Zusammenfassung
Berufliche Organe der Volksgesundheit waren bisher in erster Linie Aerzte und Schwestern. Alles, was bis vor kurzem an Erkenntnis, Heilung und Verhütung von Krankheiten geleistet wurde, war ärztlicher Tätigkeit, die pflegerische Hilfe im Krankenhaus und die Gemeindepflege den Schwestern zu verdanken. Eine gewaltige Ausdehnung über diesen Kreis heraus brachte schon die Sozialversicherung, die neben Aerzten und pflegerischen Kräften auch Verwaltungsbeamte in grosser Zahl verwendete, deren sozialhygienische Einstellung naturgemäß auf die vorbeugende Arbeit gerichtet war.
Gib dich selbst! Arnold Toynbee.
Die Ausbildung zur sozialen Berufstätigkeit. Soziale Frauenschulen als eigenartige und grundlegende Form. Anforderungen an die Familienfürsorgerin. Gesetzliche Begelung der Ausbildung; Beispiel: Badische Prüfungsordnung vom 17. März 1921. Einordnung der Fürsorgerin in die Besoldungsordnung. Der Arbeitstag einer Fürsorgerin.
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© 1923 München * Verlag von J. F. Bergmann
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Baum, M. (1923). Die Organe der Gesundheitsfürsorge. In: Baum, M. (eds) Grundriss der Gesundheitsfürsorge. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91084-5_23
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