Zusammenfassung
Unter einem Kraftwagen (Automobil) versteht man ein zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmtes Fahrzeug, das die zu seiner Fortbewegung dienende und durch irgendeine Kraft getriebene Maschine selbst trägt. Nach dem Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 und 21. Juli 1923 werden als Kraftfahrzeuge Landfahrzeuge bezeichnet, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Die Maschinenkraft besteht entweder in einer Dampfmaschine, elektrischen Sammelbatterie oder Verbrennungsmotor. Die letztgenannte Antriebsweise ist gegenwärtig vorherrschend im Kraftwagenbau, weil sie die meisten Vorteile bietet: Geringes Gewicht, große Geschwindigkeit, großer Aktionsradius.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Neumann, E. (1927). Bauart und Wirkungsweise der Kraftwagen. In: Der neuzeitliche Straßenbau. Handbibliothek für Bauingenieure, vol 10. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90963-4_3
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