Zusammenfassung
Der Wechsel ist ein zur Zirkulation geeignetes Verpflichtungspapier besonderer Art, durch das eine formale und abstrakte, in eigentümlicher Strenge durchgeführte Skripturobligation eines oder mehrerer Wechselschuldner begründet wird. Das Wort „Wechsel“, das in allen Sprachen das gleiche ist (lettera di cambio, lettre de change, bill of exchange), erklärt sich aus dem Charakter, den der Wechsel der Frühzeit trug; er diente dem Geldverkehr von Ort zu Ort, von Land zu Land: über die in Augsburg bei A eingezahlten Dukaten stellte A dem Einzahler einen Wechselbrief aus, gegen den dieser oder eine andere Person die entsprechenden Scudi bei B, dem Adressaten des Briefs, in Venedig einwechseln konnte. Im Laufe der Zeit wurde der Wechsel aber zum reinen Kreditpapier. Besonders häufig werden Wechsel im Warenverkehr von dem Käufer ausgestellt, der den Kaufpreis erst nach einer bestimmten Frist zu zahlen hat; der Wechsel kann aber auch zu Zwecken ganz anderer und der verschiedensten Art verwendet werden — eine hochbedeutsame, namentlich auch im internationalen Verkehr äußerst wichtige Institution.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Heinsheimer, K. (1924). Wechsel und Scheck. In: Handels- und Wechselrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 34. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90718-0_20
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