Zusammenfassung
Schon frühzeitig sah sich der Mensch, urn sich mit seinesgleichen über gewisse Begriffe verständigen zu können, in die Notwendigkeit versetzt, als Maßstab ganz bestimmte Einheiten festzusetzen, die allgemein bekannt waren. So lag es nahe, für den Begriff der Länge denjenigen Maßstab als Einheit zu nehmen, der dem Menschen am nächsten liegen mußte, nämlich die Länge gewisser Körperteile. So wurden als Längenmaßstab der menschliche Arm oder Fuß angenommen. Es ist selbstverständlich, daß sich hieraus eine große Reihe von Abweichungen ergeben mußte, da eben die Länge eines menschlichen Armes oder Fußes nicht überall dieselbe ist. Erst die Französische Revolution von 1789 verwarf diese willkürlichen Maßstäbe und legte eine Einheit zugrunde, die den Maßen der Erde entnommen war. Sie nahm als Einheit den 40 000 000. Teil des Erdumfanges, und zwar gemessen vom Nordpol zum Südpol und zurück (also nicht den Äquatorialumfang), und bezeichnete ihn als einen Meter. Allmählich wurde dieses „Meter“maß von den meisten Kulturstaaten als Einheitsmaß angenommen, so daß nur noch England und Rußland eigene Längenmaße besitzen. Auch bei uns in Deutschland ist das Metermaß erst seit etwa einem halben Jahrhundert als gesetzliches Längenmaß eingeführt.
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Hoffschildt, H.A.F., Drechsler, E., Schneider, G. (1926). Längenmaß, Hohlmaß, Gewicht. In: Der junge Drogist. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91046-3_6
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