Zusammenfassung
Die einfachsten Versicherungsformen bestehen darin, daß der Versicherte in einem bestimmten Zeitpunkte mit einer Versicherungsinstitution, z.B. mit einer Versicherungsgesellschaft vertraglich vereinbart, daß ihm diese gegen ein gewisses Entgelt bei Erleben eines bestimmten späteren Zeitpunktes eine gewisse Summe ausbezahlt. In diesem Fall spricht man von einer Erlebensfallversicherung. Wird andererseits vereinbart, daß den Hinterbliebenen des Versicherten nach seinem Tode gewisse Leistungen ausbezahlt werden, so spricht man von einer Todesfallversicherung. Beide Versicherungsformen lassen sich auch kombinieren und dann erhält man gemischte Versicherungen. Die Kosten für eine solche Versicherung werden in der Weise bestimmt, daß man den Barwert der Versicherungsleistungen auf ein bestimmtes Datum, in der Regel das Abschlußdatum der Versicherung, berechnet, unter Annahme eines bestimmten Zinsfußes und einer hypothetischen Absterbeordnung. Bei der Berechnung der Einmaleinlagen oder Prämien, die der Versicherte für seine Versicherung zu bezahlen hat, kommen als drittes Element der Rechnungsgrundlagen noch gewisse Zuschläge zwecks Kompensation der Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft hinzu. Die Art und Weise der Berechnung und Bemessung dieser Zuschläge soll an späterer Stelle dargestellt werden. Bei der Wahl der Absterbeordnung kann man sich für eine Aggregattafel oder eine Selektionstafel entscheiden. Da die Formeln bei einer Aggregattafel einfacher werden, soll zunächst von der Wahl einer Selektionstafel Abstand genommen werden.
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© 1955 Springer-Verlag Ohg. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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Saxer, W. (1955). Die Leibrente und die Kapitalversicherungen auf ein Leben. In: Saxer, W. (eds) Versicherungsmathematik. Die Grundlehren der Mathematischen Wissenschaften, vol 79. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88629-4_3
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