Zusammenfassung
Anders als in Kontinentaleuropa ist es bei den systematischen Darstellungen des amerikanischen Verfassungsrechts nicht üblich, dem materiellen Unterbau der Staatsdynamik, Staatsgebiet und Staatsvolk, besondere Abschnitte zu widmen; die einschlägigen Probleme werden meist in anderen Sachzusammenhängen behandelt, so etwa das Staatsgebiet im Rahmen der bundesstaatlichen Struktur oder das Staatsvolk anläßlich der Grundrechte. Für den deutschen Leser empfiehlt sich aber eine Sonderbehandlung dieser beiden Materien, was in diesem und dem nächsten Kapitel geschehen soll.
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Literatur
Mit der Zulassung von Alaska und Hawaii sind es nunmehr 50 Staaten. Wenn in diesem Buch gelegentlich noch von den 48 Staaten die Rede ist, welche die Union umfassen, so ist dies auf die Macht der Grewohnheit zurückzuführen, für die ein Generalpardon erbeten wird.
Alle in diesem Buch enthaltenen statistischen Angaben sind dem World Almanac (1957) oder dem Statistical Abstract of the United States (1957) entnommen.
Oklahoma war auferlegt worden, seine Staatshauptstadt sechs Jahre lang nicht an einen anderen Ort zu verlegen. Als dies nach drei Jahren doch geschah, entschied das Gericht (Coyle v. Smith, 221 U.S. 559, 1911), es könne nicht eingreifen, da die Verlegung nichts mit dem Bestand des Staates selbst zu tun habe und die Bedingung der Gleichheit der Staaten widerspreche. Die Minnesota bei seiner Zulassung auferlegte Bedingung, daß der der Union gehörige Grundbesitz überhaupt nicht und der Grundbesitz von Personen, die nicht im Staate wohnten, nicht höher besteuert werden dürfe als der der im Staate Ansässigen, wurde vom Obersten Gerichtshof nicht aufrecht erhalten, da eine vertragliche Bindung angenommen wurde, die, nur das Eigentum betreffend, keinen Einfluß auf die politische Freiheit des Staates selbst habe (Stearns v. Minnesota, 179 U.S. 223, 1900).
Näheres siehe unten S. 180ff.
Siehe unten S. 55ff.
Außer den oben genannten sind es die folgenden: Die Inseln (oder Inselgruppen) im Stillen Ozean von Wake, Midway und die Johnston-Gruppe südlich von Hawaii. Die Inseln Canton und Enderbury in der Phoenix-Gruppe stehen unter gemeinsamer Verwaltung der Vereinigten Staaten und Großbritanniens.
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Loewenstein, K. (1959). Das Staatsgebiet. In: Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88610-2_3
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