Zusammenfassung
Die Kulturstatistik hat die Aufgabe, alle Tatbestände der körperlichen und geistigen Bildung darzustellen; es fällt demnach in ihren Rahmen die Statistik der körperlichen Ausbildung (Turnen, Sportwesen usw.), der Schulen und sonstigen Bildungsstätten wie Museen, Büchereien, Schaubühnen, Lichtspiele, Rundfunk2, Volksbildungsvereine usw.; ferner die Statistik des Bildungsgrades der Bevölke-rung. In einem weiteren Sinne darf aber in der Kulturstatistik auch die Statistik der Mängel der menschlichen Gesellschaft dargestellt werden, wie sie in der Moralstatistik und in der dazuzurechnenden Kriminalstatistik geoffenbart werden. Es ist somit das Gebiet der Kulturstatistik weit und es ware ein viel größerer Raum notwendig, als er hier verfügbar ist, urn sie einigermaßen befriedigend zu behandeln; wir müssen uns daher darauf beschränken, nur einige wenige Kapitel herauszugreifen: Turn- und Sportstatistik, Schulstatistik, Bildungsstatistik und Kriminalstatistik. Im übrigen muß auf das eingehendere Fachschrifttum hingewiesen werden, hinsichtlich der Moralstatistik auch auf die oben S. 3 gemachten Bemerkungen, sowie darauf, daß Tatbestände der Moralstatistik (z. B. der unehelichen Geburten, der Ehescheidungen, der Selbstmorde) an anderen Stellen dieses Grundrisses behandelt worden sind.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Winkler, W. (1933). Vorbemerkungen. In: Grundriss der Statistik. II. Gesellschaftsstatistik. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 12. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90724-1_27
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