Zusammenfassung
Wird ein sich im Betrieb befindender Leitungsabschnitt fehlerhaft, so ist es die Hauptaufgabe des Selektivschutzes, möglichst nur die defekte Strecke schnellstens vom übrigen Leitungsnetz abzuschalten, wenn das Bestehenbleiben des Fehlers eine Gefahr für den Betrieb bedeuten würde; gelingt es gleichzeitig, die Fehlerart und den Fehlerort anzuzeigen, so ist das für die Betriebsleitung natürlich sehr wertvoll. Der moderne Distanzschutz allein gestattet bei kurzschlußartigen Fehlern, aus der Anzeige der Ablaufzeit der Relais einen Rückschluß auf die Lage des Fehlerortes zu ziehen; das Distanzprinzip läßt sich aber nicht auf den mindestens ebenso häufigen Fall des 1-poligen Erdschlusses und des Leiterbruches anwenden; bei diesen Fehlerarten ist es lediglich möglich, den betroffenen Leitungsabschnitt und den defekten Leiter zu kennzeichnen. An die Genauigkeit der Fehlerortbestimmung auf Grund der Widerstandsmessung der Kurzschlußschleife mittels der Distanzrelais kann man keine besonders hohen Ansprüche stellen, da die verwendeten Meßwerke in erster Linie großen Anforderungen bezüglich mechanischer und thermischer Sicherheit gewachsen sein müssen, und ihre Anzeigefehler innerhalb des notwendigerweise weiten Arbeitsstrom- und Spannungsbereiches mit Mühe in solchen Grenzen gehalten werden können, daß sie die für eine sichere Selektivität erforderliche Genauigkeit bei der geringen zur Verfügung stehenden Einstellzeit besitzen.
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Poleck, H. (1936). Die Fehlerortbestimmung. In: Schleicher, M. (eds) Die moderne Selektivschutztechnik und die Methoden zur Fehlerortung in Hochspannungsanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-91019-7_10
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