Zusammenfassung
Die sozialen Versicherungsgesetze der Jahre 1884–1889 mit ihren verschiedenen Abänderungen während der nachfolgenden 15 Jahre und ihrer endgültigen Umarbeitung und Zusammenfassung in der RVO. (Reichsversicherungsordnung) vom Jahre 1911 haben eine ganz erhebliche Rückwirkung auf die Gesamtheit des Ärztestandes und nicht weniger auf die ärztliche Wissenschaft als solche ausgeübt. Über die mancherlei Vorteile und die fast noch schwerer wiegenden Nachteile, die die soziale Versicherung für Stellung, Ansehen und Einkommen des Ärztestandes brachte, wird von anderer Seite (bei dem Kapitel Krankenversicherung) zu berichten sein. Meine Aufgabe ist es, hier in kurzen Zügen zu schildern, wie die ärztliche Wissenschaft durch die Unfall- und Invalidenversicherung eine ganz ungeahnte Förderung und Bereicherung erfahren hat, und anschließend die Mitwirkung des Arztes bei der Durchführung der Invaliden- und Unfallversicherung klarzulegen.
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Literatur
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Knepper, H. (1927). Der Arzt in der Invaliden- und Unfallversicherung. In: Ascher, L., et al. Gesundheitsfürsorge Soƶiale und Private Versicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90725-8_20
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