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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT))

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Zusammenfassung

Nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung sollte sich der Tätigkeitsbereich des Kongresses nur auf die Gesetzgebung beschränken. Die Verfassung selbst bringt dies deutlich zum Ausdruck. „Alle gesetzgeberischen Punktionen, die von dieser Verfassung gewährt sind (herein granted), sind einem Kongreß der Vereinigten Staaten verliehen“ (Artikel I, Sektion 1). Dem entspricht aber die politische Wirklichkeit in keiner Weise mehr und hat ihr wohl auch von Anfang an nicht entsprochen. Neben der Gesetzgebungsfunktion, die nach wie vor den Schwerpunkt bildet, übt der Kongreß auch noch andere Tätigkeiten aus, die an politischer Bedeutung oft der eigentlichen Gesetzgebungsfunktion gleichkommen. Dabei ist von vorneherein zu beachten, daß, während beide Häuser in der Gesetzgebung gleichgestellt sind, in den anderen Tätigkeitsbereichen des Kongresses der Senat die überragende Stellung einnimmt.

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Literatur

  1. Siehe oben S. 15 und 90.

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  2. Näheres siehe unten S. 230 f.

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  3. Siehe oben S. 75ff., 77ff.

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  4. Siehe unten S. 431 ff.

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  5. Siehe unten S. 245 ff.

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  6. Siehe unten S. 297ff.

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  7. Siehe die umfassende Darstellung der Kriegsorganisation in Karl Loewenstein, Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Band 4 (1955), S. 29 ff.

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  8. Siehe unten S. 314ff.

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  9. Siehe unten S. 316 f.

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  10. Siehe unten S. 355.

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  11. Siehe über den Auslegungsstreit oben S. 119 f.

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  12. Siehe oben S. 124ff.

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  13. Siehe Statistical Abstract 1937, S. 449.

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  14. Für eine ausführlichere Darstellung siehe Karl Loewenstein, Jahrbuch, S. 10ff.

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  15. Siehe unten S. 510ff.

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  16. Siehe oben S. 85ff.

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  17. Aber auch hier immer mit dem Vorbehalt, daß damit der zwischenstaatliche Handel nicht beeinträchtigt wird (siehe neuerdings Bibb et al. v. Navacho Freight Lines, Inc. et al, 359 IL S. 520, 1959).

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  18. Im Fiskaljahr 1955/56 betrugen die Bundeseinnahmen aus direkten Steuern $ 56,636 Milliarden, die (als direkte Steuern zu rechnenden) Beschäftigungssteuern $ 7,296 Milliarden, denen an Verbrauchs- und anderen Steuern $ 11,181 Milliarden gegenüberstanden. Die Zölle mit $ 775 Millionen fielen kaum mehr ins Gewicht.

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  19. Den auch in vielen Staaten üblichen Kampfgesetzen gegen Margarine, welche oft groteske Formen annahmen — so mußte verschiedentlich Margarine schwarz gefärbt sein! —, wurde erst 1955 ein Ende gemacht.

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  20. Über die Begrenzung der Steuergewalt der Staaten siehe oben S. 94 ff.

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  21. Siehe oben S. 95 ff.

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  22. Siehe unten S. 307 ff.

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  23. Siehe unten S. 302 ff.

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  24. Siehe oben S. 40 f.

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  25. Siehe unten S. 268.

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  26. Siehe unten S. 520ff.

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  27. Siehe unten S. 415.

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  28. Begründung und Darstellung dieser neuen Gewalten-(oder Funktionen)-Trinität findet sich in Karl LoEWEHSTEin, Verfassungslehre (Tübingen 1959), S. 39ff.

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  29. Näheres hierüber siehe unten S. 354ff.

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  30. Siehe unten S. 464ff.

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  31. Siehe unten S. 321.

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  32. Um ein jüngstes Beispiel anzuführen (siehe New York Times vom 20. März 1959) : Der Comptroller General übte scharfe Kritik an dem von der Atomic Energy Commission abgeschlossenen Vertrag über den Bau des ersten mit Atomkraft betriebenen Elektrizitätswerks in Pittsburgh, Pennsylvania, das im Dezember 1957 begonnen hatte, Strom für 250000 Verbraucher zu liefern. Das Werk wurde von einer privaten Elektrizitätsgesellschaft gebaut und wird auch von ihr betrieben, aber der Großteil der sehr erheblichen Gestehungskosten (115 Millionen $) wurde aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Da der Gestehungspreis des Stroms pro Kilowatt achtmal höher ist als der Preis, den die Verbraucher zahlen, wird zwar diesen ein Geschenk gemacht, aber auch die Gesellschaft verdient daran auf Staatskosten. Überdies geht das im Bundeseigentum stehende Werk unter bestimmten Voraussetzungen an die Gesellschaft über, wobei sie einen weiteren Riesengewinn machen wird. Zum Verständnis des Zusammenhangs sei bemerkt, daß die notorisch privatkapitalistisch eingestellte Atomic Energy Commission sich bereits früher den schweren Tadel des Comptroller General zugezogen hatte, als anläßlich des geplanten Baus eines anderen Elektrizitätswerkes (das sogenannte Dixon- Yates-Projekt) sich solche Mißstände herausgestellt hatten, daß Präsident Eisenhower sich unter dem Druck der öffentlichen Meinung gezwungen sah, den ganzen Vertrag zu annullieren. In beiden Fällen kam die Kritik des Comptroller General zwar verspätet, aber sie übt eine heilsame Wirkung auf zukünftige Vertragsabschlüsse aus. In einem anderen Fall tadelte das General Accounting Office die übermäßigen Kosten eines Golfplatzes für die neue Militärakademie in Colorado Springs, die sich mit 242000 $ auf das Doppelte dessen belaufen hatten, was der Kongreß bewilligt hatte, wobei überdies festgestellt wurde, daß die Anlage fertig errichtet war, noch ehe der Kongreß überhaupt auch nur einen cent dafür ausgesetzt hatte (siehe New York Times vom 23. April 1959). 1 Der Senat nahm eine diesbezügliche bill im Jahre 1957, das Haus im folgenden Jahr mit großer Mehrheit an. Mangels Einigung über die beiden voneinander abweichenden Versionen blieb der Entwurf unerledigt und wurde seither nicht erneuert.

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  33. Siehe unten S. 538 ff.

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  34. Siehe darüber ausführlich unten S. 566 ff.

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  35. Siehe unten S. 509f

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© 1959 Springer-Verlag oHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg

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Loewenstein, K. (1959). Der Kongreß III: Tätigkeitsbereich. In: Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88610-2_10

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