Zusammenfassung
Für den Bau einer neuen Bahnlinie sind volkswirtschaftliche Bedürfnisse oder militärische Forderungen oder auch beides maßgebend. Hierdurch wird die Führung der Linie in ihren Hauptpunkten bestimmt. Das gilt auch noch für den Fall, daß das Anwachsen des Verkehrs auf einer bestehenden Bahnlinie den Bau einer Entlastungsstrecke erforderlich macht. Es ist dann durchaus nicht gesagt, daß die neue Linie neben die vorhandene gelegt werden muß, sondern es kann sehr wohl zur Aufschließung von Gebietsteilen für Land- und Forstwirtschaft, für Industrie, Bergbau, Besiedelung, oder aus strategischen Gründen die neue Bahn abseits der bestehenden durch neue Gebietsteile geführt werden. Obgleich durch derartige Forderungen gewisse Zwangspunkte für die Linienführung gegeben sind, wird die Bahnlinie dadurch doch nicht eindeutig festgelegt. Es werden mehrere Linien zwischen den Zwangspunkten möglich sein. Es tritt dann an den entwerfenden Ingenieur die Frage heran, welche von den möglichen Linien gebaut werden soll. Die Entscheidung wird letzten Endes davon abhängen, wie hoch etwa der Ertragswert der verschiedenen Linien eingeschätzt wird, welche Rente sich hieraus errechnet, und wie dieser privatwirtschaftliche Nutzen zu werten ist gegenüber dem gemeinwirtschaftlichen, der sich aus der Erschließung von Wirtschaftsgebieten und der damit verbundenen Hebung der Steuerkraft ergibt. Dieser Vergleich zwischen gemein- und privatwirtschaftlichem Nutzen wird auch anzustellen sein, wenn nicht mehrere Linien, sondern nur eine für die Ausführung von vornherein in Frage kommen sollte. Aufgabe der wirtschaftlichen Erwägungen muß es daher zunächst sein, die Verkehrsverhältnisse in den für die Linienführung in Betracht zu ziehenden Gebieten zu erkunden.
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Risch, K. (1925). Wirtschaftliche Erwägungen. In: Linienführung. Handbibliothek für Bauingenieure, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90958-0_5
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