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Part of the book series: Bank- und finanzwirtschaftliche Abhandlungen ((BFA,volume 9))

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Zusammenfassung

Unter Depotbuchhaltung im Bankbetrieb ist diejenige Einrichtung zu verstehen, welche die Aufbewahrungsgeschäfte der Bank — Depotgeschäfte im Sinne des Gesetzes — buchmäßig zu erfassen hat. Diese Aufbewahrungsgeschäfte umfassen neben der Überlassung von Schrankfächern an andere und der Verwahrung verschlossener Depots für andere hauptsächlich die Aufbewahrung und Verwaltung von Effekten. Die Bankbetriebe haben mit der Depotbuchhaltung einer gesetzlichen Pflicht zu genügen, die ihr in § 1 des Bankdepotgesetzes vorschreibt, neben der Aufbewahrung der Werte unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers oder Verpfänders „ein Handelsbuch zu führen, in welches die Wertpapiere jedes Hinterlegers oder Verpfänders nach Gattung und Nennwert der Stücke einzutragen sind“. Die Organisation der Depotbuchhaltung jedes Bankbetriebes trägt also laut Gesetzesvorschrift — so individuell,sie auch sonst sein mag — ein charakteristisches Merkmal: das Depotbuch als Handelsbuch.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1927 Verlag von Julius Springer

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Rasch, M. (1927). Begriff und Zweck der Depotbuchhaltung. In: Doppelte Buchführung und Maschinenbetrieb in der Depotabteilung. Bank- und finanzwirtschaftliche Abhandlungen, vol 9. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90979-5_1

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-89123-6

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