Skip to main content

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT))

  • 48 Accesses

Zusammenfassung

Als die Verfassungsväter im Konvent von Philadelphia dem neuen Staatswesen die bundesstaatliche Organisation — “federal government” — gaben, wagten sie sich in ein völlig unerforschtes Gebiet. Begreiflicherweise waren bei ihrem kühnen Bauplan Strukturfehler nicht zu vermeiden. Der Grundfehler, innerhalb ein- und desselben Gebiets zwei gleichermaßen souveräne Gebietshoheiten anzuerkennen — dual sovereignty —, nämlich die des Oberstaats und die der Gliedstaaten, rächte sich bitter; er führte zum Krieg zwischen den Staaten. Andererseits kann man heute, nach fast zweihundert Jahren, ein Gefühl der Bewunderung nicht unterdrücken, mit welch instinktiver Sicherheit die Probleme erkannt und Lösungen dafür bereitgestellt wurden.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Über die neuerdings verschärfte Einstellung gegenüber des Kommunismus verdächtigen Ausländern siehe unten S. 550 f.

    Google Scholar 

  2. Siehe unten S. 257 ff.

    Google Scholar 

  3. Siehe unten S. 295 ff.

    Google Scholar 

  4. Siehe unten S. 297 f.

    Google Scholar 

  5. Siehe Kapitel 10, unten S. 230 ff.

    Google Scholar 

  6. Siehe Kapitel 12, unten S. 292 ff.

    Google Scholar 

  7. Siehe unten S. 598 ff.

    Google Scholar 

  8. Siehe unten 6. Kapitel, S. 125 ff.

    Google Scholar 

  9. Siehe unten S. 582.

    Google Scholar 

  10. Siehe unten S. 516 ff.

    Google Scholar 

  11. Siehe unten S. 600 ff.

    Google Scholar 

  12. Siehe unten S. 573.

    Google Scholar 

  13. Siehe darüber auch unten S. 508.

    Google Scholar 

  14. Siehe unten S. 506.

    Google Scholar 

  15. Es ist auch zu berücksichtigen, daß, wo Bundes- und Staatengesetze mit Strafandrohungen für das gleiche Vergehen bestehen, der Grundsatz ne bis in idemdouble jeopardy — keine Anwendung findet, so daß jemand zweimal wegen der gleichen Handlung bestraft werden kann; siehe unten S. 507 ff.

    Google Scholar 

  16. Siehe unten S. 501 f.

    Google Scholar 

  17. Siehe darüber unten S. 501 ff.

    Google Scholar 

  18. Siehe unten S. 92 ff.

    Google Scholar 

  19. Siehe unten in Kapitel 18 über die Freiheitsrechte S. 510 ff.

    Google Scholar 

  20. Siehe unten Kapitel 16, S. 418 ff.

    Google Scholar 

  21. Siehe unten S. 421 ff.

    Google Scholar 

  22. Bei der Abspaltung West-Virginias von Virginia (1862–1863) während des Bürgerkrieges wurde dieser Grundsatz vom Kongreß wohl verletzt, da der Antrag auf Zulassung von einem nicht-legitimierten „Rumpfparlament“ ausgegangen war; aber es lag eine revolutionäre Situation vor, und der mit dem rebellierenden Süden verbundene Staat Virginia wurde nicht als berechtigt zur Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung angesehen. Auch Vermont wurde 1791 zugelassen, trotzdem New York Ansprüche auf das Gebiet geltend machte.

    Google Scholar 

  23. Siehe unten S. 114 ff.

    Google Scholar 

  24. Siehe oben S. 88.

    Google Scholar 

  25. Siehe unten 18. Kapitel, S. 473 ff.

    Google Scholar 

  26. Siehe unten S. 510 ff.

    Google Scholar 

  27. Vgl. die Statistiken in Edward S. Corwin, The Constitution of the United States, Washington 1953, S. 861 ff.: Zwischen 1865 und 1873 wurden 20 Staatengesetze wegen Verletzung der Vertragsfreiheit für verfassungswidrig erklärt, wovon 12 öffentliches Land betrafen. Von 1874–1888 29 (24 öffentliches Land betreffend), von 1889–1900 28 (26); 25% aller Fälle von angefochtenen Staatengesetzen fielen in diese Kategorie. In der Zeit von 1910–1921 waren es nur mehr 15%, die dann in der Folgezeit (1921–1930) auf 9% absanken. Dann trat während der Depression eine zeitweise Steigerung ein, um in den letzten Jahrzehnten fast auf den Nullpunkt herabzusinken.

    Google Scholar 

  28. Siehe unten S. 104 ff.

    Google Scholar 

  29. Die Abkürzung U.S.C. bezieht sieh auf den Code of the United States, jene vielbändige amtliche Gesetzessammlung, in welcher die jeweils ergangenen Kongreßgesetze systematisch geordnet und alle paar Jahre konsolidiert werden. Die erste Ziffer, der „Titel“, bezeichnet die sachliche Materie, „Sektion“oder auch „Paragraph“die Einzelbestimmung.

    Google Scholar 

  30. Siehe oben S. 93.

    Google Scholar 

  31. Siehe unten S. 453 ff.

    Google Scholar 

  32. Eine Liste dieser Fälle (bis 1945) findet sich im Journal of the American Judicature Society, Band 30 (1946), S. 132ff.

    Google Scholar 

  33. Siehe unten S. 454ff.

    Google Scholar 

  34. Ein lehrreiches Beispiel ist die Beendigung des sog. „Austernkrieges“, der seit 174 Jahren zwischen den Staaten Maryland und Virginia im Gang war. Auf Grund einer dem ersten Gouverneur Lord Baltimore von der britischen Krone gewährten Konzession übt Maryland die Territorialhoheit über den ganzen Potomac-Fluß bis zur Ebbelinie am gegenüberliegenden Ufer von Virginia aus. Im Jahre 1785 schlossen beide Staaten einen Vertrag über die beiderseitige Ausübung der Fischereirechte auf dem Fluß, gerieten aber darüber in Streit, als Virginia das Austernfischen mit Schleppnetzen zuließ, während Maryland nur Handzangen erlaubt. Es kam zu wiederholten Schießereien zwischen den Fischern aus Virginia und den Patrouillebooten von Maryland. Schließlich kündigte Maryland (1957) den Vertrag einseitig auf, wogegen Virginia mit Recht protestierte. Der angegangene Oberste Gerichtshof lehnte aber eine Entscheidung ab, um den Staaten Gelegenheit zur gütlichen Einigung zu geben. Dies geschah schließlich (1959) in einem neuerlichen Vertrag der beiden Staatenregierungen, der nach Annahme durch die Gesetzgebungskörperschaften und eine Volksabstimmung in Kraft treten soll.

    Google Scholar 

  35. Der General wurde aber nachher von Präsident Madison begnadigt.

    Google Scholar 

  36. Siehe unten S. 467 ff.

    Google Scholar 

  37. Diese Bestimmungen sind jetzt in U.S.C., Title 10, Chapter 15, §§ 332–334 kodifiziert.

    Google Scholar 

  38. Siehe unten S. 465 f.

    Google Scholar 

  39. Siehe unten S. 600 ff.

    Google Scholar 

  40. Gegen die Berufung des Gouverneurs Faubus wurde die Entscheidung des District Court im April 1958 vom Court of Appeals vollinhaltlich aufrechterhalten.

    Google Scholar 

  41. Über die weitere Entwicklung in Little Rock siehe unten S. 611 f.

    Google Scholar 

  42. Siehe oben S. 75 ff.

    Google Scholar 

  43. Siehe oben S. 79 ff.

    Google Scholar 

  44. Alle Ausgaben der Verfassung bringen die Stelle in folgender Fassung: “The Congress shall have power to lay and collect taxes, duties, imposts and excises, to pay the debts and provide for the general defense and general welfare of the United States;…”. Die Historiker haben darauf hingewiesen, daß das Committee on Style im Konvent von Philadelphia in der Klausel 1 einen Strichpunkt nach den Worten “excises” und vor den Worten “to pay the debts” eingefügt hatte, der dann beim Abschreiben des offiziellen Textes vom Schreiber versehentlich durch ein Komma ersetzt wurde. Mit dem Strichpunkt würde die Klausel gelautet haben, daß der Kongreß nicht nur die erwähnten Steuern erheben konnte, sondern auch ohne jeden Zusammenhang mit dem Steueraufkommen alles tun könne, was ihm beliebe, um die Schulden zu bezahlen, für die nationale Verteidigung und für die allgemeine Wohlfahrt zu sorgen. Damit wäre also dem Kongreß eine selbständige Zuständigkeit der allgemeinen Wohlfahrtsfürsorge eingeräumt worden.

    Google Scholar 

  45. Siehe unten S. 234 ff.

    Google Scholar 

  46. Über diese ausführlicher unten S. 240 ff.

    Google Scholar 

  47. Zwischen 1950/51 und 1955/56 betrug der Gesamtbetrag der Bundeszuschüsse an Staaten und Gemeinden (einschließlich von Puerto Rico, Alaska, Hawaii und der Virgin Islands) 16,769 Milliarden allein für Sozialleistungen und Erziehung (siehe Statistical Abstract 1957, S. 260). Dazu kommen noch in der gleichen Zeit 4,234 Milliarden für Straßenbauten (siehe a. a. O., S. 544).

    Google Scholar 

  48. Siehe oben S. 119 f.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1959 Springer-Verlag oHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Loewenstein, K. (1959). Die bundesstaatliche Organisation: Die Union und die Staaten. In: Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88610-2_5

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-88610-2_5

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-642-88611-9

  • Online ISBN: 978-3-642-88610-2

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics