Zusammenfassung
Das „Handeln“eines Menschen darf als der wohl unmißverständlichste Ausdruck seiner Persönlichkeit, seines Charakters angesehen werden. Die Kenntnis von den Handlungen, den Taten eines Menschen wird somit zum souveränen Auskunftsmittel über sein Wesen. Das Überschauen längerer Zeiträume einer Biographie ist mithin eine Erkenntnisquelle ersten Ranges für die Beurteilung einer Persönlichkeit. Außerordentlich schwer ist es dagegen, einen Menschen mit Hilfe wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden auch nur einigermaßen „richtig“zu erfassen, ganz abgesehen von unserer Vermutung, daß sich gerade bei der forensischen Begutachtung die Kenntnis der biographischen Details mehr oder minder,unbewußt’ der wissenschaftlichen Beurteilung des konkret Gegebenen zugesellt. Die Taten und Unterlassungen, die kritische Analyse des Werdeganges einer Person vermitteln die wertvollsten Kriterien für die Beurteilung des betreffenden Menschen. Goethe schrieb in seiner Einleitung zur Farbenlehre: „Eigentlich unternehmen wir umsonst, das Wesen eines Dinges auszudrücken. Wirkungen werden wir gewahr, und eine vollständige Geschichte dieser Wirkungen umfaßte wohl allenfalls das Wesen dieses Dinges. Vergebens bemühen wir uns, den Charakter eines Menschen zu schildern; man stelle dagegen seine Handlungen, seine Taten zusammen und ein Bild des Charakters wird uns entgegentreten.“
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Literatur
Entwurf des Allgemeinen Teils eines Strafgesetzbuches. Bonn 1958.
De Boor, W.: Psychiatrische Systematik. Berlin-Göttingen-Heidelberg 1954.
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Schneider, Kurt: „Der Psychopath“in heutiger Sicht. Fortschr. Neur. 26, 1 (1958).
Schneider, Kurt: Vortrag in der Psychiatrischen Univ.-Klinik Bonn vom 21. Mai 1958.
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© 1959 Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg
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De Boor, W. (1959). Einführung in die Problemlage. In: Über Motivisch Unklare Delikte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-88546-4_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-88546-4_1
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