückbleibende Flüssigkeit in Porzellanschale mit Barytwasser bis zur neutralen Reaktion gegen Lackmus absättigen. Nach Zusatz von 5–10 ccm 10%-iger BaCl2 auf 25 ccm eindampfen und mit einigen Tropfen Barytwasser aufs neue genaue Neutralität herstellen. Vorsichtig in kleinen Portionen unter Umrühren 95%-igem Alkohol zusetzen, bis Flüssigkeit ca. 70–80 ccm beträgt, den ganzen Inhalt der Porzellanschale nun unter Nachspülen mit Alkohol in 100 ccm-Kolben überführen mit Alkohol auffüllen und durch ein trockenes Faltenfilter unter Bedecken des Trichters filtrieren, 80 ccm des Filtrates (eventl. auch mehr) unter Zusatz von etwas Wasser in einer Porzellanschale verdampfen, Rückstand dann vorsichtig verkohlen, seine Alkalität in üblicher Weise mit ½ N.-HC1 bestimmen und in ccm N.-Alkali ausdrücken. 1 ccm Aschenalkalität = 0,090 g Milchsäure, oder wenn diese in Weinsäure umzurechnen ist = 0,075 Weinsäure.
Bei extraktreichen Weinen oder Verwendung eines zu großen Filters erhält man keine 90 ccm Filtrat. Die erhaltene Filtratmenge ist dann in entsprechender Weise für die Berechnung des Glycerins in Rechnung zu ziehen. Um ein Überkriechen der alkoholischen Lösung zu verhindern, senkt man die Porzellanschale möglichst tief in den Dampfraum des Wasserbades und füllt dieses nur soweit, daß die gesamte Flüssigkeit vom Dampfe umgeben wird. Das Wasserbad darf nur schwach „singen“. Sobald nämlich der Alkohol siedet, geht Glycerin mit weg. Zum Abdampfen der ätherischen Lösung und zur Wägung des Glycerins nimmt man sog. Wägegläser von niedriger weiter Form (Bodenfläche etwa 8 cm Durchmesser und mit etwa 4 cm weitem Halse). Das Abdunsten kann bei einiger Vorsicht unbedenklich auf dem schwach siedenden Wasserbade geschehen, wenn man ein Uhrglas unterlegt, beim Ab dunsten auf dem Dampftrockenschrank legt man Papier unter.
Geeignetere Methoden können z. Zt. nicht empfohlen werden. Vgl. im übrigen Zeise1 und Fanto (Jodidmethode), Zeitschr. f. analyt. Chemie 1903. 42. 549; J. Schindler und H. Swobpda, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 735 (dieselbe Methode empfohlen); ferner F. Zetzscher, Pharm. Zentralbl. 1907. 48 (Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.-u. Genußm. 1908. 15. 177).
Siehe auch A. Kickton, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1906. 11. 65. Vergleichende Zuckerbestimmungen in entfärbten und nicht entfärbten Lösungen.
Bequemer ist es 100 ccm neutralisierten und entgeisteten Wein mit 10 ccm Bleiessig zu fällen, davon 55 ccm Filtrat und 5 ccm Natriumphosphat zu nehmen. Bei Süßweinen muß man eine dem vorhandenen Zuckergehalte (ungefähr aus dem Extraktgehalt zu ersehen) entsprechende Verdünnung des fertigen Filtrates vornehmen. 50 ccm desselben auf 250 bzw. 500 ccm vor der Zuckerbestimmung verdünnen. Siehe auch No. 11 Polarisation, S. 410. Man verbindet die Zuckerbestimmung am besten mit derjenigen der Polarisation.
Es ist stets anzugeben, ob die Entfernung des Gerbstoffes und Farb-Stoffes durch Kohle oder durch Bleiessig stattgefunden hat.
Die Salzsäure ist, wie Kulisch (Zeitschr. f. angew. Chemie 1897. 45 u. 205) schon angegeben hat, zu schwach; es wird unter Umständen nicht alles invertiert. Kulisch empfiehlt bis zu 1 ccm 25%-iger Salzsäure bei nicht verdünnten Weinen, bei solchen, welche weniger als aufs Fünffache, aber doch mindestens auf das Doppelte verdünnt sind, genügt 0,5 ccm 25%-iger Salzsäure. Man kann auch nach der Zollvorschrift (s. S. 268) invertieren (W. Fresenius und L. Grünhut), wenn nicht ausdrücklich obige amtliche Anweisung vorgeschrieben ist, wie z. B. in der Weinzollordnung. Im ersteren Falle verfährt man bei nicht süßen Weinen nach folgender bewährter Vorschrift: 100 ccm mit Normal-NaOH neutralisieren und entgeisten, Rückstand in 100 ccm-Kölbchen spülen, auf 75 ccm bringen, mit soviel ccm Normal-HCl versetzen als vorher Normal-NaOH verbraucht war, 5 ccm Salzsäure (1,19) zufügen und darnach invertieren (Zollvorschrift 5 Min. 67–70° erwärmen, öfters umschütteln). Nach Abkühlen auf 100 ccm auffüllen, mit Tierkohle entfärben. Filtrieren. Vom Filtrat 50 ccm mit N-NaOH (30,9) neutralisieren, 3 Tropfen konz. Na2CO3-lösung zufügen, auf 100 ccm ergänzen, davon 50 ccm zur Zuckerbestimmung. Bei Süßweinen werden 75 ccm des entsprechend verdünnten Filtrats (s. Anmerkung 2 S. 407) mit 5 ccm HCl (1,19) etc. behandelt, nach Abkühlen mit festem Na2CO3 nahezu neutralisiert und auf 150 ccm gebracht. Sonst wie oben. Berechnung der Saccharose wie in der amtlichen Vorschrift oben angegeben; diejenige der Fructose und Glucose s. S. 25 im Abschnitt „Allgemeine Untersuchungsmethoden“.
Im 200 mm Rohr bei Zimmertemperatur.
Die Fällung des Bleies mit Natriumcarbonat oder Natriumsulfat führt nach Bornträger, Zeitschr. f. analyt. Chemie 1898. 160; Woy, Seyda, Zeitschr. f. analyt. Chemie 1895. 286, und anderen zu kleinen Fehlern. Anstatt dieser wird empfohlen das Blei als Phosphat mittels Dinatriumphosphat zu fällen.
Besser ist es, unter allen Umständen erst mit Bleiessig zu fällen und eventl. noch die letzten Farbstoffreste mit Tierkohle zu entfernen.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1897. 36. 175.
Darnach müßte jeder Jungwein einer Vergärung unterworfen werden, da solche Weine oft mehr als 0,1% Zucker enthalten; nach Grünhut ist dies aber nicht erforderlich, wenn man erst durch die Bestimmung des spezifischen Drehungsvermögens einen Schluß auf die vorhandene Zuckerart gezogen hat. Das Nähere siehe Zeitschr. f. analyt. Chemie 36. 168.
Wein mit 1/10 Vol. einer 10%-igen Lösung von KHSO4 versetzen, entfettete Wollfäden 10 Minuten darin kochen (Strohmer, Arata).
Manche stark gefärbte echte Rotweine (z. B. von Trollinger und Portugieser Trauben) liefern nach eigener Beobachtung ebenfalls ein rotes Filtrat! Die Cazeneuve sche Probe allein ist daher nicht ausschlaggebend.
Die Zahl 0,6 bedeutet die Korrektur für die Löslichkeit des Weinsteins in der Chlorkalium-Weingeistmischung.
Alkalität der Gesamtasche; der Alkalitätsfaktor wird folgendermaßen berechnet (siehe unter Beurteilung).
wasserlösliche Alkalität.
von höchstens 3 cm Radius, nach Grünhut, Zeitschr. f. analyt. Chemie 1899. 38. 474.
Etwa 8 mal.
An Aldehyd.
Methode M. Ripper, Forschungsber. 1895. 12. 35.
Chem. Ztg. 1901. 25. 816; Salicylsäure darf neben Saccharin nicht vorhanden sein; in diesem Falle Trennung nach S. 418. Geschmacksproben sind daneben auch stets anzustellen.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1905. 9. 232. (Ref.)
Anal. Önologie 1873. 2. 1. und K. Windisch, die chem. Untersuchung und Beurteilung des Weines, S. 165, 1. Auflage.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1883. 22. 595 und K. Windisch, siehe oben.
Es genügt auch, die vorschriftsmäßig gewonnene Asche (n. S. 397) als Ausgangssubstanz für die Phosphorsäurebestimmung zu nehmen, und diese mit etwas Soda und Salpeter zu schmelzen. Bei Süßweinen kann auch eine vorherige Vergärung des Zuckers (W. Fresenius) vorgenommen werden oder man verfährt nach R. Woy (Chem.-Zeitung 1897, S. 471), indem man erst mit kleiner Flamme erhitzt, dann die Masse anzündet und mit voller Flamme verkohlt, mit Alkohol die Kohle anfeuchtet und mit einem Glaspistill zerdrückt. Die Platinschale bedeckt man zur Hälfte mit einem Platinblech, bis der Alkohol abgebrannt ist und brennt die Kohle weiß. Die Asche kann dann noch zur Rückverwandlung etwa gebildeter Pyrophosphate mit Soda geschmolzen werden.
Die Molybdänlösung ist in die Salpetersäure zu gießen, nicht umgekehrt, da anderenfalls eine Ausscheidung von Molybdänsäure stattfindet, die nur schwer wieder in Lösung zu bringen ist. Die Molybdänlösung kann auch in folgender Weise hergestellt werden: 750 ccm konzentrierte reine Salpetersäure werden mit 750 ccm Wasser verdünnt und 600 g salpetersaures Ammoniak darin gelöst. Zu dieser Lösung setze man eine heiß bereitete Lösung von 225 g molybdänsaurem Ammoniak unter fortwährendem Umschwenken. Das Ganze wird dann auf 3 1 gebracht.
Die Abschnitte 26–29 sind von den Verfassern eingefügt.
Die Abschnitte 26–29 sind von den Verfassern eingefügt.
Compt. rend. 1894. 118. S. 74. Vgl. Windisch, Die chemische Untersuchung und Beurteilung des Weines. Verlag von J. Springer, Berlin.
Monit. scientif. [4] 1893. 7. S. 842. Vgl. Windisch, Anm. 1.
Zeitschr. f. analyt. Chemie 1887. 26. 18, siehe auch K. Windisch, Die chemische Untersuchung und Beurteilung des Weines, 1896. 236, ebenda auch Verfahren nach Stromeyer (Bestimmung als Borfluorkalium), siehe auch Thaddeef, Zeitschr. f. analyt. Chemie 1887. 26. 568.
Von besonderem Interesse, wenn auch vor Inkrafttreten des jetzt bestehenden Weingesetzes gefällt, sind die Urteile der Landgerichte Trier und Saarbrücken sowie des Reichsgerichts betr. Verfälschung von Wein durch übermäßige Erhöhung des Alkoholgehaltes infolge von zu starker Zuckerung (Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz); siehe Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 20, Beilage S. 403. — Ebenda auch S. 427. Urt. d. Reichsger. betr. Kunstweins. Ebenda 1910. 19. 88. Beilage. Urteil d. Reichsgerichts vom 19. Febr. 1906 betr. gewerbsmäßiger Herstellung u. betr. Einziehung von Wein; ebenda 90 u. 92. Urteile d. Reichsgerichts betr. Zusatz von wässeriger Zuckerlösung zu Wein.
Über die Zusammensetzung der deutschen Traubenmoste und Weine verschiedenster Sorten und Herkunft gibt die „Kommission für die amtliche Weinstatistik”, deren Ergebnisse alljährlich veröffentlicht werden, nähere Auskunft; vgl. Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamt, Verlag J. Springer, Berlin. Über die Zusammensetzung ausländischer Weine vgl. J. König, Chemie der menschlichen Nahrungs- und Genußmittel 1903. 1. 1907. 2. Verlag von J. Springer, Berlin, sowie die Ungarische und Schweizerische Weinstatistik (Auszüge siehe Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm, 1907).
Einschlägige Literatur: Der Weingesetzentwurf vom 19. Oktober 1908 sowie die amtliche Denkschrift zum Entwurf eines Weingesetzes und die Berichte der Kommission des Reichstages. Sämtliche sind ganz oder auszugweise in den nachbenannten Kommentaren sowie in den Gesetzbeilagen der Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1909 enthalten. Kommentare: A. Günther und R. Marschner, „Weingesetz“, Verlag C. Heymann, Berlin 1910; O. Zö11er, „Das Weingesetz“, Verlag J. Schweitzer, München und Berlin; K. Windisch, „Das Weingesetz vom 7. April 1909“, Verlag P.Parey, Berlin; G. Lebbin, „Das Weingesetz“, Verlag Gullen-tag, Berlin; Goldschmidt, „Weingesetz vom 7. April 1909“, Verlag J. Diemer, Mainz; A. Günther, „Die Gesetzgebung des Auslandes über den Verkehr mit Wein“, Verlag C. Heymann, Berlin; ferner die Abhandlungen von P. Kulisch, „Das neue Weingesetz“, Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. S. 85, sowie „Beurteüung der Weine auf Grund der chemischen Untersuchung nach dem Weingesetz vom 7. April 1909“, ebenda, 1910. 20. S. 323.
Die nachstehend erwähnten Vorschriften der §§ 2, 4 bis 9 des Weingesetzes finden gemäß § 12 des Weingesetzes auch auf Traubenmost, die Vorschriften der §§4 bis 9 auch auf Traubenmaischen Anwendung.
Urt. d. bayer. Oberst. Landger. v. 18. Oktober 1904; Auszüge a. d. gerichtl. Entscheidungen. 7. S. 184; ferner Urteil d. Reichsger. v. 4. Jan. 1909 und v. 6. Nov. 1908. Auszüge a. d. gerichtl. Entsch. 8. 315 bzw. Zeitschr. f. Rechtspflege in Bayern, Verlag von J. Schweitzer, München u. Berlin.
Von besonderem Interesse, wenn auch vor Inkrafttreten des jetzt bestehenden Weingesetzes gefällt, sind die Urteile der Landgerichte Trier und Saarbrücken sowie des Reichsgerichts betr. Verfälschung von Wein durch übermäßige Erhöhung des Alkoholgehaltes infolge von zu starker Zuckerung (Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz); siehe Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 20, Beilage S. 403. — Ebenda auch S. 427. Urt. d. Reichsger. betr. Kunstweins. Ebenda 1910. 19. 88. Beilage. Urteil d. Reichsgerichts vom 19. Febr. 1906 betr. gewerbsmäßiger Herstellung u. betr. Einziehung von Wein; ebenda 90 u. 92. Urteile d. Reichsgerichts betr. Zusatz von wässeriger Zuckerlösung zu Wein.
A. Günther, Die Gesetzgebung des Auslandes über den Verkehr mit Wein, Berlin, 1910.
Südweine können aber auch Trockenweine sein.
Urt. d. Landger. Bielefeld u. des Reichsgerichts betr. die Bezeichnung von Tokajer betr. Vergehen gegen § 16 des Warenzeichengesetzes v. 12. Mai 1894 vgl. Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 19. Beilage S. 170.
Urt. d. Reichsger. betr. übergipstem Rotwein. Zeitschr. f. Unters, d. Nahr.- u. Genußm. 1910. 20. Beilage S. 426.
Näheres siehe A. Günther, Die Gesetzgebung des Auslandes über den Verkehr mit Wein. Berlin 1910.
Weiße Bordeaux werden durch starke Schwefelung in der Gärung unterbrochen, um die diesen Weinen eigentümliche Süße zu erzielen.
Da Rumänien analytische Grenzzahlen aufstellt und unter diesen die nichtflüchtige Säure 0,45 g in 100 ccm verlangt, so ist der Zusatz von Weinsäure und Citronensäure besonders im Auge zu behalten.
Entsch. d. Kammergerichts v. 10. Juni 1910. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, Beiheft S. 430. Danach wird Maitrank wie Maiwein beurteilt. Maiwein muß aus Traubenwein hergestellt sein.
Urt. d. Reichsg. v. 2. Okt. 1905; Auszüge a. d. gerichtl. Entscheid. 8. S. 258.
Urt. d. Landg. Chemnitz v. 31. März 1905; ebenda S. 263.
Urt. d. Landg. I. Berlin v. 25. Juli 1910.
Pepsinwein kann Glycerin enthalten, vgl. Arzneibuch f. d. Deutsche Reich.
Arb. a. d. Kais. Gesundh.-Amte. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. sowie J. König, Die Zusammensetzung der menschl. Nahrangs- u. Genußmittel. Bd. I. 1903.
Siehe auch K. Windisch, Die chemischen Vorgänge beim Werden des Weines 1905 (Festschrift).
W. Fresenius und L. Grünhut, Zeitschr. f. analyt. Chemie. 1899. 38.
Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Geimßm. 1908. 10. S. 417.
Vgl. darüber W. Kerp, Arb. a. d. Kaiserl. Gesundh.-Amte. 1904. 12. S. 141.
Weinhaltige Getränke, wie Wermutwein, unterliegen nicht den Einfuhrbeschränkungen der Weinzollordnung.
Über die Krankheiten des Weinstocks bzw. der Trauben am Stocke selbst gibt die S. 425 aufgeführte Literatur Auskunft.
Angabe der Gewichtsprozente s. Tafel S. 244 im Abschnitt Branntwein.
E = g Zucker in 100 ccm; die Gewichtsprozente finden sich in der Tafel S. 283 im Abschnitt Zucker.
S. H. Klut l. c.
Der Temperaturgrad und die Erhitzungsdauer sind im Gutachten anzugeben. Einige Vorschriften geben auch 100–102° C an.
Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätswesen. Dritte Folge, XVI. Band, Supplementheft S. 124.
Reagens: 0,5 g Brucin auf 200 ccm konz. H2SO4. Vgl. Klut, die Untersuchung des Wassers an Ort und Stelle, Berlin 1908. S. 39; derselbe, Mitt. d. kgl. Prüfungsanst. f. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 1908.10. 86; Lunge und Winkler, Zeitschr. f. angew. Chemie 1902. S. 170 u. 241. Die Brucinreaktion gestattet auch den Nachweis von Nitraten bei Anwesenheit von Nitriten. Winkler gibt besondere Vorschrift zur Anstellung der Reaktion.
Diese Methode ist bequemer und ebenso genau.
Man bereite sich aus 4 g Stärkemehl einen Stärkekleister, setze demselben nach und nach unter Umrühren eine heiße Lösung von 20 g ZnCl2 in 100 ccm Wasser zu und erhitze diese Flüssigkeit unter Ersatz des verdampfenden Wassers, bis dieselbe fast klar geworden ist. Man verdünne nun, gebe 2 g reines Zinkjodid zu, fülle zum Liter auf und filtriere. (Im Dunkeln bzw. in braunen Flaschen aufzubewahren.)
Einerseits 0,5 g Sulfanilsäure in 150 ccm einer 30%-igen Essigsäure (s = 1,041), andererseits 0,1g α-Naphthylamin (Schmelzpunkt 50°) durch Kochen mit 20 ccm H2O lösen. Man mische die beiden Lösungen zu gleichen Teilen erst direkt vor dem Gebrauche, da die Mischung rot wird.
Bleiessig mit NaOH bis zum Wiederauflösen des entstehenden Niederschlages versetzt.
Vgl. auch Klut, über vergleichende Härtebestimmungen im Wasser, Mitteilungen der kgl. Prüfungsanstalt f. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 1908. 10. 75.
KJ in 50 ccm heißem Wasser lösen und mit heißer konzentr. HgCl2-Lösung in solcher Menge versetzen, daß der beim Zusammengießen entstehende rote Niederschlag aufhört, sich wieder aufzulösen. Man filtriert, vermischt mit 300 g 50%-iger KOH-Lösung, verdünnt auf 1 l, gibt noch 5 ccm HgCl2-Lösung zu, läßt absitzen und dekantiert.
Bei stark verunreinigten Wässern muß man mit reinem, an organ. Stoffen möglichst freiem, destill. Wasser verdünnen (s. auch S. 470), ev. den KMnO4-Verbrauch des destill. Wassers besonders bestimmen und in Rechnung ziehen; außerdem ist natürlich auch die Verdünnung des Wassers bei der Ausrechnung des Resultates in Betracht zu ziehen. Die Kaliumpermanganatlösung darf nur in Büretten mit Glashahn gegossen werden. Gummi schläuche sind ganz zu vermeiden. Aufbewahrung der Lösung in braunen Glasflaschen.
Betr. Stickstoff, Methan u. anderer Gase siehe Lunge und Berl, Chem. techn. Untersuchungsmethoden, 4. Aufl., 1910, J. Springer, Berlin.
0,2 reine Rosolsäure in 100 ccm 80 Vol.-%-igem Äthylalkohol und durch tropfenweisen Zusatz von klarem Barytwasser bis zur eben eintretenden rötlichen Färbung lösen.
Vgl. auch H. Noll, Zeitschr. f. angew. Chemie 1908. 21. 640.
reines kryst. Bariumhydroxyd in 1 Liter destillierten Wassers gelöst und dazu 0,5 g Chlorbarium hinzugefügt.
Arsen, Zinn u. dgl. dürften bei Trinkwasser kaum in Frage kommen; ersteres bei Heilquellen oder auch in Abwässern von Gerbereien u. s. w.
Auf die vom Bundesrat erlassene Anleitung für die Einrichtung, den Betrieb und die Überwachung öffentlicher Wasserversorgungsanlagen u. s. w. vom 16. Juni 1906, Veröff. d. Kais. Gesundh.-Amtes 1906, 777 sei verwiesen. Siehe auch Preuß. Ministerialerlaß vom 23. April 1907 betreffend die Gesichtspunkte für Beschaffung eines brauchbaren hygienisch einwandsfreien Wassers. Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, Beilage.
Vgl. G. Östen, Die Wasserversorgung der Städte (im Handbuch der Ingenieurwissenschaften von A. Frühling, Bd. III, Leipzig 1904; O. Kröhnke, Die Reinigung des Wassers. Stuttgart 1900.
Vgl. H. Klut, Pharm.-Ztg. 1906. Nr. 86 macht geeignete Vorschläge für Enteisenung im kleinen; ebenso F. Dunbar, Vierteljahrschr. f. öff. Gesundheitspflege 37, Heft 3.
Gesundheit 1907. 19.
Vgl. Arb. d. Kais. Gesundh.-Amtes 1906. 23. 37. und die empfehlenswerte Schrift von H. Wehner, Die Sauerkeit der Gebrauchswässer 1904, Frankfurt a. M.
H. Klut, Gesundh. Ingenieur 1907. 32. 517–524, sowie die mehrfach erwähnten Handbücher und Zeitschriften.
H. Wehner, l. c.
§ 3 der Preuß. Ministerialverf. v. 23. IV. 1907 vgl. S. 474.
Literatur: J. König; Die Untersuchung landwirtschaftlicher und gewerblicher wichtiger Stoffe 1906, Berlin; F. Fischer, Das Wasser. Berlin 1902; F. Fischer u. Gr. Basch, Beiträge zur Untersuchung von Kesselspeisewasser. Chem.-Ztg. 1905. 878 u. f.
Konservierung der Abwasser, wenn sie nicht sofort nach Entnahme in Arbeit genommen werden, ist nötig nnd geschieht am besten mit Chloroform; für denjenigen Teil, in welchem NH3, Gesamt-N und Oxydierbarkeit bestimmt werden, auch mit H2SO4 bis zur sauren Reaktion.
Die Schädigungen oder Belästigungen sind entweder gesundheitlicher und hauswirtschaftlicher Natur, oder solche für Industrie und Fischerei.
Hamburger Test, Korn und Kamman, Gesundh.-Ing. 1907, 165. — Thumm u. Dunbar halten ein geklärtes Abwasser, das mit dem Rohwasser verglichen, an Oxydierbarkeit um 60–65% oder mehr herabgesetzt wurde, nicht mehr für fäulnisfähig.
Wesentliche Anforderungen an Fischereiwasser: der Gehalt an Sauerstoff betrage nicht unter 1 ccm O pro Liter in Wässern (Schiemenz).
Besonders häufig vorkommende Organismen sind im bakteriologischen Teil erwähnt.
Das Volumen der durchgeleiteten Luft bestimmt man in der Weise, daß man die als Aspirator dienende, mit Wasser gefüllte Flasche wägt und nach Ablassen eines gewissen Teils des Wassers mittels Hebers wieder wägt. Gewichtsdifferenz = Menge der durchgeleiteten Kubikzentimeter Luft. — Einfacher mittels einer Experimentier-Gasuhr.
Oxalsäurelösung: 1,405 g reinste kristall. Oxalsäure in 1 l H2O gelöst. 1 ccm = 0,25 ccm CO2. — 2. Barytwasser: 3,5 g alkalifreies Bariumhydroxyd in 1 l Wasser lösen. Das etwa vorhandene Bariumsulfat läßt man sich absetzen. Man prüfe auf Ätzalkalien in folgender Weise: die vollständig klare Barytlauge titriere man mit Oxalsäure, setze dann derselben etwas gefülltes reines BaCO3 zu und titriere wieder; braucht man zur letzten Probe mehr Oxalsäure als zur ersteren, so ist Alkali vorhanden. (Das Barytwasser ist von CO2 geschützt aufzubewahren)
Lunge-Berl, Chem.-techn. Unters.-Methoden. 6. Auflage J. Springer, Berlin, Bd. II. 1910. S. 407; K. B. Lehmann, Die Method. d. prakt. Hygiene. 2. Aufl. Wiesbaden. 1901.
Es sei darauf besonders aufmerksam gemacht, daß dieses Gesetz nicht in allen Fällen ausschließlich die giftigen Farben (z. B. Bleichromat) sondern z. T. auch die im § 1 Abs. 3 ausdrücklich bezeichneten Stoffe (z. B. Blei) treffen will (vgl. z. B. § 3 betr. Kosmetische Mittel und § 4 betr. Tuschfarben u. s. w. Siehe auch K. von Buchka, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1910, 19. 417).
Kinderspielwaren aus Metall, wie Pfeifen u. s. w. soweit sie nicht den Gesetzen vom 25. Juni und 5. Juli 1887 (betr. blei- und zinkhaltige Gegenstände und gesundheitsschädliche Farben) unterliegen, fallen unter § 12, Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 (Nahrungsmittelgesetz). Trillerpfeifen mit sehr hohem (gegen 80–90%) Bleigehalt sind vielfach im Handel und Verkehr. Nach Aussage einiger ärztlicher Sachverständiger soll aber bei den aus Hartblei hergestellten Pfeifen die Gefahr der Gesundheitsschädigung nicht größer als bei den nach dem Gesetz ausdrücklich gestatteten Bleilegierungen für Eß-, Trinkgeschirre und Saugpfropfen sein. Entscheidung des Landgerichts I Berlin; vgl. Zeitschr. f. öffentl. Chemie. V. 1896) auch Bd. V. d. Auszüge aus gerichtl. Entscheidungen der Beilage zu den Veröffentlichungen des Kaiserl. Gesundheitsamtes 1902. In der XVIII. Versammlung (1898) der freien Vereinigung bayerischer Vertreter der angewandten Chemie hat H. Stockmeier in einem Vortrage über die Beurteilung der Metallspielwaren mit Rücksicht auf § 12, Abs. 2 des Nahrungsmittelgesetzes berichtet. Er vertritt zunächst auf Grund eingehender Versuche und längerer Erfahrungen den Standpunkt, daß die Reichslegierung (90 Zinn + 10 Blei) sich nicht besser verhält, als bleireichere Kompositionen, und daß die erstere außerdem teils aus technischen, teils aus nationalökonomischen Gründen nicht verwendbar sei, und stellt folgende Leitsätze betr. der Kinderspielwaren auf:
Gegen die Herstellung und Weitergabe von Pfeifchen, Schreihähnchen etc. aus Blei, Zinn- und Antimonlegierungen mit einem Bleigehalt bis zu 80%, welche vernickelt sind oder ein Mundstück mit nur 10% Blei haben, ist eine Beanstandung nicht auszusprechen.
Puppengeschirre aus einer 40% Blei und 60% Zinn enthaltenen Legierung sind nicht zu beanstanden, A. Beythien hält diese Forderung für berechtigt, Zeitschr. f. Untersuch. d. Nahr.- u. Genußm. 1900. 3. 221; auch A. Gärtner, C. Fränkel u. a. rechnen Puppengeschirre nicht zu den Eß- u. s. w. Geschirren des Gesetzes.
Puppengeschirre aus verzinntem Blech sind wie Eßgeschirre nach dem Reichsgesetz zu behandeln.
Kindertrompeten und Puppengeschirr aus Zinkblech finden keine Beanstandung.
Herstellung und Vertrieb von Bleisoldaten und Bleifiguren aus Bleiantimon oder Bleizinn fällt bei dem voraussichtlichen oder bestimmungsgemäßen Gebrauch derselben nicht unter das Nahrungsmittelgesetz. Zur Beurteilung der Bleisoldaten siehe auch Stockmeier, Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1908. 208.
Auch die Scharniere und Krücken der Bierglasdeckel dürfen wie die Deckel selbst nicht mehr als 10 Gewichtsteile Blei in 100 Gewichtsteilen enthalten (preuß. Ministerialerlaß v. 10. Juni 1901; z. T. auch in anderen Bundesstaaten in derselben Weise geregelt). Siehe auch Sackur, Arb. a. d. Kaiser. Gesundheitsamte. Bd. 20. 3. u. Bd. 22. 1. über die Bleilöslichkeit (auch in Legierungen) in verdünnten Säuren.
Knöpfle, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 17. 760 gibt Verfahren an für den Fall, daß viel Eisen in der Legierung vorhanden ist.
Henriques oxydiert zunächst mit konzentrierter Salpetersäure und schmilzt die eingedampfte Masse mit Salpetersodamischung. Chem.-Ztg. 1892. No. 87.
Siehe die amtliche Anleitung zur Arsenbestimmung S. 614.
Siehe auch S. 489.
Die Methoden der praktischen Hygiene, Wiesbaden.
Bundesratsbeschluß vom 30. Januar 1896, Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Februar 1896, Zentralbl. f. d. Deutsche Reich 1896, No. 7.
Nach dem Inkrafttreten des Weißphosphorverbotes ist auch der Handel mit Zündhölzern zu kontrollieren. Hierbei handelt es sich um den Nachweis von gelben (weißen) Phosphor in den Zündholzköpfen. Bei den scharfen Methoden zum Phosphornachweis (siehe forensischer Teil, S. 503) käme z. B. auch der spurenweise Gehalt des amorphen Phosphor an gelbem Phosphor zum Nachweis, was nicht erwünscht ist, da man nur gröbere Beimengungen dem Nachweis unterwerfen soll, die Verunreinigung des roten mit gelben Phosphor aber außer Betracht bleiben soll. Die nachstehende amtliche Anweisung ist im Kaiserl. Gesundheitsamte eigens ausgearbeitet worden, und man hat sich genau an die Vorschrift zu halten. Das Gesetz siehe S. 703. Vergl. auch Zündmittel im Muspratt Bd. X (Bujard) und Bujard, Zündwaren, Sammlung Göschen 1910.
Dingl. polyt. Journal. 267. 513.
Statt mit Hautpulver sind in letzter Zeit aussichtsvolle Versuche mit Formalingelatine von Schmitz-Dumont gemacht worden. Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1897. III. S. 209.
Bei Gerbstoffbestimmungen in Flüssigkeiten wie Wein muß erst ententgeistet und wieder das ursprüngliche Volumen hergestellt werden. Der Oxydationswert der KMnO4-Lösung wird mit Hilfe einer 1/10-Normaloxalsäurelösung ermittelt. Einstellung mit Tanninlösung in diesem Falle entbehrlich. Statt mit Hautpulver wird der entgeistete Wein mit Tierkohle (chlorfreier) behandelt. 10 ccm 1/10 N.-Oxalsäure = 0,04157 g Tannin. Der mitoxydierte Farbstoff kann außer Acht gelassen werden.
Die nach Löwenthals Methode gefundenen Prozente Gerbstoff sind nicht zu verwechseln mit Gewichtsprozenten; es sind vielmehr Prozente Gerbstoff, die gleich viel Prozenten Tannin in dem betreffenden Gerbmaterial entsprechen würden.
Kratter, Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Medizin 1907. Suppl. 119. „Über Giftwanderung in Leichen und die Möglichkeit der Giftnachweise bei späterer Enterdigung“.
In den Leichnam eingeführte Gifte, namentlich Arsenik werden nach längerer Zeit auch in benachbarten Organen nachweisbar.
Leicht bewegliche Gifte sind Pflanzengifte (Strychnin, Atropin; Morphin dagegen nicht!); schwer bewegliche Gifte sind Metallgifte.
Für die Pflanzenalkaloide kommen Blut, Nieren und Harn, für die Metallgifte vor allem die Leber als größtes Giftfilter in Betracht. Bei Ausgrabungen sind Kleider und Sargboden für die Untersuchung wichtig (sobald die Körperhöhlen geöffnet und der Körper zerfallen ist!).
Unterphosphorige Säure reduziert Silberlösung.
Vorschrift zur Herstellung: 1 Teil Hg wird in 2 Teilen HNO3 (s = 1,42) zuerst kalt und dann warm gelöst und 1 Volumen der Lösung mit 2 Volumen Wasser verdünnt; man läßt um einige Stunden absitzen und gießt die Flüssigkeit klar ab. Das Reagens dient sonst namentlich als Identitätsreaktion für Eiweiß.
Diese saure Flüssigkeit kann auch in Weingeist lösliche Gifte wie HgCl2 As, Br und J-Verbindungen, Metallacetate, Oxalsäure etc. enthalten. Von deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein muß man sich durch vorzunehmende qualitative Reaktionen überzeugen.
Macht man die noch warme Flüssigkeit alkalisch, so können sich manche Alkaloide (z. B. Strychnin) krystallinisch ausscheiden, in welcher Form sie in Äther schwer löslich sind.
Hat man nur auf Apomorphin Rücksicht zu nehmen, so wird man einen größeren Überschuß von NaOH zu vermeiden haben, Morphin dagegen verlangt einen solchen.
Besser mit heißem Chloroform (Autenrieth, Ber. der D. pharm. Gesellschaft 1901, 494) od. mit Isobutylalkohol (Nagelvoort).
Allgemeine und spezielle Alkaloidreagentien.
Platinchloridlösung: 1: 20.
Quecksilberchloridlösung: 1: 20.
Goldchloridlösung: 1: 30.
Jod-Jodkaliumlösung (Lugolsche): 1 Teil Jod, 2 Teile Jodkalium, 50 Teile Wasser.
Kaliumquecksilberjodidlösung (Mayers Reagens): 1,35 g HgCl2, 5 g KJ, 100 g Wasser.
Kaliumwismuthjodidlösung (Dragendorffs Reagens): Man löst Wismuthjodid in einer warmen konzentrierten wässerigen Lösung von Jodkalium auf und setzt das gleiche Volumen der Jodkaliumlösung hinzu.
Phosphormolybdänsäurelösung (Sonnenscheins Reagens): Man sättigt eine wässerige Lösung von Natriumkarbonat mit reiner Molybdänsäure, fügt auf 5 Teile der Säure 1 Teil kristallisiertes Dinatriumphosphat hinzu, verdunstet zur Trockne, schmilzt und löst den Rückstand in Wasser. Zu der abfiltrierten Flüssigkeit setzt man soviel Salpetersäure, bis die Lösung gelb gefärbt erscheint.
Phosphorwolframsäurelösung (Scheiblers Reagens): Zur wässerigen Lösung von wolframsaurem Natrium setzt man wenig offizineile (20%-ige) Phosphorsäure.
Gerbstofflösung: 1:10.
Pikrinsäurelösung (wässerig konzentriert).
Erdmanns Reagens (salpeterhaltige Schwefelsäure): 20 ccm konzentrierte Schwefelsäure versetze man mit 10 Tropfen einer Lösung von 6 Tropfen konzentrierter Salpetersäure in 100 ccm Wasser. (Fortsetzung umstehend.)
Fröhdes Reagens (Lösung von Molybdänsäure in konzentrierter Schwefelsäure): Vor dem Gebrauche stets neu herzustellen! 5 mg Molybdänsäure oder deren Na-Salz löse man in 1 ccm heißer, konzentrierter Schwefelsäure. In konzentriertem Zustand enthält dieses Reagens 0,001 g Molybdänsäure in 1 ccm konz. Schwefelsäure.
Vanadinschwefelsäure: Diese ist eine Lösung von vanadinsaurem Ammoniak in konzentrierter Schwefelsäure (1: 200).
Kreis, Chem.-Ztg. 23, 1899. Näheres in Baumert, Gerichtl. Chemie 1907. S. 386.
Zeitschr. für analyt Chemie. 1903. 42. 232 bis 276.
Pharm. Zentralhalle. 1899. 40. 703.
Ebenda. 1905. 46. 252 u. 309.
Zeitschr. für analyt. Chemie. 1898. 37. 345.
Über die Möglichkeit des Nachweises von Strychnin in Leichenteilen bei fortgeschrittener Verwesung siehe Ibsen, Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin 1894. S. 1.
Chem.-Ztg. 1904. 28. 977.
Bull. Soc. Pharm. Bordeaux. 1903. 97. (Durch Baumerts Gerichtl. Chemie. Braunschweig. 1907.)
Chem.-Ztg. 1899. 23. 4.
Boll. chirur. farmac. 1894. 33. 103.
Chem.-Ztg. 1904. 28. 1048. Bujard-Baier. 3. Aufl.
Pharm. Ztg. 1905. 50. 314.
Pharm. Ztg. 1903. 48. 667.
Vergleiche die Fußnote 3) S. 507. Siehe auch Gadamer, Chem. Toxikologie. Göttingen 1909.
Zeitschr. für analyt. Chemie. 1903. 42. 95.
Vgl. Dragendorff, Die gerichtl.-chem. Ermittelung von Giften in gerichtlichen Fällen. 4. Auflage.
Hat man z. B. Brot oder Mehl auf eine Beimischung von Alkaloiden zu untersuchen, so erhält man im Gange mit den Alkaloidreagenzien häufig Niederschläge (Proteine).
Baumert, Gerichtl. Chemie. Braunschweig 1907, S. 273. Störenden Substanzen, wird nun nochmals Schwefelwasserstoff eingeleitet. Zeigt sich ein gelber Niederschlag, so ist er weiter im Marshschen Apparat zu untersuchen, bleibt aber die Flüssigkeit hell und klar, so ist Arsen nicht vorhanden. Auf die weiteren Methoden kann hier nur verwiesen werden. Vgl. hierüber die Speziallehrbücher der analytischen Chemie. Da As auch im Erdboden vorkommt und von da aus auch in Leichenteile gelangt, so hat man bei exhumierten Leichen stets darauf Rücksicht zu nehmen. Vgl. darüber auch H. Lührig, Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1909. 18. 277 sowie Pharm. Zentralh. 1909. 50. 63.
Spezialliteratur: Baumert, Lehrbuch der gerichtl. Chemie, Verlag F. Viewegu. Sohn, Braunschweig; Dennstedtu. Voigtländer, Verlag von F. Viewegu. Sohn, Braunschweig; A. H. Schmidtmann, Handbuch der gerichtl. Medizin, Verlag A. Hirschwald, Berlin; H. Marx, Praktikum der gerichtlichen Medizin, derselbe Verlag; P. Uhlenhuth u. O. Weidanz, Praktische Anleitung zur Ausführung des biolog. Eiweißdifferenzierungsverfahrens, Verlag G. Fischer, Jena 1909.
Hämatoxylin in 6 ccm absolutem Alkohol warm lösen und filtrieren, mit 15 g Ammoniakalaun in 100 ccm destill. Wassers zusammengießen. Mischung bleibt 3 Tage im offenen Gefäße am Licht stehen, wird filtriert und mit 25 ccm reinem Glycerin und 25 ccm Methylalkohol versetzt. Nach wiederum 3 Tagen ist diese filtrierte Mischung für lange Zeit gebrauchsfähig.
P. Uhlenhuthu. O. Weidanz, Praktische Anleitung zur Ausführung des biologischen Eiweißdifferenzierungsverfahrens, Verlag von G. Fischer, Jena. 1909. S. 33.
Vierteljahrsschrift für gerichtl. Medizin III. F., IV. Bd. 1892. S. 62: Über den Wert des Hämatoporphyrinspektrums für den forens. Blutnachweis.
Ebenda. 1896. XII. Bd. Supplem. S. 103.
Außer dem üblichen Spektroskop eignet sich für die Blutuntersuchungen auch besonders das Mikrospektroskop nach Abbé.
Praktische Anleitung zur gerichtsärztl. Blutuntersuchung mittels der biologischen Methode, Zeitschr. f. Medizinalbeamte 1903, No. 5 u. 6; siehe ferner: P. Uhlenhuth u. O. Weidanz, Praktische Anleitung zur Ausführung des biologischen Eiweißdifferenzierungsverfahrens, Verlag G. Fischer, Jena 1909; § 16 Abs. 3 der Anlage und zu den am 1. April 1908 erlassenen Ausführungsbestimmungen D zum Fleischbeschaugesetz siehe S. 172 dieses Hilfsbuchs. Uhlenhuth, Weidanz u. Wedemann, Arb. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte, Bd. 28; O. Weidanz, Zeitschr. f. Fleisch- u. Milchhygiene, 1907. 18. 33; Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Medizin 1909, Bd. 37, 2. Suppl.-Heft; siehe im übrigen auch S. 171.
Über die Leistungsfähigkeit des Uhlenhuth schen serodiagnostischen Verfahrens bei Anwendung der Kapillarmethode. Festschrift für J. Rosenthal 1906.
Zur Technik der Untersuchung kleinster Blutspuren. Arbeiten aus dem Kaiserl. Gesundheitsamte 1907. 27. Heft 2.
Biochem. Zeitschr. 1908. 14. 294 u. Chem. techn. Rep. der Chem.-Ztg. 1909. 8. 32.
J. J. Hofmann, Rev. intern. fals. 1898, 11, 89–92 und 130 bis 133 und Zeitschr. f. Unters. d. Nahr.- u. Genußm. 1899, 2, 511. Näheres siehe Dennstedt u. Voigtländer, Der Nachweis von Schriftfälschungnn, Blut, Sperma, Braunschweig 1906.
Literatur: Hahn-Holfert-Arends, Verlag von J. Springer, Veröffentlichungen des Kaiserl. Gesundheitsamtes betr. Geheimmittel, deren öffentliche Anpreisung verboten ist.
Literatur: R. Neuhauß, Lehrbuch der Mikrophotographie. 2. Aufl. 1907. Leipzig. Baumert-Dennstedt-Voigtländer l. c. Außer mikrophotographischen Aufnahmen können von dem Gerichtschemiker auch sonstige photographische Aufnahmen, z. B. von Fingerab drücken, Blutflecken, Handwerkszeug, des Tatortes selbst u. s. w. verlangt werden.
Als Spezialwerk zu empfehlen: Ed. Späth, Harnanalyse. 1908. Verlag von J. A. Barth, Leipzig. Zur Konservierung von Harn nimmt man alkoholische Thymollösung (2,0 Thymol zu 1 1 Harn, auch Chloroform oder einige Stückchen Kampfer). Namentlich im Sommer bei Einsendungen von auswärts nötig.
Zeitschr. physiol. Chem. 1900. 30. 313.
Eiweiß ist zuvor durch Kochen unter Zusatz von einigen Tropf en Essigsäure zu entfernen.
Die Reaktion ist sehr empfindlich.
Außer diesen 5 Proben existieren noch verschiedene, z. B. die Spieglersche; die Pikrinprobe u. a.; letztere fällt auch Pepton. (10 ccm Harn mit
Esbachs Reagens gibt bei Anwesenheit von Albumin, Globulin und Pepton Trübung. Esbachs Reagens = Pikrinsäure 5,0, Citronensäure 10,0, Wasser 500,0).
Man löse 4 g Seignettesalz in 100 g NaOH (8%-haltige) und digeriere die Lösung auf dem Wasserbade mit 2 g basischem Wismuthnitrat. Nach dem Erkalten filtriere man die Lösung.
Formel zur Berechnung des Harnzuckers: C = Gramm in Liter; L = Rohrlänge in mm; α = abgelesene Grade.
Bilirubinnachweis: Man fällt den Harn mit Chlorbarium, filtriert den Niederschlag ab, wäscht ihn mit Wasser aus; wenn dann der Niederschlag mit Alkohol und Salzsäure gekocht wird, entsteht eine grüne Lösung (nach S c h e r e r).
Die Häminprobe bzw. Darstellung der Häminkrystalle geschieht nach S. 523.
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Bujard, A., Baier, E. (1911). Chemischer Teil. In: Hilfsbuch für Nahrungsmittelchemiker zum Gebrauch im Laboratorium für die Arbeiten der Nahrungsmittelkontrolle, gerichtlichen Chemie und anderen Zweige der öffentlichen Chemie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91122-4_2
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