Zusammenfassung
Die Regelung des Straßenverkehres besteht unter den heutigen Verhältnissen aus drei Maßnahmen, die sieh gegenseitig ergänzen müssen:
-
A.
Anordnung des Straßennetzes und Straßenform in der Weise, daß sieh der Verkehr möglichst zwangläufig abwickeln kann;
-
B.
durch Benutzung beweglicher Zeichen — damit zeigt die Regelung des Straßenverkehres die Merkmale des Eisenbahnverkehres —;
-
A.
polizeiliche Anordnungen, die z. T. sich auf feste Verkehrsweiser beziehen, z. T. als allgemeine Verkehrsregeln gelten und dem Verkehr in Fleisch und Blut übergegangen sein und daher ohne weiteres beachtet werden müssen.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Neumann, E. (1927). Verkehrsregelung. In: Der neuzeitliche Straßenbau. Handbibliothek für Bauingenieure, vol 10. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90963-4_11
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