Zusammenfassung
Vorkommen: Durch eine Reihe von vegetabilischen Stoffen werden Hauterkrankungen hervorgerufen; sowohl lebende Pflanzen, z. B. Primeln, Hopfen u. a., wie auch getrocknete Pflanzenprodukte und Samen, besonders aber bestimmte Holzarten, sind als Ursachen von Hautentzündungen festgestellt worden. Wenn in der Verordnung vom 11. Februar 1929 nur die Hauterkrankungen durch exotische Holzarten unter die melde- und entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten einbezogen sind, so geschah das deshalb, weil gerade diese harzreichen Hölzer infolge ihres Gehaltes an ungesättigten Harzsäuren und Alkaloiden bei dazu disponierten Personen besonders leicht Entzündungen hervorrufen. Bei dem Holz der afrikanischen Eiche (Iroko) wurde ferner eine Reizwirkung durch Schimmelpilze beobachtet, die sich bei Transport der Stämme in dem lauwarmen Wasser der Flüsse gebildet hatten. Da die Verwendung dieser Holzarten fast ausschließlich in der Möbelfabrikation, Bootsbauerei, beim Waggon- und Schiffsbau (besonders von Teakholz) stattfindet, sind die in Frage kommenden Berufstätigen Tischler, Bootsbauer usw. Am meisten wird verwendet: Satinholz (aus Ost- und Westindien, Jamaika, Guyana), auch Atlas-, Seiden-, Feroleholz genannt, Mahagoniholz (Indien und Westafrika, Singapore), Teakholz (Ostindien, Java, Birma), Buchsbaumholz (Afrika, Marakaibo), Ebenholz (Afrika, Ostindien, Molukken), Palisanderholz (Brasilien), afrikanische Eiche (Iroko), Rosenholz, Moah-, Okome-, Makassaholz usw. Ich selbst habe vor kurzem Toxikodermie durch Zitronenholz beobachtet.
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Chajes (1930). Chronische und chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen durch exotische Holzarten. In: Ärztliche Merkblätter über berufliche Erkrankungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90862-0_14
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