Zusammenfassung
Es wurde schon anfangs erwähnt, daß der Konstrukteur nicht eine Zeichnung, sondern ein Werkstück anzufertigen hat. Vom Standpunkt des Zeichners aus gesehen, steht die werkstattreife Konstruktionszeichnung am Ende seiner Arbeit. Der Konstrukteur muß aber über das Werkstück und dessen Bauaufgabe schon vor Beginn der Arbeit im klaren sein, nur dann wird er betriebsgerechte, werkstattgerechte und werkstoffgerechte Bauteile schaffen können. Natürlich lassen sich die genannten und viele andere Gesichtspunkte für die Formgebung nur im engsten Zusammenhang mit einer bestimmten Konstruktion, die in einer bestimmten Werkstatt ausgeführt werden soll, erörtern. Auch kann hier nicht auf Eragen eingegangen werden, die in ein Lehrbuch über Gießerei, Gesenkebau oder Werkzeugmaschinen gehören. Hier sollen an einigen Beispielen nur jene allgemein gültigen Regeln besprochen werden, die den Zusammenhang der Konstruktionszeichnung mit der Produktion und die Beziehungen des zeichnenden Konstrukteurs mit dem ausführenden Werkmann betreffen1
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Volk, K.E. (1940). Die Zeichnung und die Fertigung. In: Volk, K.E. (eds) Das Maschinenzeichnen des Konstrukteurs. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90995-5_3
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